Sperrung und Entsperrung. 14.1 PT ist in den in den AGB und diesen BesGB genannten Fällen berechtigt, den VPN-Zugangs- dienst zu sperren. Dasselbe gilt, wenn der Kunde anzeigt, den VPN-Zugangsdienst nicht mehr nutzen zu wollen. Der Kunde hat während der Sperrung keinen Zugang zur TI und kann entsprechende Anwendungen nicht nutzen. Das entbindet den Kunden nicht davon, die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der Entgelte für vereinbarte VPN-Dienstleistungen sowie für Serviceleistungen bis zum Vertragsende vor- zunehmen. Das Recht zur Kündigung des Vertrages über den VPN-Zugangsdienst bleibt unberührt; die Sperrung gibt dem Kunden kein Recht zur Kündigung. 14.2 Entfällt der Grund für die Sperrung, hebt PT die Sperrung auf und zeigt dies dem Kunden an. Die Durchführung der Entsperrung richtet sich nach der Begleitdokumentation. 14.3 PT ist berechtigt, für den bei PT entstehenden Aufwand der Sperrung oder Entsperrung eine Vergütung nach Preisliste zu verlangen.
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