Common use of Sonstiges zur Kontoführung Clause in Contracts

Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt. (2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig. (3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils 1 Vgl. Artikel 4 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2- Bundesbank (TARGET2-BBk)“ aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte werden seinem Konto am dritten nationalen Geschäftstag des Folgemonats belastet. (4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.

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Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt. (2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig. (3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils ak- tuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Hiervon abweichend erhebt die Bank ein Entgelt in Höhe der aktuellen Euro Short-Term Rate (€STR), wenn die €STR weniger als 0 % 1 Vgl. Artikel 4 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PMTeilnahme an TARGET-Xxxxxx in TARGET2- Bundesbank (TARGET2TARGET-BBk)“ aktuellen Satzes beträgt und niedriger ist als der geldpolitischen EinlagefazilitätZinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazili- tät. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte Entgelte werden seinem Konto am dritten nationalen Geschäftstag des Folgemonats belastet. (4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.

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Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt. (2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig. (3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils 1 Vgl. Artikel 4 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2- Bundesbank (TARGET2-BBk)“ aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Hiervon abweichend erhebt die Bank ein Entgelt in Höhe des aktuellen Euro OverNight Index Average (EONIA) und ab 3. Januar 2022 in Höhe der aktuellen Euro Short-Term Rate (€STR), wenn EONIA bzw. €STR weniger als 0 % beträgt und niedriger ist als der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlage- fazilität. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte Entgelte werden seinem Konto am dritten nationalen natio- nalen Geschäftstag des Folgemonats belastet. (4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.

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Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt. (2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig. (3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils ak- tuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Hiervon abweichend erhebt die Bank ein Entgelt in Höhe der aktuellen Euro Short-Term Rate (€STR), wenn die €STR weniger als 0 % 1 Vgl. Artikel 4 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2- Bundesbank (TARGET2-BBk)“ aktuellen Satzes beträgt und niedriger ist als der geldpolitischen EinlagefazilitätZinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazili- tät. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte Entgelte werden seinem Konto am dritten nationalen Geschäftstag des Folgemonats belastet. (4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.

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Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt. (2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig. (3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Hiervon abweichend erhebt die Bank ein Entgelt in Höhe des aktuellen Euro OverNight Index Average (EONIA) und ab 3. Januar 2022 1 Vgl. Artikel 4 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2- Bundesbank (TARGET2-BBk)“ in Höhe der aktuellen Satzes Euro Short-Term Rate (€STR), wenn EONIA bzw. €STR weniger als 0 % beträgt und niedriger ist als der geldpolitischen EinlagefazilitätZinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlage- fazilität. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte Entgelte werden seinem Konto am dritten nationalen natio- nalen Geschäftstag des Folgemonats belastet. (4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.

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