Software Support Musterklauseln

Software Support. IBM stellt Fernunterstützung (per Telefon durch das IBM Support Center) für folgende Anforderungen des Kunden bezüglich der berechtigten Programme bereit:
Software Support. Es gibt drei Möglichkeiten, den Software-Support abzurechnen:
Software Support. Support ist die Remote Beantwortung von Anfragen des Kunden zur Anwendung von MOXIS („Support- Anfrage“) und die Remote Behebung von Software-Fehlern („Fehlermeldung“).
Software Support. IBM stellt Fernunterstützung (per Telefon durch das IBM Support Center) für folgende Anforderungen des Kunden bezüglich der berechtigten Programme bereit: • Beantwortung von grundlegenden Fragen und von in kurzer Zeit beantwortbaren Fragen zu Installation, Nutzung und Konfiguration; • Beantwortung von Fragen zu Patches, Treibern oder Firmware; • Beantwortung von Fragen zur Kompatibilität und Interoperabilität von Produkten; • Beantwortung von Fragen zu IBM Veröffentlichungen; • Beantwortung von Fragen zu codebedingten Fehlern bezüglich der berechtigten IBM Programme; • Prüfung der Diagnoseinformationen zur Unterstützung bei der Eingrenzung einer Problemursache (z.B. Unterstützung bei der Interpretation von Traces und Dumps bei Installations- und codebedingten Fehlern); • Bei bekannten Fehlern, Bereitstellung von Informationen zu Fehlerkorrekturen und Programmberichtigungen (PTFs), für die der Kunde durch den Erwerb der Nutzungsrechte für die IBM Software (Lizenz) berechtigt ist. Meldet der Kunde ein Problem im Hinblick auf berechtigte Nicht-IBM Programme, stellt IBM Unterstützung bei der Eingrenzung der Problemursache bereit und beschafft beim Hersteller, sofern verfügbar, Informationen zur Wiederherstellung. IBM stellt, sofern dazu berechtigt, Fehler- und Programmberichtigungen (sofern verfügbar) für bekannte Fehler zur Verfügung, wenn sie keine Open-Source-Software betreffen. Für bekannte Fehler, die Open-Source-Software betreffen und für die IBM feststellt, dass Fehler- bzw. Programmberichtigungen im Internet verfügbar sind, wird IBM dem Kunden die entsprechenden URL-Links mitteilen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, etwaige Fehler- und Programmberichtigungen selbständig zu beschaffen bzw. herunter zu laden. Wird ein neuer (bisher nicht bekannter) Fehler festgestellt, wird IBM diesen dem jeweiligen Hersteller melden und den Kunden über die ergriffenen Massnahmen informieren. Damit gelten die Unterstützungsleistungen von IBM als erbracht. Für die Lösung derartiger Probleme ist der Hersteller des Programms verantwortlich. Für den Fall, dass der Hersteller eine Fehler- bzw. Programmberichtigung für diesen neuen Fehler im Internet zur Verfügung stellt, teilt IBM dem Kunden den entsprechenden URL-Link mit. IBM ist keinesfalls verpflichtet, Fehler- bzw. Programmberichtigungen für Probleme, die Open-Source-Software betreffen, zu entwickeln, dem Kunden zur Verfügung zu stellen oder in die entsprechende Open-Source-Software zu integrieren. Sol...
Software Support. Der Kunde erhält Anwendungshilfe („Support“) für die erworbene Software gemäß den unter §4 geregelten Support-Levels. Nur soweit RIT dies für erforderlich hält, erbringt RIT Support am Ort der Installation der Software. Dieser Vor-Ort-Support erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß den Regelungen in § 5. Support wird nur für das jeweils aktuelle Hauptrelease der Software (2.0, 3.0, etc.) geleistet. RIT erbringt Support-Leistungen in der Zeit von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 17.00 Uhr (MEZ bzw. ME SZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich. Nicht Gegenstand des Supports ist die Beratung und fachliche Unterstützung des Kunden durch RIT bei Einführung und Anpassung der Software. § 3 Support Levels
Software Support. Während der Laufzeit wird der Verkäufer alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle Software-Updates und geeigneten Software- Upgrade nach den Bedingungen des Servicevertrags zu liefern, sofern diese Materialien für den Vertrieb im Handel erhältlich sind. Die Nutzung der Software, Updates und Upgrades der Software durch den Käufer unterliegen dieser Vereinbarung, den ursprünglichen Bedingungen und der betreffenden EULA.
Software Support. 10.1 Maintenance als Voraussetzung für den Software Support Als Grundvoraussetzung zur Erbringung von Software-Support durch Faigle gemäss Ziffer 10.2 hiernach muss die Standardsoft- ware unter gültiger, lieferantenseitiger Maintenance stehen und die Maintenance entsprechend im Einzelvertrag gegen Vergütung ver- einbart sein.‌ Die Maintenance des Herstellers umfasst – soweit nicht anders ver- einbart – abschliessend die Zurverfügungstellung von beim Herstel- ler/Lieferanten von Faigle vorhandenen Patches, Bugfixes, Service- Packs und Updates der Standardsoftware. Die zur Verfügungsstel- lung dieser Softwareaktualisierung und von Aktualisierungen der beim Hersteller/Lieferanten vorhandenen Softwaredokumentation erfolgt in elektronischer Form. Updates unter Releases der Standardsoftware unterliegen dem Li- zenzmodell des jeweiligen Herstellers/Lieferanten und können – über die Vergütung der Maintenance hinaus – zusätzlichen Kosten unterliegen.
Software Support. Der Software-Support umfasst • Die kostenlose Bereitstellung aller Updates für die ausgelieferte Programmhauptversion per Internet oder auf einem Datenträger, die die Aktualisierung der bestehenden Software umfasst (z. B. aufgrund Vorgaben durch den Gesetzgeber oder Bereinigung von Programmfehlern). • Telefonischer Support bei Fragen zur Installation und Bedienung der Programme. • Eintrag in die Lizenzdatenbank. Upgrades (mit Änderung der Programmhauptversion und Funktionserweiterungen) werden nicht kostenlos bereitgestellt, sondern gesondert angeboten. Daten erhält der Kunde zusammen mit den Aktualisierungen kostenfrei, sofern nicht ein Drittanbieter Lizenzgebühren erhebt. Für lizenzpflichtige Datenbestände wird ggf. ein separater Aktualisierungsvertrag geschlossen. Für den Software-Support wird folgende Gebühr berechnet: Produkt Gebühr zzgl. USt. eSMV - Steuerung EUR 62,50 pro Jahr Die Gebühr für den Software-Support ist jährlich im Voraus fällig und wird erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn fällig. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Software Support. Der GERMANEDGE Software Support bündelt die Services Incident Management (2nd & 3rd Level)“ , „Problem Management“ und „Change Management“.
Software Support. 11. Für die nachfolgenden Bestimmungen zum Software-Support gelten folgende Begriffsdefinitionen: Geschäftszeiten von XiTrust sind an Werktagen von Montag bis Xxxxxxx von 9 bis 17 Uhr). Support ist die Beantwortung von Fragen des Kunden zur Anwendung der Software und die Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Software beim Kunden auftreten.