Sammeln von DeutschlandCard-Punkten Musterklauseln

Sammeln von DeutschlandCard-Punkten. Der Betreiber ist verpflichtet, dem DeutschlandCard-Teilnehmer bei jeder Transaktion, bei der der DeutschlandCard-Teilnehmer DeutschlandCard-Punkte sammeln möchte, auf den im Rahmen der Transaktion erzielten Brutto-Umsatz mit Produkten und/oder Dienstleistungen der teilnehmenden Verkaufsstelle des Betreibers ("Incentivierter Brutto-Umsatz", vorbehaltlich der in Ziffer 2.5.3.5 aufgeführten Produkte und Dienstleistungen) DeutschlandCard-Punkte zu vergeben. Der Punktewert beträgt 1 DeutschlandCard-Punkt je 1 EUR des Incentivierten Brutto-Umsatzes ("Basisincentivierung" und der dazugehörige Punktewert "Basispunktewert"). Die DeutschlandCard-Punkte werden (i) automatisch über das Kassensystem durch das Scannen der DeutschlandCard-Karte oder durch die manuelle Eingabe der Nummer der DeutschlandCard-Karte oder (ii) durch Scannen des auf der von dem Betreiber herauszugebenden Kassenquittung abgedruckten QR-Code durch den DeutschlandCard-Teilnehmer mit der DeutschlandCard-App erfasst.