SPEZIELLE BESTIMMUNGEN, RELEVANT FÜR DEN KOMMERZIELLEN MODUS, TEST-MODUS, STUDENTEN-MODUS UND DEMO-MODUS DER SOFTWARE Musterklauseln

SPEZIELLE BESTIMMUNGEN, RELEVANT FÜR DEN KOMMERZIELLEN MODUS, TEST-MODUS, STUDENTEN-MODUS UND DEMO-MODUS DER SOFTWARE. Die durch diesen Lizenzvertrag von GRAPHISOFT gewährte Lizenz unterliegt den im Folgenden definierten Lizenzparametern.
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN, RELEVANT FÜR DEN KOMMERZIELLEN MODUS, TEST-MODUS, STUDENTEN-MODUS UND DEMO-MODUS DER SOFTWARE. A: Kommerzieller Modus * Außer wenn Sie Ihre eigene Kopie der Software vollständig unbrauchbar machen, dürfen Sie das Nutzungsrecht an der Software nicht verkaufen, verleihen, verteilen, überlassen, unterlizensieren, vermieten oder leasen oder sonstwie transferieren oder vergeben, auch nicht Zugriff für den kommerziellen Einsatz über ein Netzwerk gewähren, teilweise oder im Ganzen. Sie akzeptieren hiermit, dass im Falle von einem Typ von Übergabe der Software durch Sie diese Vereinbarung an dem Datum, an dem Sie diese übergeben, beendet ist und Sie alle aus dieser Vereinbarung sich ergebenden Rechte verlieren. * Im Falle einer wiederverkauften Lizenz müssen Sie, also der Käufer der wiederverkauften Software, die Software mit GRAPHISOFTs lokalem Partner erneut registrieren, die Übertragungsgebühren bezahlen und eine Software Support Vereinbarung (Wartungsvertrag) für Updates, Upgrades, Support etc, abschließen.
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN, RELEVANT FÜR DEN KOMMERZIELLEN MODUS, TEST-MODUS, STUDENTEN-MODUS UND DEMO-MODUS DER SOFTWARE. Dieser Vertrag bleibt bis zu seiner Beendigung in Kraft. A: Kommerzieller Modus * Nach Ablauf des durch die Kaufbedingungen für das Produkt festgelegten Zeitraums können Sie diese Vereinbarung beenden, indem Sie die Software sowie alle Kopien davon vernichten; oder Sie können die Software im Demomodus benutzen. * Bei Beendigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, die Software sowie sämtliche Kopien der Software zu zerstören und den Hardware Key an den örtlichen GRAPHISOFT-Partner oder die Verkaufsstelle, bei der Sie die Software erworben haben, zurückzugeben, oder ihn unmittelbar an GRAPHISOFT zurückzugeben, falls diese nicht verfügbar sind oder den Hardware Key nicht zurücknehmen. Sie müssen den Software Key mit der Lizenzprogrammierungsanwendung deinstallieren.
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN, RELEVANT FÜR DEN KOMMERZIELLEN MODUS, TEST-MODUS, STUDENTEN-MODUS UND DEMO-MODUS DER SOFTWARE. A: Kommerzieller Modus * GRAPHISOFT gewährleistet, dass - falls Sie einen HARDWARE KEY zu der Software erhalten - der Hardwarekopierschutz (HCPU) für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Originaldatum des ersten Verkaufs der Software durch GRAPHISOFT oder einen GRAPHISOFT Partner, so wie auf dem Kaufbeleg ausgewiesen, fehlerfrei ist. * GRAPHISOFT gewährleistet für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem auf Ihrer Kaufquittung ausgewiesenen Kaufdatum, dass - sofern die Software auf DVD(s) geliefert wird - die DVDs, auf denen die Software geliefert wird, frei von Mängeln sind. * Diese eingeschränkte Garantie verfällt, wenn die Fehler der DVDs oder Hardware Key in irgendeiner Weise durch einen Unfall, Fahrlässigkeit, Missbrauch, Diebstahl, Verlust oder eine unsachgemäße Anwendung hervorgerufen wurden. * Der Gewährleistungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem die Software das erste Mal von GRAPHISOFT oder einem GRAPHISOFT Partner gekauft wurde; die Gewährleistung beginnt also nicht erneut nach einem Wiederverkauf, Upgrade, Update der Software oder anderem. * Falls innerhalb der jeweiligen Gewährleistungsfrist ein Mangel an Ihren DVDs oder HCPU auftritt, so ist GRAPHISOFT nach eigenem Ermessen nur verpflichtet, entweder: a) Kostenlose Ersetzung der defekten DVDs oder HARDWARE KEYs, sofern sie zusammen mit dem Kaufbeleg an GRAPHISOFT zurückgesendet werden, oder b) den Betrag für die ausgetauschte Lizenz zurückzuerstatten. Jede ausgetauschte DVD oder ausgetauschte Hardware hat eine Garantie von 90 Tagen ab dem Tag, an dem sie Ihnen im Austausch zugeschickt wurde. Sie sind zur Rückerstattung des Kaufpreises für die ausgetauschte Software nur durch denjenigen Verkäufer berechtigt, von dem Sie die Software erworben haben. * Sie erkennen ausdrücklich an, dass - im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang - GRAPHISOFT jede Garantie in Bezug auf den Software Key ausschließt. Wenn Ihr Software Key aus irgendeinem Grund zerstört oder beschädigt ist, müssen Sie erneut den Software Key zu den aktuellen Konditionen kaufen. * Mit Ausnahme der eingeschränkten Gewährleistung auf die Medien, wird die Software "ohne Mängelgewähr" verkauft sowie ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie bezüglich ihrer Tauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder dafür, dass die Software störungs- und fehlerfrei laufen wird. GRAPHISOFT schliesst sämtliche weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen für Marktgängigk...
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN, RELEVANT FÜR DEN KOMMERZIELLEN MODUS, TEST-MODUS, STUDENTEN-MODUS UND DEMO-MODUS DER SOFTWARE. Sie akzeptieren, dass Ihr Einsatz von den Inhalten, die Sie vom "BIM Components" Webportal, verfügbar unter xxxx://XXXxxxxxxxxxx.xxx entweder über einen Internetbrowser oder durch die Software heruntergeladen haben, den Bestimmungen und Bedingungen des "BIM Components" Webportals und den separaten Lizenzbedingungen, die unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx zu finden sind unterliegt, welche Sie ebenso akzeptieren, wenn Sie diese Vereinbarung akzeptieren. GRAPHISOFT übernimmt keine Haftung für die Zusammenarbeit der Software mit dem BIM Components Webportal.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten