Social Media Kanäle Musterklauseln

Social Media Kanäle. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Social Media Kanäle. Die Agentur weist den Kunden vor AuFtragsertei- lung ausdrücklich darauF hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auFtritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entFernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpFlichtet, Inhalte und InFormationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auFtritte grundlos entFernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erFolgt auch in diesem Fall eine soFortige EntFernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auF der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auF die sie keinen EinFluss hat, und legt diese auch dem AuFtrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich aner- kennt der Kunde mit der AuFtragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und PFlichten eines allFälligen Vertragsverhältnis- ses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den AuFtrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuFühren und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. AuFgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einFachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine EntFernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht daFür einstehen, dass die beauFtragte Kampagne auch jederzeit abruFbar ist.
Social Media Kanäle. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social- Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und - auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte.
Social Media Kanäle. 6.1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen.
Social Media Kanäle. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z. B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbe- anzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalku- lierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftrags- erteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Aufgrund der derzeit gül- tigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu er- reichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Social Media Kanäle xxxxxxxxxx.xx weist den Kunden vor Auftragserteilung hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von xxxxxxxxxx.xx nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. xxxxxxxxxx.xx arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit- )bestimmen. xxxxxxxxxx.xx beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann xxxxxxxxxx.xx aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Social Media Kanäle. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher Stand 06/2020 das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und - auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von DEN ANBIETERN DIE MÖGLICHKEIT EINER GEGENDARSTELLUNG EINGERÄUMT, DOCH ERFOLGT AUCH IN DIESEM FALL EINE SOFORTIGE ENTFERNUNG DER INHALTE. DIE WIEDERERLANGUNG DES URSPRÜNGLICHEN, RECHTMÄßIGEN ZUSTANDES KANN IN DIESEM FALL EINIGE ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN. DIE AGENTUR ARBEITET AUF DER GRUNDLAGE DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER ANBIETER, AUF DIE SIE KEINEN EINFLUSS HAT, UND LEGT DIESE AUCH DEM AUFTRAG DES KUNDEN ZU GRUNDE. AUSDRÜCKLICH ANERKENNT DER KUNDE MIT DER AUFTRAGSERTEILUNG, DASS DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DIE RECHTE UND PFLICHTEN EINES ALLFÄLLIGEN VERTRAGSVERHÄLTNISSES (MIT-)BESTIMMEN. DIE AGENTUR BEABSICHTIGT, DEN AUFTRAG DES KUNDEN NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN AUSZUFÜHREN UND DIE RICHTLINIEN VON „SOCIAL MEDIA KANÄLEN“ EINZUHALTEN. AUFGRUND DER DERZEIT GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND DER EINFACHEN MÖGLICHKEIT JEDES Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Social Media Kanäle. 4.4.1 Der Auftragnehmer weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Twitter, Youtube im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an ihre Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
Social Media Kanäle. 3.1. Die Agentur weist den Xxxxxx vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Twitter, YouTube im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses
Social Media Kanäle. Partner können Freizeit- und Veranstaltungstipps an die Geschäftsstelle senden. Diese werden bei entsprechender Eignung über die Social Media Kanäle des HTV kommuniziert. Partner können sich in Form kürzerer, tourismusrelevanter Fachbeiträge (max. 2000 Zeichen) am Blog des HTV beteiligen. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Auswahl und unter thematischer Zuordnung durch die Geschäftsstelle. Partner können sich im Rahmen der vom Verband angebotenen Anschließermöglichkeiten an den Messepräsenzen des HTV beteiligen.