EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Wir gewährleisten, dass der Dienst im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation zum Dienst erbracht wird. Wir können den Dienst ändern und aktualisieren (in welchem Fall wir die betreffende Dokumentation entsprechend aktualisieren können), sofern solche Aktualisierungen den Funktionsumfang des Dienstes insgesamt nicht wesentlich verkleinern. Wir ergreifen alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um eine gemeldete Nichtübereinstimmung zu beheben, ohne dass Ihnen dafür Gebühren berechnet werden; sollten wir feststellen, dass eine solche Abhilfe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, und Minitab erstattet alle Gebühren, die bereits für den nicht genutzten Dienst gezahlt wurden. Die vorstehende Bestimmung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt dargelegte Gewährleistung. Diese Gewährleistung gilt nicht: (a) wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem Sie die Nichtübereinstimmung festgestellt haben, eine Forderung geltend machen oder (b) wenn die Nichtübereinstimmung durch Missbrauch Ihrerseits, nicht autorisierte Änderungen oder Hardware, Software oder Dienste von Dritten bewirkt wurde.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung für die ersten dreißig (30) Tage der Lizenzlaufzeit, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. weitergegeben wird, frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, haben Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Xxxxx den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wird. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Xxxxx nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Xxxxx nicht dafür sorgen kann, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entspricht. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass: (a) die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und (c) dass Corel innerhalb des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird. Dies ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für Software, die von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den MindManager-Reader, Test- oder NFR- Lizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Xxxx“-Konten. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZL...
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. IN DIESEM ABSCHNITT WERDEN DIE AUSSCHLIESSLICHEN ABHILFEN DES KUNDEN UND DIE ALLEINIGE HAFTUNG VON HONEYWELL IN BEZUG AUF GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE FÜR ALLE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG VERKAUFTEN PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN BESCHRIEBEN. DIESE ABHILFEN ERSETZEN ALLE ANDEREN HAFTUNGEN ODER VERPFLICHTUNGEN VON HONEYWELL, EINSCHLIESSLICH, OHNE HIERAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG IN BEZUG AUF SCHÄDEN, VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN (OB DIREKTER, INDIREKTER, EXEMPLARISCHER, SPEZIELLER, ANSCHLIESSENDER, PUNITIVER ODER ZUFÄLLIGER ART), DIE AUFGRUND DER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG, VERWENDUNG ODER AUSFÜHRUNG DER PRODUKTE ODER SERVICES ENTSTEHEN. GUTSCHRIFTEN, REPARATUREN ODER ERSETZUNGEN (WIE VON HONEYWELL GEWÄHLT) STELLEN DIE EINZIGEN HIER BEREITGESTELLTEN ABHILFEN DAR. EINE ERWEITERUNG DIESER GARANTIE IST FÜR HONEYWELL NICHT BINDEND, WENN SIE NICHT SCHRIFTLICH ERFOLGT UND VON EINEM AUTORISIERTEN VERTRETER VON HONEYWELL UNTERZEICHNET WIRD.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Wir gewährleisten, dass die Funktionen in dieser Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation und ohne wesentliche Programmfehler arbeiten, wir gewährleisten jedoch nicht, dass alle Fehler behoben werden. Wir können die Software ändern und aktualisieren (in welchem Fall wir die betreffende Dokumentation entsprechend aktualisieren können), sofern solche Aktualisierungen den Funktionsumfang der Software insgesamt nicht wesentlich verkleinern. Unsere gesamte Haftung und Ihr ausschließlicher Anspruch bei einer Verletzung der vorliegenden eingeschränkten Gewährleistung beschränken sich nach unserem Ermessen auf (a) den Austausch der Software gegen eine gleichwertige Alternative oder (b) die Kündigung dieses Vertrags und eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Gebühren für die verbleibende aktuelle Laufzeit für diese Software. Diese eingeschränkte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Forderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Sie diese Software unbefugt geändert oder in einer Weise genutzt oder eingebunden haben, die nicht vorgesehen oder nicht gestattet ist.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. SOFTWIN SRL gewährleistet für einen Zeitraum von 30 Tagen, dass das Medium, auf dem das SOFTWAREPRODUKT gelie- fert wird, frei von allen Defekten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird SOFTWIN SRL das Medium austauschen oder dem Benutzer den Betrag zurück erstatten, den der Benutzer für das SOFTWAREPRODUKT bezahlt hat. SOFTWIN SRL gewährleistet weder die dauerhafte Verfügbarkeit, noch die Fehlerfreiheit des SOFTWARE- PRODUKTES, noch dass Unzulänglichkeiten und Fehler des SOFTWAREPRODUKTES behoben werden. SOFTWIN SRL gewährleistet ebenso nicht, dass das SOFTWAREPRODUKT den Anforderungen des Benutzers entspricht. SOFTWIN SRL übernimmt, weder ausdrücklich noch stillschweigend, keine Garantie jeder Art, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Eignung zum Verkauf, oder zu einem bestimmten Zweck, oder die Nichtverletzung von Rechten Dritter. Der Benutzer trägt das alleinige Risiko für die Verwendung und Leistung des SOFTWAREPRODUKTES. Diese Gewährleitung gibt dem Benutzer bestimmte Rechte, die von Land zu Land verschieden sein können.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. In diesem Abschnitt werden die ausschließlichen Abhilfen des Kunden und die alleinige Haftung von Honeywell in Bezug auf Gewährleistungsansprüche für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag verkauften Produkte oder Dienstleistungen beschrieben.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 4.1 CLADE stellt seine Applikation so zur Verfügung wie sie bei der Übergabe ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften über Warenverkäufe kommen nicht zur Anwendung. 4.2 CLADEs Gewährleistungshaftung für Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ist vollumfänglich ausgeschlossen. Eine zwingende Haftung gemäß Xxxxxx 5 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt. 4.3 Im Falle von Störungen oder Fehlern in der Applikation wird CLADE versuchen, umgehend Fehlerbehebungen oder Abhilfemaßnahmen durchzuführen und diese Störungen oder Fehler in Form eines zwingenden Updates oder durch Bereitstellung der nächsten Applikationsversion beseitigen. 4.4 Geringfügige Fehler der Applikation haben keine Auswirkung auf die von CLADE unter diesem EULA geschuldete Vertragserfüllung, sofern die Gesamtfunktionalität des Analyzers und der Applikation nicht beeinträchtigt wird. 4.5 CLADE übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit und/oder Richtigkeit der Messergebnisse, die der Kunde durch die Nutzung der Applikation erhält. Gleichfalls übernimmt CLADE keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Produktion in dem Maße wie diese auf der Nutzung der Applikation beruht. 4.6 Von derGewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die sich aus Zweckentfremdung, Nachlässigkeit oder Zwischenfällen auf Kundenseite ergeben, einschließlich aber nicht abschließend : vertragswidriger Gebrauch der Applikation, welcher gegen die Bestimmungen dieses EULA verstößt; Installation der Applikation auf Hardware oder deren Nutzung in Verbindung mit Produkten und/oder Software, die nicht von CLADE bereitgestellt oder freigegeben wurde, sowie eine von CLADE nicht autorisierte Veränderung der Applikation.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Durch Angestellte, Vertriebsbeauftragte, Wiederverkäufer, Agenten oder Berater von GRAPHISOFT erteilte Ratschläge oder Informationen begründen weder eine Garantie oder Gewährleistung von GRAPHISOFT noch erweitern sie die Gewährleistungen in diesem Vertrag. Dieser Vertrag und die zu gebende Gewährleistung können nur durch eine von einem ordnungsgemäß autorisierten Executive Officer unterschriebene schriftliche Ergänzung geändert werden. * In keinem Fall haftet GRAPHISOFT für Verluste oder Schäden jeglicher Art, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Datenverlust, Verdienstausfall, Geschäftsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen, oder für sonstige atypischen, Folge-, mittelbaren oder indirekten Schäden, Mehrfachschadensersatz oder andere Vermögensschäden, die aus der Nutzung oder dem Missbrauch der Software oder anderweitig unter diesem Vertrag entstehen, selbst wenn GRAPHISOFT oder ihre Angestellten, Wiederverkäufer oder Vertreter von der Möglichkeit derartiger Schäden Kenntnis hatten oder hätten haben können. Die gesamte Verantwortung von GRAPHISOFT darf infolge jedweder Vertragsverletzung, Verwendung der Software oder aus irgendwelchem anderen Grund den von Ihnen an GRAPHISOFT für diese Software bezahlten Betrag nicht übertreffen, sofern die zu verwendende Rechtsregel nichts anderes als verpflichtend vorschreibt. * Sie akzeptieren und bestätigen, dass die unentgeltliche Bereitstellung der Software und die Bedingungen und Vereinbarungen von dieser Vereinbarung vorteilhaft für Sie bestimmt wurden unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Bestimmungen zur eingeschränkten Gewährleistung. * IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH ANWENDBARES RECHT GESTATTETEN UMFANG, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER KOSTENLOSEN ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER SOFTWARE AN SIE, WIRD DIE SOFTWARE "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE BEZÜGLICH IHRER TAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE STÖRUNGS- UND FEHLERFREI LAUFEN WIRD. GRAPHISOFT SCHLIESST SÄMTLICHE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, BEZÜGLICH QUALITÄT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER PRÄZISION DER FUNKTIONEN DER SOFTWARE IN ZUSAMMENHANG MIT IRGEND EINER ANDEREN SOFTWARE ODER HARDWARE; AUS.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern nicht eine andere Regelung durch anwendbares Recht greift , gewährleistet Mindjet, dass der Datenträger, auf dem die Software gegebenenfalls weitergegeben wird, frei von Mängeln ist und dass die Software für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab Kauf im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktioniert; dies gilt nicht für die Probeversion und die Software im Viewer‐Status. Bei Verletzung der Gewährleistung haben Sie einzig Anspruch darauf, dass Mindjet den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Mindjet zurückgegeben wird. DIE OBEN GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NUR FÜR DIE SOFTWARE, NICHT JEDOCH FÜR DIE PROBEVERSION ODER DEN VIEWER, UND SCHLIEßT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, DER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK, DER ABWESENHEIT VON RECHTSMÄNGELN, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AM GEISTIGEN EIGENTUM AUS.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung und in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Dokumentation (einschließlich der Nutzung auf einer vom Lizenzgeber unterstützten Computerhardware und Betriebssystemplattform) für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem ursprünglichen Lieferdatum im Wesentlichen der zugehörigen Dokumentation entspricht. Jeder Anspruch des Lizenznehmers aufgrund dieser Gewährleistung muss schriftlich und innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem ursprünglichen Lieferdatum der Software geltend gemacht werden. Ausnahmen. Die Gewährleistung in Abschnitt 9.1 gilt nicht: (i) wenn die Nichtübereinstimmung aus Anpassungen, Modifikationen oder Änderungen an der Software resultiert; (ii) wenn die Nichtübereinstimmung daraus resultiert, dass der Lizenznehmer die Lizenzierten Materialien in einer Weise installiert oder verwendet hat, die nicht mit den Bestimmungen dieses Vertrags oder den Anweisungen des Lizenzgebers oder der mit dem Lizenzgeber Verbundenen Unternehmen übereinstimmt; (iii) wenn die Lizenzierten Materialien auf einer kostenlosen Basis erworben wurden (z.B. eine kostenlose Evaluierungslizenz oder Testlizenz); (iv) wenn die Lizenzierten Materialien anormalen physischen Bedingungen, einem Unfall, Missbrauch oder Fahrlässigkeit ausgesetzt wurden; (v) wenn der Lizenznehmer es versäumt, Updates, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zuvor zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich zu installieren; (vi) wenn die Nichtkonformität als Folge