Diverses Musterklauseln
Diverses. 13.1 Die Incoterms 2010 sind Bestandteil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den INCOTERMS und den übrigen Bestimmungen des Vertrages, gehen letztere vor.
13.2 Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei kann keine der Parteien seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, sei es ganz oder teilweise, abtreten oder übertragen.
13.3 Eine allfällige Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit von einer oder mehreren Bestimmungen des Vertrages beeinträchtigt oder schadet in keiner Weise der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
13.4 Jede Änderung der Bestimmungen des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.
13.5 Eine Person, welche nicht Vertragspartei ist, kann keine Bestimmungen des Vertrages gegen eine der Parteien durchsetzen.
Diverses. Transaktionstyp Preis
Diverses. Heizung. Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum komplett abgestellt werden. Keller und Estrichfenster sollten bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt geschlossen werden. • Schwere Gegenstände. Unter schwere Möbelstücke sind zweckmässige Unterlagen zum Schutz der Böden anzubringen. Gehört zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, so ist beim Aufstellen schwerer Gegenstände die jeweilige Höchstbelastbarkeit der Decke zu beachten. • Sonnenstoren. Sonnenstoren und Rollläden dürfen bei Wind und Regenwetter nicht ausgestellt bleiben. Ebenso ist das ununterbrochene Ausstellen während längerer Zeit zu vermeiden. Schäden wegen unsachgemässer Benutzung gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. • Einzahlungen am Postschalter. Wir bitten Sie, keine Zahlungen am Postschalter auszuführen. Die erhobenen Spesen müssen Ihnen nachbelastet werden. • Mahnspesen. Der Vermieter ist berechtigt, bei verspäteten Mietzinszahlungen, dem Mieter jeweils eine Mahngebühr von [M.w] 30.00 in Rechnung zu stellen.
Diverses. 6.1. Ausdrücklich wird nochmals festgehalten, dass diese Vereinbarung in erster Linie eine solche zwischen dem Bauherrn und dem Qualitätsbeauftragten darstellt.
6.2. Der Beitritt des Planers erfolgt lediglich zu dem Zweck, dass die ihn betreffenden Problemkreise ebenfalls mit dem Qualitätsbeauftragten erörtert und gegebenenfalls bereits in einer möglichst frühen Projektphase umgesetzt werden können.
6.3. Die Unterzeichneten erklären sich mit den vorliegenden Bestimmungen vollinhaltlich einverstanden. ..................................................... Ort/Datum ..................................................... Bauherr ..................................................... Qualitätsbeauftragter ..................................................... Planer
Diverses. 29.1) Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 2.4) der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
29.2) MTEL Deutschland ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.
29.3) Darüberhinaus kann MTEL Deutschland die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im vollen Umfang und ohne die Zustimmung des Kunden auf eines der nachfolgend namentlich benannten Unternehmen übertragen werden, wobei eine Übertragung auch mehrmals möglich ist: Telekom Srbija a.d., Beograd, Serbien; Mtel a.d., Banja Luka, Bosnien und Herzegowina; m:tel d.o.o., Podgorica, Montenegro; MTEL Global d.o.o Beograd, Serbien und MTEL Austria GmbH, Österreich. Das übertragende Unternehmen hat den Kunden über die Übertragung zu informieren.
29.4) Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
29.5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
29.6) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. MTEL Deutschland behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
Diverses. Eingriffe in die IT-Umgebung des Kunden (HW/ SW/ Netzwerk) wer- den von Faigle-Mitarbeitern nicht bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und unter Ausschluss der Haftung durchge- führt. Sind kundenseitig Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netz- werksystems oder Änderungen an einer Hardwarekonfiguration vor- genommen worden, und erbringt Faigle gestützt darauf Leistungen, erfolgen diese Leistungen gegen gesonderte Vergütung des Auf- wandes. Können von Faigle zu erbringende Dienstleistungen aufgrund feh- lender Mitwirkung des Kunden nicht erbracht werden, schuldet der Kunde die Vergütung des dadurch verursachten zusätzlichen Auf- wandes nach den im jeweiligen Zeitpunkt gültigen Ansätzen von Xxxxxx.
Diverses. ⬜ Mitaussteller / Untermieter Firmen (nur in Rücksprache mit Messeleitung) exkl. Messekatalogeintrag Fr. 500.-- ⬜ Ausstellerparkplatz Stück (PP auf Kiesplatz oder Wiese, nummeriert, limitierte Anzahl) Fr. 120.-- / Messe Ausstellerparkplätze direkt beim Messeareal auf Kies- oder Wiesen- Untergrund. Bei Schnee oder Regen sind die Plätze nur beschränkt nutzbar. Die SIGA schliesst jegliche Form von Haftungsansprüchen und Ersatzforderungen aus höherer Gewalt und aus Handlungen Dritter aus. ⬜ Wasseranschluss Angaben nur zu Planungszwecken.
Diverses. Art. 461522 Vitrine mit Beleuchtung, Vitrine mit Beleuchtung, abschliessbar, xxxxx abschliessbar, xxxxx 90 x 45 x 190 cm (B x T x H) 45 x 45 x 190 cm (B x T x H) CHF 509.00 CHF 380.00 Art. 462000 Kühlschrank Gefrierfach 140 l, 85 W 46.5 x 61 x 86 cm (B x T x H) CHF 230.00
Diverses. 33. Der VSDC ist frei von Vorurteilen und heisst Mitglieder und Mitarbeiter aller Hintergründe willkommen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Rasse, sozialem Status, Religion, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung, körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung. Zu unseren Grundwerten gehören Inklusion, Toleranz und gegenseitiger Respekt. Falls Mitglieder oder berechtigte Fahrer ein Verhalten zeigen, das nicht den Werten des VSDC entspricht, können Massnahmen bis hin zur Beendigung der Mitgliedschaft ergriffen werden.
34. Alle Abänderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gegenseitigen Unterzeichnung von beiden Parteien.
35. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
36. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Diverses. 4.1 Bei Differenzen geht diese Vereinbarung dem Arbeitsvertrag vom [Datum] [und dem Personalreglement o.ä.] vor.
4.2 Diese Vereinbarung tritt mit vollständiger Unterzeichnung in Kraft.
4.3 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftlichkeit.
4.4 Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem, materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
4.5 Diese Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt.