Preis und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. 5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet. 5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar. 5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer. 5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat. 5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten. 5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet. 5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen. 5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. A...
Preis und Zahlungsbedingungen. 1. Zahlungen erfolgen auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Käufer darf die Zahlung von Rechnungen oder anderen Beträgen, die dem Verkäufer zustehen, nicht aufgrund von Aufrechnungslagen oder Gegenforderungen des Käufers zurückhalten, es sei denn sie sind unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt. 2. Wenn der Käufer dem Verkäufer einen gemäß den Zahlungsbedingungen fälligen Betrag nicht zahlt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen. Sofern nicht anders in der Auftragsannahme angegeben, verstehen sich alle Angebotspreise ab Lager oder -Werk von Carrier, (Incoterms 2020). Das Schadensrisiko an Produkten geht mit Übergabe der Produkte auf den Käufer über. Alle Preise sind in EUR (Euro-Währung) angegeben und alle entsprechenden Zahlungen sind in EUR (Euro-Währung) zu leisten. In Ländern mit einer anderen offiziellen Währung als dem Euro können die Parteien eine andere Zahlungswährung vereinbaren. Im Falle einer Abweichung oder, wenn vom Verkäufer nicht anders spezifiziert, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer. 3. Sollten sich die zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden wirtschaftlichen und kommerziellen Bedingungen wesentlich zum Nachteil einer Partei ändern, kann die geschädigte Partei (die „Geschädigte Partei“) die jeweilige andere Partei zu Gesprächen auffordern und zu versuchen, diesen wesentlichen Nachteil mit dem Ziel zu beseitigen, das ursprüngliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu erhalten, unter der Voraussetzung , dass dieser wesentliche Nachteil (i) zum Datum des Inkrafttretens des Vertrages vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und (ii) nicht durch ausdrücklich vertragliche Bedingungen festgelegt ist. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, eine solche wesentliche Nachteil innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum dieses Antrags zu beseitigen, ist die geschädigte Partei berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten schriftlich zu kündigen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird ein wesentlicher Nachteil beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Kostensteigerung für Rohstoffe, Transport und Güter, Lieferverzögerungen, staatliche Vorschriften und andere Ereignisse, die nicht der Kontrolle der benachteiligten Partei unterliegen. 4. Bei einem Auftragswert von > 500.000 Euro oder einem Zeitraum zwischen Angebot und Auslieferung/Annahme des Auft...
Preis und Zahlungsbedingungen. 4.1 Für die Lieferungen die Preise und Konditionen wie in der Bestellbestätigung oder in den Besonderen Bedingungen festgelegt. 4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von Azelis innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum am Firmensitz von Azelis zu zahlen, und zwar per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto (einschließlich aller Kosten, Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben). Einsprüche gegen die Rechnung sind vom Käufer per Einschreiben innerhalb von 7 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung einzureichen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die entsprechende Rechnung als vom Käufer genehmigt und Azelis wird spätere Rechnungseinwendungen nicht anerkennen. 4.3 Im Fall einer (teilweisen) Nichtbegleichung einer Rechnung zum Fälligkeitstermin ist Azelis automatisch und ohne vorherige Mahnung berechtigt, die (maßgeblichen) gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, unbeschadet des Rechts von Azelis, eine höhere Entschädigung im Falle eines eingetretenen Schadens zu verlangen. 4.4 Im Falle einer (teilweisen) Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstermin behält sich Azelis das Recht vor, die Ausführung aller noch offenen Bestellungen auszusetzen.
Preis und Zahlungsbedingungen. 2.1 Barzahlungsrabatt, Skonto oder mündliche Preis- oder Zahlungsabsprachen mit dem Außendienst werden nur wirksam, wenn sie von BK ausdrücklich auch schriftlich bestätigt worden sind. Bitte achten Sie bei Ihrer Auftragsbestätigung darauf. Etwaige, am Tage der Lieferung zur Erhebung gelangende, auf behördlicher Anordnung beruhende Preiserhöhungen sowie zwischenzeitliche umlagefähige Steuererhöhungen können in jedem Falle dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen, bedingt durch erhöhte Lohn- oder Materialkosten, sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis der BK. 2.2 Die Kosten der Überführung, also insbesondere für Transportversicherung, Fracht, Verladung und Zoll gehen zu Lasten des Kunden. 2.3 Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber, nicht erfüllungsstatt, angenommen, und zwar unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Auch Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. 2.4 Als Barzahlung gilt nur eine Zahlung spätestens beim Empfang der Lieferung oder des reparierten Fahrzeugs. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BK berechtigt, ohne Nachweis Zinsen in Höhe von 9 (bei Verbrauchern: 5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens gegen konkreten Schadensnachweis sowie eines weiteren Schadens. 2.5 BK ist berechtigt, ihre Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten.
Preis und Zahlungsbedingungen. 11.1 Der Vertragspreis ist ein Festpreis wie im Vertrag bestimmt und bildet die alleinige Anspruchsgrundlage des Verkäufers zur Bezahlung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. 11.2 Soweit nicht vertraglich abweichend geregelt, enthält der Vertragspreis alle Abgaben, Steuern, Gebühren oder Zölle, welche für die Erbringung der Vertragsleistungen und die Lieferung des Produktes an den Erfüllungsort wie auch – soweit verschieden vom Erfüllungsort – im Land der Herstellung des Produktes anfallen; der Verkäufer ist verpflichtet, diese unverzüglich zu bezahlen. 11.3 Alle Zahlungen werden nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen erfolgen. Der Verkäufer hat alle Rechnungen in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen/Fakturierungsanweisungen des Käufers und gemeinsam mit der dazugehörigen Dokumentation, wie in der Bestellung oder in sonstiger Art vernünftigerweise vom Käufer vorgegeben, einzureichen. Der Käufer ist berechtigt, nicht korrekte Rechnungen oder Rechnungen, die keine ordnungsgemäße Begleitdokumentation enthalten, zur Korrektur zurückzugeben. Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem Datum des Erhalts korrekt eingereichter Rechnungen. 11.4 Zahlungen sind innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der von einer vollständigen Dokumentation begleiteten Rechnung des Verkäufers durch Überweisung auf die vom Verkäufer benannte Bankverbindung zu begleichen. 11.5 Der Käufer ist nicht zu Zahlungen an den Verkäufer verpflichtet, wenn und solange ein Vertragsbruch durch den Verkäufer gegeben ist. Zahlungen des Käufers stellen weder eine Abnahme der Produkte oder Vertragsleistungen noch einen Verzicht auf irgendwelche vertraglichen Rechte des Käufers dar. 11.6 Ist der Käufer hinsichtlich fälliger Zahlungen in Verzug, hat der Verkäufer 11.7 Gegen Ansprüche des Käufers kann der Verkäufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig zu seinen Gunsten festgestellten Forderungen aufrechnen. 11.8 Soweit zwischen den Parteien vereinbart hat der Verkäufer dem Käufer eine unwiderrufliche, unbedingte und auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft zu stellen, die als Vertragserfüllungsbürgschaft bis zum Zeitpunkt der Lieferung des Produktes dient. Der Käufer ist berechtigt, diese Bürgschaft im Fall jedweder Vertragsverletzung des Verkäufers zu ziehen.
Preis und Zahlungsbedingungen. 3.1 Der Kaufpreis für die PRODUKTE ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung in der in Rechnung gestellten Währung fällig. Der Kaufpreis versteht sich ab Werk, ohne Zölle, Abgaben oder sonstige Kosten. 3.2 Das Verrechnungsrecht des KÄUFERS ist ausgeschlossen. 3.3 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung der PRODUKTE aus Gründen, die der LIEFERANT nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
Preis und Zahlungsbedingungen. 9.1. Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis versteht sich netto und beinhaltet keine zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbaren Kosten, Steuern oder Abgaben, die im Zuge der Leistung entstehen können. Diese sind vom AG gesondert zu vergüten. 9.2. Verzögert sich die Erfüllung einer der Verpflichtungen des entsprechenden Unternehmens der J. Christof, von der eine Zahlung des AG abhängig ist, ist die Zahlung vom AG nach dem tatsächlichen Fortschritt zu leisten. Ist der AG mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann das entsprechende Unternehmen der J. Christof unbeschadet seiner sonstigen Rechte die eigenen Leistungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlungen zurückhalten oder aufschieben und ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wobei ihm die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen und Kosten zusteht. 9.3. Weder der Käufer noch seine verbundenen Unternehmen sind berechtigt, Forderungen gegen den Verkäufer oder seine verbundenen Unternehmen für Beträge, die gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig geschuldet werden, aufzurechnen.
Preis und Zahlungsbedingungen. 7.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere für Rohstoffe, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 7.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens. 7.3 Ist der Auftraggeber Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Auftraggebers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 7.4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
Preis und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die Preise gelten für den Umfang der in der Auftragsbetätigung aufgeführten PRODUKTE. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. 2.2 Der LIEFERANT ist zur Aufrechnung nach geltendem Recht berechtigt. Soweit die vereinbarten Preise auf den Listenpreisen des LIEFERANTEN basieren und die Lieferung nicht länger als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise des LIEFERANTEN (jeweils abzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes oder festen Rabatts). Der Verkaufspreis gilt ab Werk (ex works INCOTERMS 2010) und beinhaltet keine Steuern sowie Zoll- oder sonstige Gebühren. 2.3 Der Kaufpreis für die PRODUKTE ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung in der im Vertrag benannten Währung fällig. 2.4 Gerät der KÄUFER in Zahlungsverzug, so werden die ausstehenden Beträge mit 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 2.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem KÄUFER nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom LIEFERANTEN anerkannt sind. 2.6 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung der PRODUKTE sich aus Gründen verzögert, die der LIEFERANT nicht zu verantworten hat bzw. die außerhalb seiner Kontrolle sind.