Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt. (2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig. (3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte werden seinem Konto am dritten Geschäftstag des Folgemonats belastet. (4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges zur Kontoführung. (1) Die Girokonten werden nicht als Kontokorrentkonten geführt.
(2) Die Führung erfolgt auf Guthabenbasis; Kontoüberziehungen sind nicht zulässig.
(3) Die Guthaben auf den Girokonten werden nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 1 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Vom Kontoinhaber zu entrichtende Ent- gelte werden seinem Konto am dritten nationalen Geschäftstag des Folgemonats belastet.
(4) Die Bank unterrichtet die Kontoinhaber über alle Buchungen auf den Konten und über den Kontostand durch einen Kontoauszug. Die Kontoauszüge und eventuelle Belege werden dem Kontoinhaber zugesandt.
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