Common use of Software Support Clause in Contracts

Software Support. Es gibt drei Möglichkeiten, den Software-Support abzurechnen: 1. Über monatliche Zahlungen zusammen mit den Mietgebühren. Nach vereinbartem Telefontermin oder nach kurzem Kontakt per Info-Telefon 0000-0000000 (nur aus Deutschland) oder per E-Mail (auch von außerhalb Deutschlands) rufen wir zurück. Hier beschränkt sich die Supportleistung auf die vertragsgegenständliche Software. 2. Über vorher gekaufte Hotline-Minuten, 90,- € je 60 Minuten. Nach vereinbartem Telefontermin oder nach kurzem Kontakt per Info-Telefon 0000-0000000 (nur aus Deutschland) oder per E-Mail (auch von außerhalb Deutschlands) rufen wir zurück. Nicht verbrauchte Hotline-Minuten werden für späteren Support aufbewahrt. Sind die Hotline- Minuten aufgebraucht erhalten Sie automatisch eine neue Rechnung für weitere 60 Minuten. 3. Über direkte Anrufe bei der kostenpflichtigen Servicenummer der Telefon-Hotline 00000-000000 (1,49 € / Min. aus dem deutschen Festnetz. Abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.) Die Abrechnung über Ihre Telefonrechnung ist exakt bedarfs- und verbrauchsorientiert. Allerdings: Das geht nicht von außerhalb Deutschlands oder wenn durch Ihren Telefonanbieter oder Telefonanlage Anrufe zu Servicenummern gesperrt sind! Damit hat der Kunde das Anrecht auf den Software-Support per Telefon (Montag bis Xxxxxxx 9:00 bis 13:00 Uhr) und per E-Mail (7 Tage 24 Stunden). Voraussetzung für die Durchführung des Supports ist die Erfüllung der dem Kunden gemäß Absatz 1.4 obliegenden Mitwirkungspflichten.

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