Spielberechtigung Musterklauseln

Spielberechtigung. (1) Der Spielberechtigte erwirbt mit diesem Vertrag die Berechtigung, die Golfanlage Bad Münstereifel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und unter Beachtung der Haus-, Platz- und Spielordnung zur Ausübung des Golfsports zu benutzen. (2) Die eingeräumten Spiel-/Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.
Spielberechtigung. Zur Spielberechtigung wird auf die in der Spielordnung festgelegten Bestimmungen verwiesen. Die Einsatzbestimmungen für die Meisterschaftsspiele der Mannschaften aus der 3. Liga und Regionalliga Bayern sind auch im Toto-Pokal einzuhalten. Bei Mitwirkung nicht spielberechtigter Spieler (§ 71 SpO) erfolgt Bestrafung und Spielwer- tung gem. § 77 RVO.
Spielberechtigung. 1. TC Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Mitglieder 2. Reservierte Tennisplätze für TC Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx- Aktivmitglieder 3. Gäste von TC Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx -Aktivmitgliedern 4. Platzbelegung durch den Trainer der Sportanlage Sonnenberg AG
Spielberechtigung. Ein Spielberechtigter muss eine kostenpflichtige Spielberechtigung, gegebenenfalls nach Vereinbarung verbunden mit der Zahlung einer zusätzlichen Spielberechtigungsgebühr, durch den von GolfRange zur Verfügung gestellten Antrag auf Erwerb einer Spielberechtigung (Aufnahmeantrag) schriftlich oder in Textform beantragen. Die Spielberechtigung wird wirksam, sobald GolfRange den Antrag auf Erwerb einer Spielberechtigung durch Erklärung schriftlich oder in Textform gegenüber dem Spielberechtigten angenommen hat. Hierdurch kommt zwischen GolfRange und dem Spielberechtigten ein Spielberechti- gungsvertrag zustande. GolfRange ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Antrag auf Spielberechtigung anzunehmen. Die erworbene Spiel- berechtigung ist ein persönliches Recht, welches nur den Spielberech- tigten berechtigt, sämtliche Einrichtungen der GolfRange-Anlage, für die die Spielberechtigung beantragt wurde, nach Maßgabe der jeweils gültigen Platz- und Hausordnung zu nutzen. Dieses Recht kann erst nach vollständiger Bezahlung einer eventuell fälligen Spielberechtigungsgebühr sowie sämtlicher sonstiger Gebühren wahrgenommen werden. Die Spiel- berechtigung kann grundsätzlich nicht durch Dritte ausgeübt oder auf Dritte übertragen werden, es sei denn, bezüglich der Übertragbarkeit der Spielberechtigung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (insbesondere Ziff. 5) zwischen GolfRange und dem Spielberechtigten Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart. Die Spielberech- tigung gilt grundsätzlich nur für die dem Wohnort des Spielberechtigten nächstgelegene GolfRange-Anlage. GolfRange kann einzelnen oder allen Spielberechtigten gestatten, auch andere GolfRange-Anlagen zu beson- deren Konditionen zu nutzen. Diese Gestattung kann jederzeit, jedoch insbesondere dann widerrufen werden, wenn die Entfernung zwischen der Heimat-GolfRange-Anlage des Spielberechtigten und sonstigen GolfRange-Anlagen weniger als 100 km beträgt. Auch eine wiederholte Gestattung begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
Spielberechtigung. 6.1 Für die Landespokal- und Meisterschaftsspiele sind nur Mannschaften von Vereinen zu- gelassen, die Mitglieder im BVV sind und ihre Vereinsgebühr für das laufende Spieljahr entrichtet haben oder Spielgemeinschaften (SG), welche aus höchstens zwei Vereinen bestehen, die beide Mitglied der BVJ im BVV sind und ebenfalls beide ihre Vereinsge- bühr für das laufende Jahr entrichtet haben. Die SG werden nur unter folgenden Voraussetzungen für jeweils ein Spieljahr zugelas- sen: a) Die Spielgemeinschaften sind nur im Bereich der BVJ für Landesmeisterschaften und Landespokalturniere spielberechtigt. Ein Startrecht bei Regional- und Deut- schen Meisterschaften kann nicht erlangt werden. Nächstplazierte Teams sind automatisch Nachrücker für die Teilnahme zu Nordostdeutschen Meisterschaf- ten. Die Teilnahme eines Vereins der SG ist für diese Altersklasse ausgeschlos- sen. b) Jeder Verein muss mindestens 3 Spieler stellen. c) Die SG ist bis zum offiziellen Meldetermin für das folgende Spieljahr beim Lan- desjugendspielwart zu beantragen. d) SG zwischen Landesleistungsstützpunkten sind nicht zulässig e) SG‘s sind nur in den Altersklassen U16-U20 zulässig Dem Antrag ist eine Kopie der Vereinbarung zur Bildung einer SG zwischen den Verei- nen beizufügen, in der zumindest folgende Punkte zu regeln sind: - Übernahme sämtlicher finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem BVV sowohl wäh- rend des Bestehens als auch nach Auflösung der SG. 6.2 Zur Teilnahme an den Landesmeisterschaften und dem Landespokal bedarf es für jede Saison einer Meldung. Details zur Meldung sind in der jährlichen Ausschreibung geregelt. Veränderungen nach dem Meldetermin sind innerhalb von 14 Tagen zugelassen, in die- sem Fall wird eine Gebühr erhoben. Wird eine Mannschaft danach zurückgezogen wird ein Strafgeld erhoben. 6.3 Über die Höhe der Startgebühren entscheidet der LJA. Die Startgelder sind nach Rech- nungslegung durch die BVJ auf das Konto des BVV zu entrichten. Bei verspäteter Über- weisung werden, bis zum Zahlungseingang, alle absolvierten Spiele der betreffenden Mannschaften mit „Null“ -Punkten als verloren gewertet. Für die verspätete Überweisung wird ein Strafgeld erhoben. 6.4 Die Mannschaftsliste sowie die Spielberechtigung jedes auf der Mannschaftsliste befind- lichen Spielers in jeder gemeldeten Mannschaft müssen bis 10 Tage vor dem ersten Wettkampftag beim zuständigen Staffelleiter vorliegen. Auf der Mannschaftsliste muss mindestens die für die Meldung notwendige Anzahl Spieler der je...
Spielberechtigung. Spielberechtigt sind alle Spieler eines Vereins, die sich durch Spielerpass auszuweisen haben. Die Vorlage einer Spielerliste ist nicht notwendig. Es gelten die Regelungen der Bundesspielordnung Baseball, Bereich 1. Bundesliga sowie die Durchführungsverordnung Bundesliga.
Spielberechtigung. Die Spieler der Sportschule spielen im Team Thurgau. Ist eine Lizenzierung im Team Thurgau nicht möglich (Mädchen, Alter), wird gemeinsam (Trainer, XXX, Schülerin) nach einer adäquaten Lösung gesucht. Sonderlösungen wie Doppellizenzierungen werden gemeinsam (Trainer, XXX, Schülerin) abgeklärt.
Spielberechtigung. 1Eine Mannschaft ist erst dann spielberechtigt, wenn alle fälligen Gebühren an den BBV entrichtet sind. 2Bei nicht fristgerechter Zahlung der Gebühren, kann das Präsidium die Spielberechtigung ent-ziehen. 3Dieser Beschluss kann auch rückwir-kend gefällt wer- den.
Spielberechtigung. Die Spielberechtigung wird durch den Spieler- pass bzw. der vom BBV aufgestellten Spielerpassliste nachgewiesen.
Spielberechtigung. 2.1 Erteilung oder Umschreibung einer Spielberechtigung 15 Euro 2.2 Verlängerung einer Spielberechtigung 8 Euro