Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit (Sonntags- und Feiertagsarbeit) ist zuschlagspflichtig.
Appears in 2 contracts
Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 0 Uhr bis 24.00 24 Uhr geleistete Arbeit (Sonntags- und Feiertagsarbeit) ist zuschlagspflichtig.
Appears in 1 contract
Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit (Als Sonntags- und Feiertagsarbeit) Feiertagsarbeit gilt die an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen zwischen 23.00 Uhr des Vorabends und bis 23.00 Uhr des be- treffenden Tages geleistete Arbeitszeit. Mitarbeitende, die unregelmässig Arbeit leisten, erhalten einen Lohnzu- schlag. Dieser ist zuschlagspflichtig.separat geregelt. 14 15
Appears in 1 contract
Samples: Anstellungsbedingungen