Common use of Spezielle Bedingungen für einzelne myVectron-Module Clause in Contracts

Spezielle Bedingungen für einzelne myVectron-Module. 2.1. myVectron Fiskalarchiv DE/AT 2.1.1. Im Rahmen des myVectron Fiskalarchivs DE sowie des Fiskalarchivs AT archiviert der Anbieter die steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten ("Fiskaldaten") für den Betreiber. Der Betreiber hat die Möglichkeit, die Fiskaldaten vorbehaltlich Ziffer 1.5.4 jederzeit abzurufen und in einem den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechenden Dateiformat herunterzuladen. Die konkrete Leistungsbeschreibung des myVectron Fiskalarchivs DE und des Fiskalarchivs AT kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.1.2. Die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben obliegt ausschließlich dem Betreiber und bleibt von den im Rahmen des myVectron Fiskalarchivs DE und des Fiskalarchiv AT angebotenen Leistungen unberührt. 2.1.3. Der Anbieter verpflichtet sich, die Fiskaldaten des Betreibers nach Beendigung des Betreibervertrages bzw. der Nutzungsberechtigung für das myVectron Fiskalarchiv DE bzw. das Fiskalarchiv AT für sechs (6) Monate zu archivieren ("Archivierungszeitraum"). Die Fiskaldaten werden dem Betreiber auf dessen schriftliche Anfrage bis zum Ablauf dieses Zeitraums in einem gängigen Dateiformat durch den Anbieter unentgeltlich zur Verfügung oder zum Download bereitgestellt. 2.2. myVectron Fiskalgarantie D 2020 2.2.1. Im Rahmen der myVectron Fiskalgarantie D 2020 stellt der Anbieter dem Betreiber fiskalkonforme Updates für kompatible Kassensysteme (siehe oben Ziffer 2.2.1) unentgeltlich zur Verfügung, mit dem es dem Betreiber ermöglicht wird, die nach dem Stand 01.01.2020 gem. § 146a Abgabenordnung geforderten Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme zu erfüllen. 2.2.2. Voraussetzung für die Nutzung der myVectron Fiskalgarantie D 2020 ist es, dass der Betreiber ein kompatibles Kassensystem einsetzt. Die kompatiblen Kassensysteme können bei dem zuständigen Fachhandelspartner angefragt werden. Die Installation und Programmierung erfolgt durch den zuständigen Fachhandelspartner oder einen sonst hierfür von dem Anbieter eingesetzten Dienstleister und ist kostenpflichtig. Die entsprechenden Kosten sind bei dem jeweiligen Fachhandelspartner bzw. Dienstleister zu erfragen. Die konkrete Leistungsbeschreibung der myVectron Fiskalgarantie D 2020 kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.2.3. Die myVectron Fiskalgarantie D 2020 umfasst lediglich die Zurverfügungstellung eines Softwareupdates und nicht die Lieferung der gemäß § 146a Abgabenordnung erforderlichen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Ergeben sich aus der Konkretisierung der Anforderungen des § 146a Abgabenordnung und der Kassensicherheitsordnung der Finanzbehörden eine Verpflichtung zur Erweiterung der Kassensystemhardware, setzt die Inanspruchnahme der myVectron Fiskalgarantie D 2020 voraus, dass der Betreiber die erforderlichen hardwareseitigen Änderungen an dem Kassensystem sowie sonstigen Erweiterungen des Kassensystems (wie etwa technische Sicherheitseinrichtungen) auf eigene Kosten vornimmt. 2.2.4. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der in Ziffer 2.2 aufgeführten myVectron Fiskalgarantie D 2020 ist, dass der Betreibervertrag zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der myVectron Fiskalgarantie D 2020 noch Bestand hat und das Modul in einem Tarif gebucht ist. Weiterhin ist Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von Vectron POS 6.3.15.0 oder höher bzw. Duratec POS Gastronomie Deutschland 2.1.4.0 oder höher. 2.3. myVectron POS Update-Abo

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spezielle Bedingungen für einzelne myVectron-Module. 2.1. myVectron Fiskalarchiv DE/AT 2.1.1. Im Rahmen des myVectron Fiskalarchivs DE sowie des Fiskalarchivs AT archiviert der Anbieter die steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten ("Fiskaldaten") für den Betreiber. Der Betreiber hat die Möglichkeit, die Fiskaldaten vorbehaltlich Ziffer 1.5.4 jederzeit abzurufen und in einem den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechenden Dateiformat herunterzuladen. Die konkrete Leistungsbeschreibung des myVectron Fiskalarchivs DE und des Fiskalarchivs AT kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.1.2. Die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben obliegt ausschließlich dem Betreiber und bleibt von den im Rahmen des myVectron Fiskalarchivs DE und des Fiskalarchiv AT angebotenen Leistungen unberührt. 2.1.3. Der Anbieter verpflichtet sich, die Fiskaldaten des Betreibers nach Beendigung des Betreibervertrages bzw. der Nutzungsberechtigung für das myVectron Fiskalarchiv DE bzw. das Fiskalarchiv AT für sechs (6) Monate zu archivieren ("Archivierungszeitraum"). Die Fiskaldaten werden dem Betreiber auf dessen schriftliche Anfrage bis zum Ablauf dieses Zeitraums in einem gängigen Dateiformat durch den Anbieter unentgeltlich zur Verfügung oder zum Download bereitgestellt. 2.2. myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdate 2020 2.2.1. Im Rahmen der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 stellt der Anbieter dem Betreiber fiskalkonforme Updates rechtzeitig vor dem Stichtag zur Anwendbarkeit von § 146a Abgabenordnung (derzeit 1. Januar 2020) ein Softwareupdate für kompatible Kassensysteme (siehe oben Ziffer 2.2.1) unentgeltlich zur Verfügung, mit dem es dem Betreiber ermöglicht wird, die nach dem Stand 01.01.2020 gem. § 146a Abgabenordnung geforderten Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme zu erfüllen. 2.2.2. Voraussetzung für die Nutzung der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdate 2020 ist es, dass der Betreiber ein kompatibles Kassensystem einsetzt. Die kompatiblen Kassensysteme können bei dem zuständigen Fachhandelspartner angefragt werden. Die Installation und Programmierung erfolgt durch den zuständigen Fachhandelspartner oder einen sonst hierfür von dem Anbieter eingesetzten Dienstleister und ist kostenpflichtig. Die entsprechenden Kosten sind bei dem jeweiligen Fachhandelspartner bzw. Dienstleister zu erfragen. Die konkrete Leistungsbeschreibung der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.2.3. Die Das myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdate 2020 umfasst lediglich die Zurverfügungstellung eines Softwareupdates und nicht die Lieferung der gemäß § 146a Abgabenordnung erforderlichen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Ergeben sich aus der Konkretisierung der Anforderungen des § 146a Abgabenordnung und der Kassensicherheitsordnung der Finanzbehörden eine Verpflichtung zur Erweiterung der Kassensystemhardware, setzt die Inanspruchnahme der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 voraus, dass der Betreiber die erforderlichen hardwareseitigen Änderungen an dem Kassensystem sowie sonstigen Erweiterungen des Kassensystems (wie etwa technische Sicherheitseinrichtungen) auf eigene Kosten vornimmt. 2.2.4. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der des in Ziffer 2.2 aufgeführten myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 ist, dass der Betreibervertrag zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 noch Bestand hat und das Modul in einem Tarif gebucht ist. Weiterhin ist Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von Vectron POS 6.3.15.0 oder höher bzw. Duratec POS Gastronomie Deutschland 2.1.4.0 oder höherhat. 2.3. myVectron POS Update-Abo

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Spezielle Bedingungen für einzelne myVectron-Module. 2.1. myVectron Fiskalarchiv DE/AT 2.1.1. Im Rahmen des myVectron Fiskalarchivs DE sowie des Fiskalarchivs AT archiviert der Anbieter die steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten ("Fiskaldaten") für den Betreiber. Der Betreiber hat die Möglichkeit, die Fiskaldaten vorbehaltlich Ziffer 1.5.4 jederzeit abzurufen und in einem den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechenden Dateiformat herunterzuladen. Die konkrete Leistungsbeschreibung des myVectron Fiskalarchivs DE und des Fiskalarchivs AT kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.1.2. Die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben obliegt ausschließlich dem Betreiber und bleibt von den im Rahmen des myVectron Fiskalarchivs Fiskalarchiv DE und des Fiskalarchiv AT angebotenen Leistungen unberührt. 2.1.3. Der Anbieter verpflichtet sich, die Fiskaldaten des Betreibers nach Beendigung des Betreibervertrages bzw. der Nutzungsberechtigung für das myVectron Fiskalarchiv DE bzw. das Fiskalarchiv AT für sechs (6) Monate zu archivieren ("Archivierungszeitraum"). Die Fiskaldaten werden dem Betreiber auf dessen schriftliche Anfrage bis zum Ablauf dieses Zeitraums in einem gängigen Dateiformat durch den Anbieter unentgeltlich zur Verfügung oder zum Download bereitgestellt. 2.2. myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdate 2020 2.2.1. Voraussetzung für die Nutzung des myVectron Fiskalupdate 2020 ist es, dass der Betreiber ein kompatibles Kassensystem einsetzt. Die kompatiblen Kassensysteme können bei dem zuständigen Fachhandelspartner angefragt werden. 2.2.2. Im Rahmen der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 stellt der Anbieter dem Betreiber fiskalkonforme Updates rechtzeitig vor dem Stichtag zur Anwendbarkeit von § 146a Abgabenordnung (derzeit 1. Januar 2020) ein Softwareupdate für kompatible Kassensysteme (siehe oben Ziffer 2.2.1) unentgeltlich zur Verfügung, mit dem es dem Betreiber ermöglicht wird, die nach dem Stand 01.01.2020 gem. § 146a Abgabenordnung geforderten Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme zu erfüllen. 2.2.2. Voraussetzung für die Nutzung der myVectron Fiskalgarantie D 2020 ist es, dass der Betreiber ein kompatibles Kassensystem einsetzt. Die kompatiblen Kassensysteme können bei dem zuständigen Fachhandelspartner angefragt werden. Die Installation und Programmierung erfolgt durch den zuständigen Fachhandelspartner oder einen sonst hierfür von dem Anbieter eingesetzten Dienstleister und ist kostenpflichtig. Die entsprechenden Kosten sind bei dem jeweiligen Fachhandelspartner bzw. Dienstleister zu erfragen. Die konkrete Leistungsbeschreibung der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.2.3. Die Das myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdate 2020 umfasst lediglich die Zurverfügungstellung eines Softwareupdates und nicht die Lieferung der gemäß § 146a Abgabenordnung erforderlichen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Ergeben sich aus der Konkretisierung der Anforderungen des § 146a Abgabenordnung und der Kassensicherheitsordnung der Finanzbehörden eine Verpflichtung zur Erweiterung der Kassensystemhardware, setzt die Inanspruchnahme der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 voraus, dass der Betreiber die erforderlichen hardwareseitigen Änderungen an dem Kassensystem sowie sonstigen Erweiterungen des Kassensystems (wie etwa technische Sicherheitseinrichtungen) auf eigene Kosten vornimmt. 2.2.4. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der des in Ziffer 2.2 aufgeführten myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 ist, dass der Betreibervertrag zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der des myVectron Fiskalgarantie D Fiskalupdates 2020 noch Bestand hat und das Modul in einem Tarif gebucht ist. Weiterhin ist Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von Vectron POS 6.3.15.0 oder höher bzw. Duratec POS Gastronomie Deutschland 2.1.4.0 oder höherhat. 2.3. myVectron POS Update-Abo

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