Preis und Zahlungsbedingungen. 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
Preis und Zahlungsbedingungen. 7.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere für Rohstoffe, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Preis und Zahlungsbedingungen. 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten für die Belieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 3.2 Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, bar ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Lieferanten innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu leisten. 3.3 Der Lieferant kann mit sämtlichen Forderungen, die ihm gegen den Be- steller zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Bestel- ler gegen den Lieferanten hat. 3.4 Der Lieferant kann außerdem mit sämtlichen Forderungen aufrechnen, die ihm gegen mit dem Besteller gemäß § 15 des Aktiengesetzes verbun- denen Unternehmen zustehen. 3.5 Teillieferungen werden sofort berechnet. 3.6 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenom- men. Sie gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind von ihm sofort zu zahlen. Die Ablehnung von Wechseln behält sich der Lieferant ausdrücklich vor. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurücklei- tung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Lieferant nicht. 3.7 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen werden – ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf und unter Vorbehalt der Gel- tendmachung weiterer Rechte – die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. 5. Versand und Gefahrübergang 3.8 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzu- rechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.9 Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderungen des Lieferanten durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen den Lieferan- ten, sämtliche zugunsten des Lieferanten bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Liefe- rant berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. 4.
Preis und Zahlungsbedingungen. 4.1 Für die Lieferungen die Preise und Konditionen wie in der Bestellbestätigung oder in den Besonderen Bedingungen festgelegt.
Preis und Zahlungsbedingungen. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Kaufpreis entsprechend zu berichtigen. Preise „frei Entladestelle“ gelten bei Abnahme voller Ladung, normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie sofortiger Entladung bei Ankunft (Frachtangaben sind stets unverbindlich). Für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit erheben wir einen angemessenen Aufschlag. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, uns weniger kreditwürdig erscheint, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Wir selbst sind dann alsdann nach unserer Xxxx berechtigt, die gelieferte Xxxx zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Falle erlöschen alle Rechte auf Rabatte oder sonstige preisliche Vergünstigungen. Mängelrügen des Käufers beeinflussen weder dessen Zahlungsverpflichtung noch die Fälligkeit der Forderung. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen. Überschreitet er das Zahlungsziel, so beanspruchen wir ohne besondere In-Verzugsetzung ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugschadens. Skontierung bedarf schriftlicher Erlaubnis, setzt jedoch auch dann voraus, dass der Käufer unsere übrigen Forderungen restlos erfüllt hat und darf erst nach Abzug von Rabatten, Transportkosten usw. erfolgen. Wechsel, die in jedem Falle bei der Landeszentralbank diskontfähig sein müssen und Schecks, nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung uns auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begünstigung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Der Käufer wird mit Gegenansprüchen gleich welcher Art nicht aufrechnen. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu ti...
Preis und Zahlungsbedingungen. 1. Zahlungen erfolgen auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Käufer darf die Zahlung von Rechnungen oder anderen Beträgen, die dem Verkäufer zustehen, nicht aufgrund von Aufrechnungslagen oder Gegenforderungen des Käufers zurückhalten, es sei denn sie sind unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt.
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
Preis und Zahlungsbedingungen. 9.1. Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis versteht sich netto und beinhaltet keine zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbaren Kosten, Steuern oder Abgaben, die im Zuge der Leistung entstehen können. Diese sind vom AG gesondert zu vergüten.
Preis und Zahlungsbedingungen. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuld verhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasser rundschreiben erhoben. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenz verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegen leistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung –, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
Preis und Zahlungsbedingungen. 3.1 Der Kaufpreis für die PRODUKTE ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung in der in Rechnung gestellten Währung fällig. Der Kaufpreis versteht sich ab Werk, ohne Zölle, Abgaben oder sonstige Kosten.