Sondervermögen. Investmentfonds sind ein Sondervermögen. Das Sonderver- mögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das – wie der Name sagt – vom Vermögen der Investmentgesellschaft ge- trennt ist. Dadurch ist jedes Sondervermögen vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt.
Sondervermögen. Im Sondervermögen verwalten wir die von Ihnen gewählte Indexbeteili- gung und soweit von Ihnen gewählt, auch Ihre Fondsanlage. Das Son- dervermögen wird getrennt von unserem Vermögen geführt und steht ausschließlich den Versicherungsverträgen zur Verfügung.
Sondervermögen. Beim Sondervermögen handelt es sich - je nachdem, für welche Anlage Sie sich entschieden haben - um: - eine indexbezogene Kapitalanlage (auch als Indexbeteiligung be- zeichnet), - Fonds oder - eine Depotklasse. Das Sondervermögen besteht bis zu Rentenbeginn aus dem Wert Ihrer Fonds und Depotklassen. Ab Beginn der Aktivphase - sofern diese mit uns vereinbart ist - lediglich aus der Indexbeteiligung.
Sondervermögen. Das Sondervermögen besteht bis zum Rentenbeginn aus dem Wert der Indexbeteiligung und - soweit gewählt - aus dem Wert Ihrer freien Invest- mentanlage. Ab Beginn der Aktivphase sofern diese mit uns vereinbart ist - lediglich aus der Indexbeteiligung. Bei der freien Investmentanlage handelt es sich - je nachdem, für welche Anlage Sie sich entschieden haben - um: - Fonds, - Depotklassen oder - Strategiekonzepte.
Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ein Immobilien- Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches BNP Paribas MacStone. Das Sondervermögen wird am 8. Juni 2020 für
Sondervermögen. Durch die getrennte Lagerung bei Einlagerung von Anlage- vermögen und Kundenvermögen entsteht Sondervermögen
Sondervermögen. Das Sondervermögen wurde am 15. Dezember 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.
Sondervermögen. Das Sondervermögen besteht aus dem Wert der Indexpartizipation und - soweit gewählt - aus dem Wert Ihrer Fonds. Beim Sondervermögen han- delt es sich - je nachdem, für welche Anlage Sie sich entschieden haben - um: - eine indexbezogenen Kapitalanlage (auch als Indexpartizipation bezeichnet), - Fonds, oder - eine Depotklasse Das Sondervermögen besteht bis zum Rentenbeginn aus dem Wert Ihrer Fonds und Depotklassen.
Sondervermögen. WI = Gewicht des Wertpapiers i im Index I in % ∑ = Summenzeichen
Sondervermögen. Das Sondervermögen Allianz Fondsvorsorge 1957–1966 wurde am 2. April 2002 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt.