Reporting Musterklauseln

Reporting. 5.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇- crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten. 5.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 5.3 Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 9.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 9.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- band-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen einhalten. 6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel zur Kenntnis genommen.
Reporting. Die Einhaltung der Service Level wertet der Auftragnehmer aus und weist diese auf Anfrage nach.
Reporting. Über die Auswertungen bzgl. der Einhaltung der Service Level erbringt der Auftragnehmer einen monatlichen Nachweis über die erbrachten Leistungen. Der Nachweis umfasst folgende Bereiche: • Gegenüberstellung zwischen den Messwerten der erbrachten Leistungskennzahlen und den definierten Sollwerten (Service Level Performance) • Trendbewertung für vereinbarte Systemen bzgl. Auslastung, Performance, Kapazität entsprechend der definierten Richtlinien und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern nicht anders angegeben – halbjährlich jeweils innerhalb von 45 Kalendertagen nach Halbjahresende die in Anlage 6 zum Darlehensvertrag (Reporting- Pflichten) genannten Informationen und Unterlagen vorlegen. 6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe seiner Zins- ansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeits- verpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genom- men.
Reporting. Die Einhaltung der vereinbarten Service Levels wertet der Auftragnehmer aus und weist diese periodisch nach.
Reporting. Die Einhaltung der Service Level weist der Auftragnehmer über folgende Berichte nach: • Incident-Report einmal jährlich
Reporting. 2.4.1. Im Rahmen des Reportings erstellt der Anbieter ein Umsatzreporting der an dem Kassensystem des Betreibers getätigten Transaktionen. Das Reporting kann der Betreiber über die Reporting- App und/oder über das Web-Reporting abrufen. 2.4.2. Der Betreiber erkennt an, dass es beim Reporting und der Analyse, der im Rahmen des Reportings berücksichtigten Daten nach dem aktuellen Stand der Technik zu technisch bedingten Ungenauigkeiten und Abweichungen kommen kann. Der Anbieter haftet, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, nicht für die inhaltliche Richtigkeit des Reportings. Das Reporting ermöglicht den Zugriff auf die wichtigsten Unternehmenskennzahlen im Kunden-Portal und in der Reporting-App. Es zeigt den Umsatz eines Betreibers, die Anzahl der Rechnungen oder die kumulierte Anzahl der gebuchten Artikel, jeweils für unterschiedliche Zeiträume, an. Auf Filial-Ebene wird zusätzlich der Umsatz pro Bediener ausgewiesen. Zu jedem dieser Werte wird dem Betreiber ein eigener Chart zur Verfügung gestellt. Weiterhin bietet die Reporting-App Prognosen für ein Unternehmen sowie für einzelne Filialen an, bildet Trends ab und zeigt die zu erwartenden Umsätze an. Für Umsatztrends und Prognosen werden die Tagesumsätze in Relation zum Tag der Vorwoche berechnet. In der Filialliste sind die Umsätze, Trends und Prognosen sowie die Anzahl der Rechnungen/Kunden und der Bediener erkennbar. Diese Liste kann durch den Betreiber nach Umsätzen oder anderen Kriterien sortiert werden. Die Umsätze der Vergangenheit können in üblichen Zeiteinheiten angezeigt werden und lassen sich zu entsprechenden Vergleichszeiträumen in Beziehung setzen. Die Reporting-App zeigt auf einen Blick die Übersicht der erfolgreichsten Produkte und der Ladenhüter. Dabei wird auch das Verhältnis der Top5, Top10 und der restlichen Artikel zum Gesamtumsatz prozentual und als Geldbetrag angezeigt. Folgende Daten können zusammengefasst für das Unternehmen sowie für einzelne Filialen kontrolliert werden: • Tagesumsätze, • Anzahl der bisherigen Rechnungen/Kunden, • Anzahl Rechnungen oder Umsatz je Bediener, • Umsatzprognosen und Trends, • Veränderungen und Vergleiche zur Vorwoche oder einem anderen Zeitraum, • Durchschnittliche Umsätze pro Rechnung oder Bediener, • Maximale, minimale und durchschnittliche Umsätze pro Stunde, • Auswahlliste aller Filialen, • Bedienerranking in den Filialen, • Produktverkäufe, • Offene Umsätze unternehmensweit und pro Filiale sowie • individuelle Beobachtungs...
Reporting. Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt. Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: – die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 5.1–5.4; – die Weiterentwicklung des Angebots ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇; – der Entwicklung der Leistungsindikatoren.
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abwei- chend angegeben – regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Report- ing Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- fuer-crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen einhalten. 6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehens- geber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/o- der Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 gere- gelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.