Spielmodus / Spielplan / Spieldauer Musterklauseln

Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Es müssen alle Platzierungen (Platz 5 usw.) ausgespielt werden, sofern es der Spielplan zulässt. Zwischenrunde (nur bei drei Gruppen): Die jeweiligen Gruppenzweiten ermitteln einen in einer Runde (jeder gegen jeden) den „besten Gruppenzweiten“ um die Endrunde zu komplettieren > 3 Gruppenerste + 1 Gruppenzweiter.
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Um die Einhaltung der nachfolgenden Spielpläne zu gewährleisten, sollten die 2 Spielfelder ohne großen Aufwand und in kurzer Zeit erreichbar sein. Ein Spieler darf während des gesamten Turniers max. 10 Innings pitchen, davon max. 5 an einem Tag. Tie-Breaker-Rule: Sollte es in den jeweiligen Gruppenspielen oder in der Zwischen- und Endrunde zu Punktgleichständen kommen, findet die Bundesliga-Tie-Breaker-Rule Anwendung. Zwischenrunde: Die jeweiligen Gruppenzweiten ermitteln in einer Runde (jeder gegen jeden) den „besten Gruppenzweiten“ um das Halbfinale zu komplettieren---> 3 Gruppenerste + 1 Gruppenzweiter.
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Um die Einhaltung der nachfolgenden Spielpläne zu gewährleisten, sollten die 2 Spielfelder ohne großen Aufwand und in kurzer Zeit erreichbar sein. Tie-Breaker-Rule: Sollte es in den jeweiligen Gruppenspielen oder in der Zwischen- und Endrunde zu Punktgleichständen kommen, findet die Bundesliga-Tie-Breaker-Rule Anwendung. Zwischenrunde: Die jeweiligen Gruppenzweiten ermitteln in einer Runde (jeder gegen jeden) den „besten Gruppenzweiten“ um das Halbfinale zu komplettieren---> 3 Gruppenerste + 1 Gruppenzweiter.
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Der Ausrichter kann dem Veranstalter einen Spielplanvorschlag machen. Die endgültige Entscheidung über den offiziellen Spielplan trifft der Veranstalter. Die Auslosung der Teilnehmer in die jeweiligen Gruppen wird vom Veranstalter durchgeführt.
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Das All-Star Game wird über 9 Innings gespielt. Vor dem All-Star-Game muss ein Homerun-Derby veranstaltet werden.
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Tie-Breaker-Rules: Sollte es nach den Gruppenspielen zu Pct.-Gleichständen kommen, finden die ISF-Tie- Breaker-Rules Anwendung. Spielmodus: - 2 Gruppen jeder gegen jeden Gruppe A: 1. Süd (A1), 2. Nord (A2), 3. Süd (A3) Gruppe B: 1. Nord (B1), 2. Süd (B2), 3. Nord (B3) - Die beiden ersten beider Gruppen spielen den Meister nach dem ISF-Page-System aus: Erster Gruppe X Xxxxxx X Verlierer
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Der Pokal wird nach dem K.O.-System ausgespielt. D.h. eine Mannschaft die ein Spiel verloren hat, kann diesen Wettbewerb nicht mehr gewinnen und scheidet aus dem Wettbewerb aus. Ggf. erhalten einige Mannschaften in der ersten Runde ein Freilos. Alle Spiele sind auf 7 Innings angesetzt, es existiert keine Zeitbegrenzung. Es gelten Ten-Run-Rule und Mercy-Rule der BuSpO.
Spielmodus / Spielplan / Spieldauer. Das All-Star Game wird über 7 Innings gespielt.

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  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von BAIER abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertrags- ende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.