Diverses Musterklauseln

Diverses. 13.1 Die Incoterms 2010 sind Bestandteil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den INCOTERMS und den übrigen Bestimmungen des Vertrages, gehen letztere vor. 13.2 Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei kann keine der Parteien seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, sei es ganz oder teilweise, abtreten oder übertragen. 13.3 Eine allfällige Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit von einer oder mehreren Bestimmungen des Vertrages beeinträchtigt oder schadet in keiner Weise der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. 13.4 Jede Änderung der Bestimmungen des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. 13.5 Eine Person, welche nicht Vertragspartei ist, kann keine Bestimmungen des Vertrages gegen eine der Parteien durchsetzen.
Diverses. ZÜP-Gebühr Vorgang 7,00
Diverses. 10.1 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Er- klärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gül- tigkeit der Schriftform. 10.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so wer- den die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Er- folg möglichst nahekommende Vereinbarung erset- zen. 10.3 Gerichtsstand für den Besteller und Glaston ist Bützberg, Schweiz. Glaston ist jedoch berechtig, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. 10.4 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der kollisi- onsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
Diverses. 10.1. Vorliegender Vertrag regelt mit Ausnahme des Arbeitsvertrages mit L und dem Beratervertrag mit M das gesamte Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und tritt insbesondere an Stelle aller im Zusammenhang mit den Vertrags- verhandlungen abgegebenen Willensäusserungen. Aenderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 10.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder werden, wird der übrige Teil des Vertrages hiervon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Xxxxx offenbar wird. 10.3. Alle aus dem gegenwärtigen Vertrag oder aus damit verbundenen Vereinbarungen sich ergebende Streitigkeiten, insbesondere solche bezüglich Existenz, Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages werden unabhängig davon, ob die Auseinandersetzung vor oder nach Beendigung des Vertrages er- folgt, durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden. Das Schiedsgericht wird aus 3 Mitgliedern bestehen, wobei jede Partei das Recht haben wird, einen Schiedsrichter zu ernennen. Im übrigen richtet sich die Bestellung der Schieds- richter und das Schiedsverfahren nach den in Seldwyla im Zeitpunkt der Streit- anhängigmachung geltenden Normen. Der Sitz des Schiedsgerichtes befindet sich am Sitz der AG, Verfahrenssprache ist deutsch.
Diverses. 11.1 Der Kunde hat AT-VISIONS im Falle eines sol- xxxx Xxxxxx im Voraus schriftlich zu benachrich- tigen: - einem vorgeschlagenen Wechsel der Ver- waltungsgesellschaft, - einen geplanten Verkauf aller oder wesent- licher Teile des Vermögens des Kunden o- der eines Geschäftsbereichs, in dem die Dienstleistungen von AT-VISIONS genutzt werden, oder - einen geplanten Verkauf, eine Fusion oder eine Konsolidierung, an der der Kunde und/oder die Räumlichkeiten beteiligt sind. In diesem Fall veranlasst der Kunde auf seine alleinigen Kosten und unter seiner Verantwor- tung, dass das Nachfolgeunternehmen oder der Käufer schriftlich die Übernahme übernimmt und an diese Vereinbarung ohne jegliche Ände- rung oder Modifikationen gebunden ist. In je- dem der oben genannten Fälle bleiben die Rech- te, Pflichten, Bedingungen und Konditionen die- ses Vertrags in vollem Umfang in Kraft und eine Abtretung dieses Vertrags gilt als erfolgt. Der Kunde hat AT-VISIONS mindestens dreißig Tage im Voraus über den Eintritt eines solchen Ereig- nisses zu informieren und AT-VISIONS eine Ko- pie der vollständig ausgeführten Dokumente, die eine solche Abtretung belegen, zur Verfü- gung zu stellen. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, diese Vereinbarung an die neue Ma- nagement- oder Eigentumseinheit zu unter- zeichnen, oder wenn die neue Management- oder Eigentumseinheit nicht alle Verpflichtun- gen, Verbindlichkeiten und Rechte aus dieser Vereinbarung übernimmt, gilt diese Vereinba- rung als vorzeitig beendet. In diesem Fall ver- pflichtet sich der Kunde, AT-VISIONS innerhalb von dreißig Tagen nach dieser Vorabkündigung Gebühren zu zahlen, die nicht geringer sein dür- fen als die von AT-VISIONS für die verbleibende Laufzeit dieser Vereinbarung prognostizierten Einnahmen aus allen AT-VISIONS- Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinba- rung. Im Falle des Eintretens des in diesem Ab- satz genannten Ereignisses hat AT-VISIONS das Recht, das System aus den Räumlichkeiten zu entfernen. 11.2 Der Kunde stellt sicher, dass: - keine Inhalte übertragen werden oder an- derweitig außer in den Räumen verfügbar sind; - kein Inhalt reproduziert, kopiert, verteilt, unterbrochen oder verändert wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet; und - die Gäste über Inhalte informiert werden, die möglicherweise nicht für Kinder geeig- net sind, und darüber, dass alle erwachse- nenorientierten Videoinhalte von den Gäs- ten auf Zimmerebene durch PIN oder an- dere Technologien zur e...
Diverses. 11.1 Die Lagerung von Kundenmaterial bei der DOCU MEDIA SCHWEIZ GMBH geschieht auf eigene Gefahr. Die DOCU MEDIA SCHWEIZ GMBH übernimmt für Lagerschäden oder für Verlust keine Haftung.
Diverses. 12.1 Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen ersetzen alle vorherigen Versionen von TP Publicité SA. TP Publicité SA behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. 12.2 Die Ethikklauseln sind ein integraler Bestandteil der allge- meinen Bedingungen. 12.3 Im Streitfall kommt die bei Vertragsabschluss geltende Version zur Anwendung.
Diverses. 12.1. Abtretung: Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Seenberg abtreten. 12.2. Aufrechnungen: Der Kunde kann gegen Ansprüche von Seenberg nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 12.3. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich wirksame Bestimmung, die so weit wie möglich dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen Regelung entspricht, soweit hierfür dispositives Recht nicht zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Vertragslücke.
Diverses. 13.1 Keine der Parteien darf ihre Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. XXXXXXXX kann jedoch die Vereinbarung an eines seiner verbundenen Unternehmen oder Konzerngesellschaften abtreten und den Lieferanten davon schriftlich verständigen. In einem solchen Fall ist LESSAFRE von allen Verpflichtungen und Haftungen befreit, die nach der Abtretung entstehen können. Der Lieferant kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von XXXXXXXXx keinen Teil seiner gegenüber LESAFFRE eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen an Sub - Auftragnehmer oder Sub – Lieferanten übertragen. Das Versäumnis einer Partei, eines ihrer Rechte aus der Vereinbarung oder ein gesetzliches Recht ganz oder teilweise auszuüben, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar und gilt auch nicht als Verzicht darauf. LESSAFRE verzichtet nicht auf zusätzliche Rechte (einschließlich jeglicher Gewährleistung), die ihr nach dem Gesetz zustehen, auch wenn diese AEB davon zum Nachteil von LESAFFRE abweichen sollten. 13.2 Sollte eine Bedingung der AEB oder des mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird sie außer Acht gelassen, beeinträchtigt jedoch nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bedingungen der Vereinbarung. Die Parteien werden jene Klausel, die nichtig oder unwirksam ist, durch eine neue Klausel ersetzen, die ihrer ursprünglichen Absicht so nahe wie möglich kommt. 13.3 Jede Partei hat die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Vertretern der anderen Partei sicherzustellen, dass die Rechte dieser Personen gewahrt werden.
Diverses. 14.1. Ergänzungen oder Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 14.2. Mündliche durch einen Vertreter des Auftragnehmers getroffene Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam. 14.3. Auf sämtliche Verzeichnisse, Leistungsverzeichnisse, usw. die vom Auftragnehmer erstellt wurden, behält er sich das Eigentums- und Urheberrecht vor.