Sozialer Zusammenhalt Musterklauseln

Sozialer Zusammenhalt. Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts werden für Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwer- tung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaft- lichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. § 171 e BauGB). Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammen- halts in der Nachbarschaft geleistet werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projek- te, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Förderfä- hig sind daher vorrangig Gesamtmaßnahmen, die im Fördergebiet für ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbaren. (2) Die räumliche Festlegung kann als Maßnahmegebiet nach § 171 e Absatz 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgen. (3) Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur/ für: - Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. auch durch Aufwertung und Anpas- sung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, - Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen, - Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft, - Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport, - Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots, - Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit, - Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung lokaler Akteure, - Quartiersmanagement, insbesondere als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteu- ren, zur Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer lokaler Akteure, zur Koordinierung und Bünde...
Sozialer Zusammenhalt. Die Koalitionspartner unterstützen die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland und setzen sich dafür ein, dass der Zeitplan zur Rentenan- gleichung bis Ende 2019 gesetzlich festgeschrieben und eingehalten wird. Der Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Partner der Landesregierung. Die Koalitionspartner werden die engagierte und zielge- richtete Arbeit des Beirates weiter unterstützen. Die Koalitionspartner wollen in den kommenden Jahren die Lebensbedingun- gen für die älteren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge und der Teilhabe älterer Menschen unterstützt die Koalition die Entwicklung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte auf kommunaler Ebene. Für gesellschaftliche Teilhabe sind Begegnung und Austausch mit anderen Menschen eine wichtige Voraussetzung. Die Koalition setzt sich daher für eine ausreichende Anzahl von erreichbaren Begegnungsangeboten ein, die mit an- deren sozialen Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen zusammenarbei- ten. Die Koalitionspartner werden die regionalen Ehrenamtsnetzwerke, die all- jährlichen Ehrenamtsmessen sowie die Mitmachzentralen evaluieren. Insbe- sondere in den Ländlichen GestaltungsRäumen können auch Multifunktions- häuser wichtige Xxxxxx der öffentlichen Daseinsvorsorge sein und sollen ent- sprechend gefördert werden. Das Ehrenamt ist in vielen Bereichen unverzichtbar. Eine besondere Unter- stützung brauchen die Bereiche des Ehrenamtes, die über keine eigene haupt- amtliche Organisation verfügen. Dafür wird die Koalition auch weiterhin auf die Ehrenamtsstiftung setzen und die für sie notwendigen Mittel bereitstellen.
Sozialer Zusammenhalt. 2010 Die Koalitionspartner unterstützen die Angleichung der Renten in Ost- und 2011 Westdeutschland und setzen sich dafür ein, dass der Zeitplan zur Rentenan- 2012 gleichung bis Ende 2019 gesetzlich festgeschrieben und eingehalten wird. 0000 Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx ist ein wichtiger Partner 2014 der Landesregierung. Die Koalitionspartner werden die engagierte und zielge- 2015 richtete Arbeit des Beirates weiter unterstützen.
Sozialer Zusammenhalt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist der Kitt unseres Zusammenlebens. Basis hierfür ist ein respektvoller Umgang miteinander und ein Grundkonsens über unsere demokratische Werte- ordnung. Rückgrat dieses gesellschaftlichen Zusammenhalts sind die vielen ehrenamtlich Ak- tiven in verschiedenen Vereinen, Initiativen und Organisationen, die sich für ein soziales Mit- einander einsetzen. Dieses vielfältige ehrenamtliche Engagement werden GRÜNE und SPD auch weiterhin unterstützen und fördern. Hamburg-Nord ist ein offener und vielfältiger Bezirk. Damit dies so bleibt, werden wir auch weiterhin die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Jede*r soll hier einen Platz finden können – unabhängig von Herkunft, sozialem Status, geschlechtlicher Identität sowie körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Gemeinsame Zielsetzung ist, ein selbstbe- stimmtes und gleichberechtigtes Leben aller Bewohner*innen des Bezirks zu ermöglichen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, ist für uns handlungsleitend in der alltäglichen bezirklichen Politik. GRÜNE und SPD wenden sich entschieden gegen Ausgrenzung, Rechtspopulismus, gruppen- bezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus und Homophobie und wer- den in der alltäglichen Politik jene unterstützen, die sich den Feinden einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft entgegenstellen. Mit den Mitteln der Bezirksversammlung wollen wir Möglichkeitsräume schaffen und unter- stützen, wo diese Vielfalt des Bezirks gelebt werden kann und der interkulturelle Austausch gefördert wird. Ein partizipatives Budget soll Menschen in Hamburg-Nord ermöglichen, Ideen für Nachbar- schafts-, Stadtteil oder Jugendprojekten zu finanzieren. Schwerpunkte bei der Förderung aus den Mitteln der Bezirksversammlung Hamburg-Nord werden auch weiterhin in den Bereichen Sport und Kultur liegen – dies nicht zuletzt auf Grund ihrer wichtigen Funktion für den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren.

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten