Sistierung, Stornierung. i) Sistierung: Der AN erklärt sich bereit, auf Verlangen des AG die Erfüllung/Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges für eine Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten vorübergehend (ganz oder teilweise) zu unterbrechen, wobei die ersten 6 Monate der Sistierung kostenfrei sind und der AN diesbezüglich keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen den AG geltend machen kann. Für den nicht kostenfreien Sistierungszeitraum sind vom AG angemessene, ausschließlich direkte Mehrkosten des AN (nicht jedoch entgangener Gewinn oder auch positive Schäden in Form von entgangenen Erlösen), welche ausschließlich durch die Sistierung verursacht worden sind, im Zuge der Endabrechnung des Geschäftsfalles zu ersetzen, insofern diese vom AN spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Sistierung durch den AN ausreichend gegenüber dem AG nachgewiesen worden sind. Der AN ist verpflichtet, die aus der Sistierung resultierenden Kosten so gering wie möglich zu halten und nach Beendigung der Sistierung die Liefer- und Leistungserbringung umgehend fortzusetzen. ii) Stornierung: Der AG ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Bestellung/den vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang ganz oder teilweise zu stornieren. In diesem Falle hat der AG dem AN einen angemessenen, verhältnismäßigen Teil des vereinbarten Vertragspreises für die zum Zeitpunkt der Erklärung der Stornierung durch den AG bereits erfüllten/ausgeführten und übergebenen bzw. übergabebereiten Lieferungen/Leistungen Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des uneingeschränkten Eigentums zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des AN sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sistierung, Stornierung. i) Sistierung: Der AN erklärt sich bereit, auf Verlangen des AG die Erfüllung/Erfüllung/ Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges für eine Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten vorübergehend (ganz oder teilweise) zu unterbrechen, wobei die ersten 6 Monate der Sistierung kostenfrei sind und der AN diesbezüglich keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen den AG geltend machen kann. Für den nicht kostenfreien Sistierungszeitraum sind vom AG angemessene, ausschließlich direkte Mehrkosten des AN (nicht jedoch entgangener Gewinn oder auch positive Schäden in Form von entgangenen Erlösen), welche ausschließlich durch die Sistierung verursacht worden sind, im Zuge der Endabrechnung des Geschäftsfalles zu ersetzen, insofern diese vom AN spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Sistierung durch den AN ausreichend gegenüber dem AG nachgewiesen worden sind. Der AN ist verpflichtet, die aus der Sistierung resultierenden Kosten so gering wie möglich zu halten und nach Beendigung der Sistierung die Liefer- und Leistungserbringung umgehend fortzusetzen.
ii) Stornierung: Der AG ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Bestellung/Bestellung/ den vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang ganz oder teilweise zu stornieren. In diesem Falle hat der AG dem AN einen angemessenen, verhältnismäßigen Teil des vereinbarten Vertragspreises für die zum Zeitpunkt der Erklärung der Stornierung durch den AG bereits erfüllten/erfüllten/ ausgeführten und übergebenen bzw. übergabebereiten Lieferungen/Lieferungen/ Leistungen Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des uneingeschränkten Eigentums zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des AN sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sistierung, Stornierung. i) Sistierung: Der AN erklärt sich bereit, auf Verlangen des AG die Erfüllung/Erfüllung/ Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges für eine Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten vorübergehend (( ganz oder teilweise) zu unterbrechen, wobei die ersten 6 Monate der Sistierung kostenfrei sind und der AN diesbezüglich keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen den AG geltend machen kann. Für den nicht kostenfreien Sistierungszeitraum sind vom AG angemessene, ausschließlich direkte Mehrkosten des AN (nicht jedoch entgangener Gewinn oder auch positive Schäden in Form von entgangenen Erlösen), welche ausschließlich durch die Sistierung verursacht worden sind, im Zuge der Endabrechnung des Geschäftsfalles zu ersetzen, insofern diese vom AN spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Sistierung durch den AN ausreichend gegenüber dem AG nachgewiesen worden sind. Der AN ist verpflichtet, die aus der Sistierung resultierenden Kosten so gering wie möglich zu halten und nach Beendigung der Sistierung die Liefer- und Leistungserbringung umgehend fortzusetzen.
ii) Stornierung: Der AG ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Bestellung/Bestellung / den vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang ganz oder teilweise zu stornieren. In diesem Falle hat der AG dem AN einen angemessenen, verhältnismäßigen Teil des vereinbarten Vertragspreises für die zum Zeitpunkt der Erklärung der Stornierung durch den AG bereits erfüllten/erfüllten/ ausgeführten und übergebenen bzw. übergabebereiten Lieferungen/Lieferungen / Leistungen Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des uneingeschränkten Eigentums zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des AN sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sistierung, Stornierung. i) Sistierung: Der AN erklärt sich bereit, auf Verlangen des AG die Erfüllung/Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges für eine Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten vorübergehend (ganz oder teilweise) zu unterbrechen, wobei die ersten 6 Monate der Sistierung kostenfrei sind und der AN diesbezüglich keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen den AG geltend machen kann. Für den nicht kostenfreien Sistierungszeitraum sind vom AG angemessene, ausschließlich direkte Mehrkosten des AN (nicht jedoch entgangener Gewinn oder auch positive Schäden in Form von entgangenen ErlösenErlösen ), welche ausschließlich durch die Sistierung verursacht worden sind, im Zuge der Endabrechnung des Geschäftsfalles zu ersetzen, insofern diese vom AN spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Sistierung durch den AN ausreichend gegenüber dem AG nachgewiesen worden sind. Der AN ist verpflichtet, die aus der Sistierung resultierenden Kosten so gering wie möglich zu halten und nach Beendigung der Sistierung die Liefer- und Leistungserbringung umgehend fortzusetzen.
ii) Stornierung: Der AG ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Bestellung/den vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang ganz oder teilweise zu stornieren. In diesem Falle hat der AG dem AN einen angemessenen, verhältnismäßigen Teil des vereinbarten Vertragspreises für die zum Zeitpunkt der Erklärung der Stornierung durch den AG bereits erfüllten/ausgeführten und übergebenen bzw. übergabebereiten Lieferungen/Leistungen Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des uneingeschränkten Eigentums zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des AN sind ausgeschlossen.
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