Sofortiger Versicherungsschutz. Bei Unfalltod gewähren wir der versicherten Person sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 200.000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages und endet mit dem Zustandekommen des Hauptvertrags bzw. maximal nach zwei Monaten; eine gesonderte Prämie wird für diesen ergänzenden Versicherungsschutz nicht erhoben. Kommt der Hauptvertrag aus Gründen, die nichts mit dem Unfalltod zu tun haben, nicht zustande, so erlischt die vorläufige Deckung von Anfang an.
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Sofortiger Versicherungsschutz. Bei Unfalltod gewähren wir der versicherten Person sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 200.000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages und endet mit dem Zustandekommen Zustandekom- men des Hauptvertrags bzw. maximal nach zwei 2 Monaten; eine gesonderte Prämie wird für diesen ergänzenden Versicherungsschutz nicht erhoben. Kommt der Hauptvertrag aus Gründen, die nichts mit dem Unfalltod zu tun haben, nicht zustande, so erlischt die vorläufige Deckung von Anfang an.
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Sofortiger Versicherungsschutz. Bei Unfalltod gewähren wir der versicherten Person sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 200.000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages und endet mit dem Zustandekommen Zustande- kommen des Hauptvertrags bzw. maximal nach zwei 2 Monaten; eine gesonderte Prämie wird für diesen ergänzenden Versicherungsschutz nicht erhoben. Kommt der Hauptvertrag aus Gründen, die nichts mit dem Unfalltod zu tun haben, nicht zustande, so erlischt die vorläufige vor- läufige Deckung von Anfang an.
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Samples: Risikolebensversicherung