Common use of SPEICHERDAUER VON BESTANDS- UND VERKEHRSDATEN Clause in Contracts

SPEICHERDAUER VON BESTANDS- UND VERKEHRSDATEN. 5.1 Die Gesellschaft löscht die Bestandsdaten des Kunden in einem angemessenem Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisse, in der Regel 6 Monate. Soweit nach Beendigung des Vertrages seitens des Kunden oder seitens der Gesellschaft noch Ansprüche bestehen bzw. geltend gemacht werden, werden die Bestandsdaten jedoch erst dann gelöscht, wenn diese Ansprüche abschließend geklärt sind spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.

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SPEICHERDAUER VON BESTANDS- UND VERKEHRSDATEN. 5.1 Die Gesellschaft löscht die Bestandsdaten des Kunden in einem angemessenem angemessenen Zeitraum nach Beendigung des VertragsverhältnisseVertragsverhältnisses, in der Regel 6 drei (3) Monate. Soweit nach Beendigung des Vertrages seitens des Kunden oder seitens der Gesellschaft noch Ansprüche bestehen bzw. geltend gemacht werden, werden die Bestandsdaten jedoch erst dann gelöscht, wenn diese Ansprüche abschließend geklärt sind sind, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.

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SPEICHERDAUER VON BESTANDS- UND VERKEHRSDATEN. 5.1 Die Gesellschaft löscht die Bestandsdaten des Kunden in einem angemessenem angemessenen Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisse, in der Regel 6 Monate. Soweit nach Beendigung des Vertrages seitens des Kunden oder seitens der Gesellschaft noch Ansprüche bestehen bzw. geltend gemacht werden, werden die Bestandsdaten jedoch erst dann gelöscht, wenn diese Ansprüche abschließend geklärt sind spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.

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