Reporting Musterklauseln

Reporting. 4.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in dem Projektprofil nicht abweichend angegeben – regel- mäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx- xxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx-xx-xxxxxxxxx- band-crowdfunding-e-v/) informieren.
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abwei- chend angegeben – regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Report- ing Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx- fuer-crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen einhalten.
Reporting. Die Einhaltung der Service Level wertet der Auftragnehmer aus und weist diese auf Anfrage nach.
Reporting. Über die Auswertungen bzgl. der Einhaltung der Service Level erbringt der Auftragnehmer einen monatlichen Nachweis über die erbrachten Leistungen. Der Nachweis umfasst folgende Bereiche: • Gegenüberstellung zwischen den Messwerten der erbrachten Leistungskennzahlen und den definierten Sollwerten (Service Level Performance) • Trendbewertung für vereinbarte Systemen bzgl. Auslastung, Performance, Kapazität entsprechend der definierten Richtlinien und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern nicht anders angegeben – halbjährlich jeweils innerhalb von 45 Kalendertagen nach Halbjahresende die in Anlage 6 zum Darlehensvertrag (Reporting- Pflichten) genannten Informationen und Unterlagen vorlegen.
Reporting. Die Einhaltung der vereinbarten Service Levels wertet der Auftragnehmer aus und weist diese periodisch nach.
Reporting. Die Einhaltung der Service Level weist der Auftragnehmer über folgende Berichte nach: • Incident-Report einmal jährlich Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind (verfahrensspezifische Ergänzungen zu Kapitel 5 in Teil A): • Benutzerverwaltung Die Benutzerverwaltung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. 1.1 Allgemeines 2 1.2 Hinweise 2
Reporting. Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt. Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: – die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 5.1–5.4; – die Weiterentwicklung des Angebots xxxxxxxxxx.xx; – der Entwicklung der Leistungsindikatoren.
Reporting. 5.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx- crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten.
Reporting. 2.4.1. Im Rahmen des Reportings erstellt der Anbieter ein Umsatzreporting der an dem Kassensystem des Betreibers getätigten Transaktionen. Das Reporting kann der Betreiber über die Reporting- App und/oder über das Web-Reporting abrufen.