Common use of Speicherung von Zusatzanwendungen auf der girocard Clause in Contracts

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der girocard. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindli- chen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speicherme- dium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.vbeutin.de, www.edekabank.de, www.cronbank.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der girocard. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindli- chen befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speicherme- dium Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen elektroni- schen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.rb-dietersheim.de, www.volksbank-pur.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der girocard. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindli- chen befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speicherme- dium Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen elek- tronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, Dauerauftrag

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der girocard. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindli- chen befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speicherme- dium Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.privatbank1891.com

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der girocard. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindli- chen befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speicherme- dium Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen elektro- nischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de