Sicherungsrecht Musterklauseln

Sicherungsrecht. 7.01 An den von uns bearbeiteten Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeber uns an den zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welches der Sicherung unserer Forderung aus dem Auftrag dient. Das vertragliche Pfandrecht gilt, soweit die Vertragsteile nichts anderes vereinbart haben, auch für Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen und Leistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem innerlich zusammenhängenden, einheitlichen Lebensverhältnis stehen. Werden dem Auftraggeber die oberflächenbehandelten Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetzt vereinbart, dass uns dann das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderung zur Sicherung unserer Ansprüche übertragen ist und die Besitzübergabe dadurch ersetzt ist, dass der Auftraggeber die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechts des Auftraggebers an uns zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenständen, die dem Auftraggeber von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, den Wegfall des Eigentumsvorbehalts herbeizuführen. Rückübereignungsansprüche des Auftraggebers gegenüber einem Dritten, welchem er die uns zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hatte, werden hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Sicherungsrecht. Sie werden alle Dokumente ausfüllen, die Stripe nach billigem Ermessen anfordert, um ein Sicherungsrecht an Vermögenswerten zu schaffen, aufrechtzuerhalten und durchzusetzen, von denen Stripe glaubt, dass sie notwendig sind, um die Erfüllung Ihrer Zahlungspflichten unter dieser Vereinbarung zu sichern.
Sicherungsrecht. 1. An den uns übertragenen Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfand- recht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeber uns an den übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht welches den Stichtag sämtlicher unbestrittener bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen aus Geschäftsverbindungen dient. Werden dem Auftraggeber die oberflächenbehandelten Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetzt vereinbart, dass er uns das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderungen zur Sicherung unserer Ansprüche überträgt und die Besitzerübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Auftraggeber die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechtes des Auftraggebers an uns übergebenen Gegenständen, die dem Auftraggeber von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, den Wegfall des Eigentumsvorbehaltes herbeizuführen. Rückübereignungsansprüche des Auftraggebers gegenüber einem Dritten, welchem er die uns übergebenen Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hatte, werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Sicherungsrecht. Der Käufer erklärt, dass er auf Verlangen von Tennant Dokumente unterzeichnet oder authentisiert, die nötig sind, damit Tennant ein Sicherungsrecht an den hierunter an den Käufer vertriebenen Waren sowie allen Erträgen daraus erwirbt, um die Leistung und Zahlung aller fälligen Beträge seitens des Käufers im Rahmen dieses Kaufvertrags sicherzustellen. Der Käufer ermächtigt Tennant zur Einreichung einer Finanzierungserklärung, und Tennant gibt alle Sicherungsrechte nach der vollständigen Bezahlung frei. Nichtsdestotrotz (i) kann Tennant nach der Lieferung nicht die Veräußerung der Waren anweisen, (ii) kann Tennant nach der Lieferung die Transaktion nicht widerrufen, (iii) kann Tennant dem Käufer nach der Lieferung nicht den Gebrauch der Waren im gewöhnlichen Betriebsablauf untersagen, (iv) hat Tennant nach der Lieferung keine anderen Rechte als diejenigen, über die normalerweise der Inhaber eines Pfandrechts an den Waren verfügt.
Sicherungsrecht. An den von uns bearbeiteten Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeber uns an den zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welches der Sicherung unserer Forderung aus dem Auftrag dient. Das vertragliche Pfandrecht gilt, soweit nicht anderweitig vereinbart, auch für Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen und Leistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem innerlich zusammenhängenden, einheitlichen Lebensverhältnis stehen. Werden dem Auftraggeber die oberflächenbehandelten Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetzt vereinbart, dass uns dann das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderung zur Sicherung unserer Ansprüche übertragen ist 7.3.‌
Sicherungsrecht. Alle Vermögenswerte des Kunden jeglicher Art, die von oder im Namen der IBIE für Rechnung des Kunden gehalten werden, werden hiermit an die IBIE verpfändet und unterliegen einem perfektionierten erstrangigen Pfandrecht, einer Belastung und/oder einem Sicherungsrecht zu Gunsten der IBIE, um die Erfüllung aller Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber der IBIE zu sichern, die sich aus dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung ergeben.
Sicherungsrecht. 14.1 Soweit in Bezug auf IMDEX-Eigentum, das dem Lieferanten gemäß diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird, ein Sicherungsrecht zugunsten von IMDEX als gesicherter Partei entsteht, erkennt der Lieferant an, dass das Sicherungsrecht an allen Erträgen oder Zuwächsen bestehen wird.
Sicherungsrecht. (1) An den von uns bearbeiteten Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Besteller uns an den zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenstän- den ein Vertragspfandrecht, das der Sicherung unserer Forderung aus dem Auftrag dient. Das vertragliche Pfandrecht gilt, soweit nicht anders verein- bart, auch für Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen und Leis- tungen.
Sicherungsrecht. 3.1 Das Eigentum an der Leistung verbleibt beim Auftragnehmer, bis jeder einzelne Anspruch gegenüber dem Besteller, der dem Auftragnehmer aus dieser Geschäftsbeziehung zusteht, ordnungsgemäß erfüllt ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer aus welchen Gründen auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das anwendbare Recht, sich das Eigentum an einem Bestellgegenstand oder einem Teil davon nicht vorbehält, gewährt der Besteller dem Auftragnehmer ein Sicherungsrecht an dem verkauften Bestellgegenstand, um die Zahlung des Preises durch den Besteller sowie die Erfüllung aller anderen Verpflichtungen des Bestellers aus diesem Vertrag zu sichern. Der Besteller ermächtigt hiermit den Auftragnehmer, den Eigentumsvorbehalt bzw. das Sicherungsrecht in öffentlichen Registern, Büchern oder ähnlichen Unterlagen einzutragen bzw. anzumelden, und zwar in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, und alle erforderlichen Formalitäten auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu erfüllen.
Sicherungsrecht. PE erwirbt für sämtliche Forderungen, die aus dem gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien entstehen, an den übernommenen Gütern ein Faustpfandrecht.