Sicherheitenverwaltungssystem der Clearstream AG (Xemac) Musterklauseln

Sicherheitenverwaltungssystem der Clearstream AG (Xemac). (1) Der Geschäftspartner kann der Bank geeignete (s. Nr. 3 (1)) Wertpapiere in Höhe ei- nes bestimmten im Folgenden Globalbetrag genannten Beleihungswertes i. S. von Nr. 4 (5) verpfänden, die von der Clearstream AG im Rahmen des Sicherheitenverwaltungssystems in einem sog. Sicherheitenpool-Depot des Geschäftspartners verwahrt werden. Im Rahmen des Sicherheitenverwaltungssystems der Clearstream AG darf der Geschäftspartner nur sol- che Wertpapiere bereit stellen, an denen ihm unbeschränktes Eigentum zusteht oder über die er aufgrund einer Ermächtigung des Eigentümers unbeschränkt verfügen darf. Der Ge- schäftspartner erklärt vor jeder Verpfändung von Wertpapieren über jenes System still- schweigend, dass die Wertpapiere diesen Voraussetzungen entsprechen.