Common use of Sonntags- und Feiertagsarbeit Clause in Contracts

Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit (Sonntags- und Feiertagsarbeit) ist zuschlagspflichtig.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag

Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 0 Uhr bis 24.00 24 Uhr geleistete Arbeit (Sonntags- und Feiertagsarbeit) ist zuschlagspflichtig.

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Samples: Tarifvertrag Für Das Gerüstbauer Handwerk

Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit (Als Sonntags- und Feiertagsarbeit) Feiertagsarbeit gilt die an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen zwischen 23.00 Uhr des Vorabends und bis 23.00 Uhr des be- treffenden Tages geleistete Arbeitszeit. Mitarbeitende, die unregelmässig Arbeit leisten, erhalten einen Lohnzu- schlag. Dieser ist zuschlagspflichtig.separat geregelt. 14 15

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Samples: Anstellungsbedingungen