SPNV und ÖPNV Musterklauseln

SPNV und ÖPNV. Die Haltestellen „Rudolstadt Hauptbahnhof“ und „Rudolstadt-Schwarza“ werden durch mehrere Regionalexpress-/Regionalbahnlinien bedient, die von verschiedenen Anbietern bedient werden. Zweistündlich verkehrt die durch die Deutsche Bahn betriebene Regional-Express-Linie Nürnberg – Jena/Saalbahnhof über Rudolstadt. Es bestehen zudem überregionale Anbindungen von Saal- feld (Saale) über Rudolstadt nach Jena−Naumburg (Saale)−Leipzig, die von der Abellio Rail Mittel- deutschland GmbH betrieben werden. Eine direkte Verbindung nach Leipzig erfolgt im zweistündi- gen Takt. Mit dem Erfurter Bahn Express gibt es ab Saalfeld (Saale) eine zusätzliche Anbindung über Gera nach Leipzig. Rudolstadt ist Bestandteil des konventionellen transeuropäischen Eisen- bahnnetzes. Ab Jena bzw. Saalfeld (Saale) bestand bisher ein- bis zweistündlich eine Anbindung an die ICE- Verbindung Berlin – Nürnberg – München. Mit dem Rückgang der Bedeutung des ICE-Knotens Jena und dem damit verbundenen Wegfall der ICE-Verbindung entlang der Saalebahn ab 2018 sowie dem Ausbau des Erfurter Hauptbahnhofs zum neuen ICE-Drehkreuz im mitteldeutschen Fernverkehr ergeben sich Veränderungen für Rudolstadt und den ostthüringischen Raum. Insbe- sondere eine verbesserte Anbindung nach Erfurt durch den Regionalverkehr ist daher wesentlich für die Stadt und die gesamte Region. Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla und für den SPNV die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS). Bereitgestellt wird der ÖPNV durch die Verkehrsgesellschaft KomBus GmbH. Um die Städte Rudolstadt, Bad Blankenburg und Saalfeld besser miteinander zu vernetzen, wurde das Projekt „Städtedreieck mobil“ ins Leben gerufen. Insgesamt verkehren sechs Buslinien in- nerhalb des Städtedreiecks, drei davon bedienen direkt Haltestellen in Rudolstadt: - Bus S 1 Cumbach − Rudolstadt − Volkstedt − Schwarza − Saalfeld - Bus S 2 Rudolstadt − Bad Blankenburg − Unterwirbach − Saalfeld - Bus R Nordfriedhof − Bahnhof − Mörla − Saalemaxx − Volkstedt-West − Schwarza-Nord Die Nachtlinie S2 ermöglicht ein autofreies Ausgehen am Abend in der Region. Am Wochenende verkehrt die S2 die ganze Nacht im Stundentakt zwischen Rudolstadt, Bad Blankenburg und Saal- feld. Das Projekt „Städtedreieck − mobil“ bzw. die bessere Vernetzung des Linienangebotes soll weiter ausgebaut werden, z. B. durch die Einrichtung von sogenannten Rendezvous-Haltestellen (u. a. in Rudolstadt-Schwarza) als Verknüpfungspunkte im Netz...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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