Änderungsvorbehalt. Die DFG behält sich vor, die Regelungen dieser Verwendungsrichtlinien abzuändern, sie insbesondere an neue Rechtsentwicklungen anzupassen, soweit dies der Bewilligungs- empfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger zumutbar ist. Die Änderung wird der Be- willigungsempfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger sechs Wochen vor dem Zeit- punkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail mitgeteilt.
Änderungsvorbehalt. Das Recht zur zwischenzeitlichen Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren und/oder der RP-Zahlungsbedingungen gemäß den Änderungsbestimmungen in Teil I, Abschnitt 10 dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen bleibt vorbehalten.
Änderungsvorbehalt. ABCERT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. ABCERT wird eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Unternehmer sechs Wochen vor ihrer Einbeziehung in den Vertrag bekannt geben. Der Unternehmer kann den Kontrollvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen auf den ihm mitgeteilten Termin des Wirksamwerdens der geänderten AGB kündigen, wenn er mit der Einbeziehung nicht einverstanden ist. Kündigt der Unternehmer nicht, werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum mitgeteilten Zeitpunkt Gegenstand dieses Vertrages.
Änderungsvorbehalt. 4.1. TIS hat das Recht, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von TIS für den Kunden zumutbar ist.
4.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird.
Änderungsvorbehalt. 5.1. Wir haben das Recht, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
5.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird.
Änderungsvorbehalt. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseiti- gung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Teilnehmer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Teilnehmers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.
Änderungsvorbehalt. Bautechnische oder produktionsbedingte Änderungen, die das Erscheinungsbild und/oder die Nutzung nicht beeinträchtigen, dem technischen Fortschritt dienen und für den Bauherrn/Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
Änderungsvorbehalt. Beabsichtigt WTI die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird WTI dies dem Kunden schriftlich mitteilen. Geht der schriftliche Widerspruch des Kunden nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung bei WTI ein, treten die geänderten Geschäfts- bedingungen in Kraft. WTI wird den Anwender auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- und fristgerechten Widerspruchs in dem Mitteilungs- schreiben hinweisen.
Änderungsvorbehalt a) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Abbildung oder Beschreibung verkauft.
b) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
c) Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen insbesondere bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Bei Nachbestellungen können weder Farb- noch Maserungsga- rantien gewährt werden.
Änderungsvorbehalt. Der Xxxxxx der Kindertagesstätte ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund:
1. Veränderter Gesetzes- und/oder Rechtslage
2. Veränderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
3. Veränderung der Marktsituation
4. Veränderung der Rahmenrichtlinien des Trägers
5. Veränderung der platzbezogenen Finanzierungen
6. Technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen
7. Regelungslücken in den Vertragsregelungen oder
8. Anderen gleichwertigen Gründen, welche den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist der Xxxxxx jederzeit berechtigt, die Verträge zu ändern, aufzuheben oder durch andere Vertragsregelungen zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen. Änderungen des Vertragswerkes werden dem Vertragsnehmer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Vertragsnehmer nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich widerspricht und der Xxxxxx den Vertragsnehmer auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Wiesbaden, Leiter*in der Kindertagesstätte Sorgeberechtigte*r Anlagen: - Beiträge für die Benutzung der Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Wiesbaden e. V. - SEPA-Lastschrift - Einverständniserklärungen - Erklärung Heimweg des Kindes Hort - Jahresplanung - IFSG § 34/35 - Elternbelehrung/ Lebensmittelweitergabe - Aktendeckblatt - Impfbescheinigung - Mitbringliste - Information-Datenerhebung-Kunden - Information von Art. 13 DSGVO Vertragsverlängerung – Bitte ankreuzen: Dieser Vertrag wird bis zum zu den oben genannten Konditionen der Einrichtung verlängert. 1.) Dieser Vertrag wird zum _ zu den oben genannten Konditionen auf den Bereich übertragen. 2.)
1.) Wiesbaden, Leiter*in der Kindertagesstätte Sorgeberechtigte*r
2.) Wiesbaden,