Serviceverfügbarkeit Musterklauseln

Serviceverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit unterscheidet sich nach Basisbetrieb und bei Ausfällen. Der Basisbetrieb stellt den Betrieb der Infrastruktur rund um die Uhr sicher. Dazu gehören die automatische Überwachung, die Erstbeurteilung der Störung und die schnellstmögliche Behebung. Abhängig vom Störungsbild werden die entsprechenden Massnahmen ausgelöst, um die Plattform rechtzeitig zu Beginn des Servicebetriebes wieder zur Verfügung zu stellen.
Serviceverfügbarkeit a. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die Services gemäß dem Statement über die Serviceverfügbarkeit, das auf xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx-xxxxx-xx-xxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxxx.xxxx zu finden ist, zu den Betriebszeiten (im Sinne der nachstehenden Definition) zur Verfügung stellen. Der Support für die Services steht zu den Supportzeiten (im Sinne der nachstehenden Definition) zur Verfügung. Der Support besteht aus online und telefonisch angebotener technischer Hilfe. „Betriebszeiten“ bedeutet vierundzwanzig (24) Stunden am Tag, sieben (7) Tage die Woche, abgesehen von den in Abschnitt 10(b) geregelten geplanten Ausfallzeiten und Ausfallzeiten durch ein höhere Gewalt Ereignis, so wie dies in Abschnitt 12(a) geregelt ist. „Supportzeiten“ bedeutet Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr – 17.00 Uhr und Xxxxxxx 9.00-16.30Uhr Ortszeit, außer an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland bzw. Hessen.
Serviceverfügbarkeit a. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die Services gemäß dem Statement über die Serviceverfügbarkeit, das auf xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx-xxxxx-xx-xxx/xxxxxxx- availability-statement/relay.html zu finden ist, zu den Betriebszeiten (im Sinne der nachstehenden Definition) zur Verfügung stellen. Der Support für die Services steht zu den Supportzeiten (im Sinne der nachstehenden Definition) zur Verfügung. Der Support besteht aus online und telefonisch angebotener technischer Hilfe.
Serviceverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit von cloud.ucc beträgt mindestens 99,999% im Jahresdurchschnitt.
Serviceverfügbarkeit. Wir können unsere Dienste oder deren Funktionen jederzeit teilweise oder vollständig, vorübergehend oder dauerhaft einstellen, ändern oder aussetzen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise für Dienstleistungen mit angemessener Vorankündigung im gesetzlich zulässigen Umfang zu ändern.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.