Sperre der digitalen Karte. a) Die Bank darf die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung), wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der individualisierten Authentifi- zierungselemente des Karteninhabers oder der digitalen Karte dies rechtfertigen oder wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements oder der digitalen Karte besteht. Darüber wird die Bank den Karteninhaber unter Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, wenn die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Bank wird die digitale Karte entsperren oder eine neue digitale Karte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Karte bewirkt keine Sperre der physischen Debitkarte. Eine Sperre der physischen Debitkarte muss separat vorgenommen werden und hat keine Sperre der veritablen digitalen Karte zur Folge; die digitalisierte physische Karte ist jedoch im Fall der Sperrung der physischen Debitkarte ebenfalls gesperrt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Digitale Girocard (Debitkarte) Mit Individualisierten Authentifizierungsverfahren
Sperre der digitalen Karte. a) Die Bank darf die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung), wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der individualisierten Authentifi- zierungselemente des Karteninhabers oder der digitalen Karte dies rechtfertigen oder wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements oder der digitalen Karte besteht. Darüber wird die Bank den Karteninhaber unter Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, wenn die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Bank wird die digitale Karte entsperren oder eine neue digitale Karte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.
b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Karte bewirkt keine Sperre der physischen Debitkarte. Eine Sperre der physischen Debitkarte muss separat vorgenommen werden und hat keine Sperre der veritablen digitalen Karte zur Folge; die digitalisierte physische Karte ist jedoch im Fall der Sperrung der physischen Debitkarte ebenfalls gesperrt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Digitale Girocard (Debitkarte) Mit Individualisierten Authentifizierungsverfahren, Entgeltinformation
Sperre der digitalen Karte. a) Die Bank darf die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung), wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der individualisierten Authentifi- zierungselemente Authentifizierungselemente des Karteninhabers oder der digitalen Karte dies rechtfertigen oder wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements oder der digitalen Karte besteht. Darüber wird die Bank den Karteninhaber unter Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, wenn die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Bank wird die digitale Karte entsperren oder eine neue digitale Karte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.
b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Karte bewirkt keine Sperre der physischen Debitkarte. Eine Sperre der physischen Debitkarte muss separat vorgenommen werden und hat für die veritable digitale Karte keine Sperre der veritablen digitalen Karte zur Folge; , die digitalisierte physische Karte ist jedoch im Fall der Sperrung der physischen Debitkarte ebenfalls gesperrt.
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