Sonderbedingungen für Bruchteile von Wertpapieren. Die Bank agiert als konto- und depotführendes Institut für Kunden von Fi- nanzdienstleistern, die für ihre Kunden Wertpapiere über die Bank erwer- ben bzw. veräußern. Der Finanzdienstleiter räumt dem Kunden nach Maß- gabe der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen die Möglichkeit ein, einmalig oder regelmäßig feste Geldbeträge in Wertpapiere zu investieren (sog. Betragsorders). Betragsorders können sich auf die folgenden Wertpa- piere beziehen: Aktien, Renten, Fonds und ETFs. Die konkret hierfür zur Verfügung stehenden Wertpapiere sowie die konkreten Rahmenbedingun- gen der Ordererteilung sind den aktuellen Kundeninformationen des jeweili- gen Finanzdienstleisters zu entnehmen. Bei der Ausführung von Betragsor- ders werden nicht nur ganze Wertpapiere erworben, sondern es können auch Bruchteile eines Wertpapiers entstehen. Für die Verbuchung und Ver- wahrung dieser Bruchteile durch die Bank im Rahmen des Depotverhältnis- ses mit dem Kunden geltend nachfolgende Sonderbedingungen für Bruch- teile von Wertpapieren:
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