Sozialer Zusammenhalt Musterklauseln

Sozialer Zusammenhalt. Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Sozialer Zusammenhalt. Die Koalitionspartner unterstützen die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland und setzen sich dafür ein, dass der Zeitplan zur Rentenan- gleichung bis Ende 2019 gesetzlich festgeschrieben und eingehalten wird. Der Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Partner der Landesregierung. Die Koalitionspartner werden die engagierte und zielge- richtete Arbeit des Beirates weiter unterstützen. Die Koalitionspartner wollen in den kommenden Jahren die Lebensbedingun- gen für die älteren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge und der Teilhabe älterer Menschen unterstützt die Koalition die Entwicklung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte auf kommunaler Ebene. Für gesellschaftliche Teilhabe sind Begegnung und Austausch mit anderen Menschen eine wichtige Voraussetzung. Die Koalition setzt sich daher für eine ausreichende Anzahl von erreichbaren Begegnungsangeboten ein, die mit an- deren sozialen Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen zusammenarbei- ten. Die Koalitionspartner werden die regionalen Ehrenamtsnetzwerke, die all- jährlichen Ehrenamtsmessen sowie die Mitmachzentralen evaluieren. Insbe- sondere in den Ländlichen GestaltungsRäumen können auch Multifunktions- häuser wichtige Xxxxxx der öffentlichen Daseinsvorsorge sein und sollen ent- sprechend gefördert werden. Das Ehrenamt ist in vielen Bereichen unverzichtbar. Eine besondere Unter- stützung brauchen die Bereiche des Ehrenamtes, die über keine eigene haupt- amtliche Organisation verfügen. Dafür wird die Koalition auch weiterhin auf die Ehrenamtsstiftung setzen und die für sie notwendigen Mittel bereitstellen.
Sozialer Zusammenhalt. 2010 Die Koalitionspartner unterstützen die Angleichung der Renten in Ost- und 2011 Westdeutschland und setzen sich dafür ein, dass der Zeitplan zur Rentenan- 2012 gleichung bis Ende 2019 gesetzlich festgeschrieben und eingehalten wird. 0000 Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx ist ein wichtiger Partner 2014 der Landesregierung. Die Koalitionspartner werden die engagierte und zielge- 2015 richtete Arbeit des Beirates weiter unterstützen.
Sozialer Zusammenhalt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist der Kitt unseres Zusammenlebens. Basis hierfür ist ein respektvoller Umgang miteinander und ein Grundkonsens über unsere demokratische Werte- ordnung. Rückgrat dieses gesellschaftlichen Zusammenhalts sind die vielen ehrenamtlich Ak- tiven in verschiedenen Vereinen, Initiativen und Organisationen, die sich für ein soziales Mit- einander einsetzen. Dieses vielfältige ehrenamtliche Engagement werden GRÜNE und SPD auch weiterhin unterstützen und fördern. Hamburg-Nord ist ein offener und vielfältiger Bezirk. Damit dies so bleibt, werden wir auch weiterhin die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Jede*r soll hier einen Platz finden können – unabhängig von Herkunft, sozialem Status, geschlechtlicher Identität sowie körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Gemeinsame Zielsetzung ist, ein selbstbe- stimmtes und gleichberechtigtes Leben aller Bewohner*innen des Bezirks zu ermöglichen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, ist für uns handlungsleitend in der alltäglichen bezirklichen Politik. GRÜNE und SPD wenden sich entschieden gegen Ausgrenzung, Rechtspopulismus, gruppen- bezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus und Homophobie und wer- den in der alltäglichen Politik jene unterstützen, die sich den Feinden einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft entgegenstellen. Mit den Mitteln der Bezirksversammlung wollen wir Möglichkeitsräume schaffen und unter- stützen, wo diese Vielfalt des Bezirks gelebt werden kann und der interkulturelle Austausch gefördert wird. Ein partizipatives Budget soll Menschen in Hamburg-Nord ermöglichen, Ideen für Nachbar- schafts-, Stadtteil oder Jugendprojekten zu finanzieren. Schwerpunkte bei der Förderung aus den Mitteln der Bezirksversammlung Hamburg-Nord werden auch weiterhin in den Bereichen Sport und Kultur liegen – dies nicht zuletzt auf Grund ihrer wichtigen Funktion für den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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