Exit-Management. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die MOXIS Cloud Services sowie die Vertraulichen Informationen von XiTrust gemäß Punkt 12.1 zu nutzen. Für 30 Kalendertage nach dem Ende der Vertragslaufzeit gewährt XiTrust dem Kunden und den Verbundenen Unternehmen lediglich Zugriff auf die MOXIS Cloud Services mit dem alleinigen Zweck der Datensicherung durch den Kunden. Anschließend wird der Zugriff des Kunden deaktiviert und die Kundendaten unwiderruflich gelöscht. Die MOXIS Cloud Services unterstützen möglicherweise nicht die Software, welche der Kunde zur Extrahierung bereitstellt. XiTrust übernimmt keine Haftung für die Extrahierung von Kundendaten. Im Falle der Beendigung des Vertrags hat der Kunde gegebenenfalls Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des für den nach dem Ende der Vertragslaufzeit liegenden Zeitraum vorausgezahlten Entgelts für die MOXIS Cloud Services, es sei denn es liegen berechtigte Gründe auf Seiten des Kunden für einen Einbehalt des Entgelts durch XiTrust vor. Mit dem Exit-Management erfüllt XiTrust etwaige datenschutzrechtliche Rückgabe- bzw. Löschungspflichten gemäß Anhang C.
Exit-Management. 15.1 Auf Anforderung des Kunden wird easol in Ihrem Verantwortungsbereich den Kunden auf Basis eines gemeinsam zwischen den Parteien abgestimmten Projektplanes darin unterstützen, dass die Leistungen im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beendigung dieses Vertrages reibungslos durch einen Folgeanbieter übernommen werden können.
Exit-Management. 17.1Bei:
Exit-Management. 20.1 Auf Anforderung des Kunden wird NeoMonitor in ihrem Verantwortungsbereich den Kunden auf Basis eines gemeinsam zwischen den Parteien abgestimmten Projektplanes darin unterstützen, dass die IoT-Services im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beendigung dieses Vertrages reibungslos durch einen Folgeanbieter übernommen werden können.
Exit-Management. Im Falle einer erfolgten und bestätigten Kündigung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Beauftragung durch den Auftraggeber eine Sicherung der Daten und des DMS zur Verfügung. Die Beauftragung zur Bereitstellung dieser Datensicherung hat spätestens 2 Monate nach Kündigung zu erfolgen. Die Daten werden auf einem Speichermedium verschlüsselt ausgeliefert. Das Kennwort zur Entschlüsselung wird dem Auftraggeber separat zur Verfügung gestellt. Die Daten auf dem Rechenzentrum können durch den Auftragnehmer 3 Monate nach Ende des Vertrages gelöscht werden. Eine Aufbewahrungspflicht der Kundendaten durch den Auftragnehmer nach Kündigung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Nach Entlastung durch den Auftraggeber kann eine Löschung jederzeit schriftlich beauftragt werden.
Exit-Management. 18.1. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe seiner Daten (als Si- cherungsdatei aus der Software heraus) in einem zu diesem Zeitpunkt gängigen technischen Format.