EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Wir gewährleisten, dass der Dienst im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation zum Dienst erbracht wird. Wir können den Dienst ändern und aktualisieren (in welchem Fall wir die betreffende Dokumentation entsprechend aktualisieren können), sofern solche Aktualisierungen den Funktionsumfang des Dienstes insgesamt nicht wesentlich verkleinern. Wir ergreifen alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um eine gemeldete Nichtübereinstimmung zu beheben, ohne dass Ihnen dafür Gebühren berechnet werden; sollten wir feststellen, dass eine solche Abhilfe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist jeder der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, und Minitab erstattet alle Gebühren, die bereits für den nicht genutzten Dienst gezahlt wurden. Die vorstehende Bestimmung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt dargelegte Gewährleistung. Diese Gewährleistung gilt nicht: (a) wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem Sie die Nichtübereinstimmung festgestellt haben, eine Forderung geltend machen oder (b) wenn die Nichtübereinstimmung durch Missbrauch Ihrerseits, nicht autorisierte Änderungen oder Hardware, Software oder Dienste von Dritten bewirkt wurde.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung für die ersten dreißig (30) Tage der Lizenzlaufzeit, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. weitergegeben wird, frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, haben Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Xxxxx den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wird. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Xxxxx nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Xxxxx nicht dafür sorgen kann, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entspricht. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass: (a) die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und (c) dass Corel innerhalb des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird. Dies ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für Software, die von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den MindManager-Reader, Test- oder NFR- Lizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Xxxx“-Konten. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZL...
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. SOFTWIN SRL gewährleistet für einen Zeitraum von 30 Tagen, dass das Medium, auf dem das SOFTWAREPRODUKT gelie- fert wird, frei von allen Defekten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird SOFTWIN SRL das Medium austauschen oder dem Benutzer den Betrag zurück erstatten, den der Benutzer für das SOFTWAREPRODUKT bezahlt hat. SOFTWIN SRL gewährleistet weder die dauerhafte Verfügbarkeit, noch die Fehlerfreiheit des SOFTWARE- PRODUKTES, noch dass Unzulänglichkeiten und Fehler des SOFTWAREPRODUKTES behoben werden. SOFTWIN SRL gewährleistet ebenso nicht, dass das SOFTWAREPRODUKT den Anforderungen des Benutzers entspricht. SOFTWIN SRL übernimmt, weder ausdrücklich noch stillschweigend, keine Garantie jeder Art, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Eignung zum Verkauf, oder zu einem bestimmten Zweck, oder die Nichtverletzung von Rechten Dritter. Der Benutzer trägt das alleinige Risiko für die Verwendung und Leistung des SOFTWAREPRODUKTES. Diese Gewährleitung gibt dem Benutzer bestimmte Rechte, die von Land zu Land verschieden sein können.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Wir gewährleisten, dass die Funktionen in dieser Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation und ohne wesentliche Programmfehler arbeiten, wir gewährleisten jedoch nicht, dass alle Fehler behoben werden. Wir können die Software ändern und aktualisieren (in welchem Fall wir die betreffende Dokumentation entsprechend aktualisieren können), sofern solche Aktualisierungen den Funktionsumfang der Software insgesamt nicht wesentlich verkleinern. Unsere gesamte Haftung und Ihr ausschließlicher Anspruch bei einer Verletzung der vorliegenden eingeschränkten Gewährleistung beschränken sich nach unserem Ermessen auf (a) den Austausch der Software gegen eine gleichwertige Alternative oder (b) die Kündigung dieses Vertrags und eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Gebühren für die verbleibende aktuelle Laufzeit für diese Software. Diese eingeschränkte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Forderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Sie diese Software unbefugt geändert oder in einer Weise genutzt oder eingebunden haben, die nicht vorgesehen oder nicht gestattet ist.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. In diesem Abschnitt werden die ausschließlichen Abhilfen des Kunden und die alleinige Haftung von Honeywell in Bezug auf Gewährleistungsansprüche für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag verkauften Produkte oder Dienstleistungen beschrieben.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. IN DIESEM ABSCHNITT WERDEN DIE AUSSCHLIESSLICHEN ABHILFEN DES KUNDEN UND DIE ALLEINIGE HAFTUNG VON HONEYWELL IN BEZUG AUF GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE FÜR ALLE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG VERKAUFTEN PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN BESCHRIEBEN. DIESE ABHILFEN ERSETZEN ALLE ANDEREN HAFTUNGEN ODER VERPFLICHTUNGEN VON HONEYWELL, EINSCHLIESSLICH, OHNE HIERAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG IN BEZUG AUF SCHÄDEN, VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN (OB DIREKTER, INDIREKTER, EXEMPLARISCHER, SPEZIELLER, ANSCHLIESSENDER, PUNITIVER ODER ZUFÄLLIGER ART), DIE AUFGRUND DER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG, VERWENDUNG ODER AUSFÜHRUNG DER PRODUKTE ODER SERVICES ENTSTEHEN. GUTSCHRIFTEN, REPARATUREN ODER ERSETZUNGEN (WIE VON HONEYWELL GEWÄHLT) STELLEN DIE EINZIGEN HIER BEREITGESTELLTEN ABHILFEN DAR. EINE ERWEITERUNG DIESER GARANTIE IST FÜR HONEYWELL NICHT BINDEND, WENN SIE NICHT SCHRIFTLICH ERFOLGT UND VON EINEM AUTORISIERTEN VERTRETER VON HONEYWELL UNTERZEICHNET WIRD.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. (a) Die Software von JST ist frei von Sachmängeln, wenn Sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; dies gilt auch bei Vorliegen unwesentlicher Fehler. JST gewährleistet nicht, dass die Software frei von Fehlern ist oder unterbrechungsfrei funktioniert. JST gewährleistet weiterhin keine Kollisionsfreiheit mit anderer Hard- oder Software. JST hat die Software auf übliche Malware überprüft, kann jedoch keine Virenfreiheit bezogen auf Viren, die nicht durch übliche Virenscanner entdeckt werden, zusagen. Sofern der Einsatz der Software den Zugriff auf IT-Infrastrukturen des Lizenznehmers ermöglicht, ist ausschließlich der Lizenznehmer für die Einhaltung aller Sicherheitsaspekte, insbesondere der Zugriffssicherheit, zuständig.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 4.1 CLADE stellt das Produkt wie besehen bereit. Die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften über Warenverkäufe kommen nicht zur Anwendung.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 8.1 4a engineering GmbH gewährleistet, daß die Software den Spezifikationen der jeweils dazugehörigen Dokumentation entspricht. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht. Abweichungen, welche vom Lizenznehmer gegenüber 4a engineering GmbH schriftlich gerügt werden, werden von 4a enginee- ring GmbH innerhalb angemessener Frist kostenlos beseitigt. Erst wenn feststeht, daß die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Lizenznehmer nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. GEOCLIMA gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inbetriebnahme oder 18 Monaten ab Versand- datum, dass die an den Käufer verkauften Produkte bei Versand den Beschreibungen im GEOCLIMA-Vorlage- dokument entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, je nachdem, was kürzer ist. Die Gewährleistung unterliegt folgenden Einschränkungen: • Als Inbetriebnahmedatum gilt das auf dem vom GEOCLIMA Servicepartner vermerkte „Inbetriebnahmeformular“. • Die Standardgewährleistung schließt Arbeitszeit und Kältemittel aus. Die Gewährleistung gilt nur für Geräte, die von GEOCLIMA-Mitarbeitern oder GEOCLIMA-Servicepartnern in Betrieb genommen wurden. • Erweiterte Gewährleistung auf Arbeitskräfte, Teile und Kältemittel können im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung angeboten werden. Bitte wenden Sie sich an GEOCLIMA. • Vor der Durchführung von Reparaturen muss die Erlaubnis von GEOCLIMA eingeholt werden, die Arbeiten durchzuführen. Sollte sich während der Gewährleistungfrist herausstellen, dass der Schaden auf einen Un- fall, falsche oder unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist, werden für GEOCLIMA eventuell entstan- dene Aufwendungen und Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. • Diese Gewährleistung gilt nur für Geräte, die gemäß dem Installations-, Betriebs- und Wartungshandbuch ordnungsgemäß installiert, gewartet und betrieben und von sachkundigem Personal in Betrieb genommen wurden. Eventuell vorhandene Empfehlungen des Unternehmens in den übermittelten Unterlagen des Pro- duktes, decken keine physischen Schäden oder Leistungseinbußen ab, aufgrund von Korrosion, übermäßi- ger Hitze aufgrund von Schmutz, Staub oder anderen Fremdstoffen. • Die Verpflichtungen von GEOCLIMA im Rahmen dieser Gewährleistung beschränken sich auf die werkseiti- ge Reparatur oder den Ersatz von zurückgegebenen Teilen, die sich bei der Prüfung als defekt herausstellt. Die für den Versand von Gewährleistungsreparaturen oder Ersatzteilen anfallenden Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. • Die Gewährleistung erlischt im Falle, dass Geräte oder Maschinen zerlegt, repariert oder in irgendeiner Weise manipuliert wurden, es sei denn, diese Arbeiten wurden mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens durchgeführt. GEOCLIMA gewährt keine andere Art von Gewährleistung oder Garantie. Alle anderen Garantien, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) jene in Bezug auf Absetzbarkeit und die Verwendung in bestimmten Anwendungen, sofern sie ausdrücklich, implizit oder aus ...