Sicherungsabtretung, Freigabe Musterklauseln

Sicherungsabtretung, Freigabe. (1) Der Geschäftspartner sichert zu, dass die zur Sicherheit abgetretenen Kreditforderun- gen bestehen, ihm unbeschränkt auch zur Abtretung an die Bank zustehen und weder mit Rechten Dritter belastet noch anderweitig abgetreten sind. Der Geschäftspartner wird hierzu vierteljährlich eine verbindliche Zusicherung über den Bestand der Kreditforderungen auf Vordruck der Bank abgeben. Der Geschäftspartner wird zudem jährlich eine Verfahrensprü- fung und eine stichprobenweise Prüfung durchführen lassen, die nach seiner Xxxx im Rah- men der Jahresabschlussprüfung oder einer sonstigen Prüfung stattfinden kann, und die Bank über das Ergebnis auf Vordruck der Bank informieren. Die Bank ist berechtigt, stich- probenweise Darlehenskontoauszüge anzufordern sowie Einsicht in die Kreditunterlagen zu nehmen.
Sicherungsabtretung, Freigabe. (1) Der Geschäftspartner sichert zu, dass die zur Sicherheit abgetretenen Kreditforderun- gen bestehen, ihm unbeschränkt auch zur Abtretung an die Bank zustehen und weder mit Rechten Dritter belastet noch anderweitig abgetreten sind.12a Der Geschäftspartner wird hierzu vierteljährlich eine verbindliche Zusicherung über den Bestand der Kreditforderungen