Common use of Sprachkenntnisse Clause in Contracts

Sprachkenntnisse. Ein empfohlenes Niveau in der Hauptunterrichtssprache wurde zwischen den Entsende- und Gasteinrichtungen im inter-institutional agreement festgelegt. Die Entsendeeinrichtung ist dafür verantwortlich, den ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten Unterstützung zu bieten, sodass sie zu Beginn des Studienzeitrau ms über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau der Sprachkenntnisse in der Hauptunterrichtssprache, über das die/der Studierende bereits verfügt oder zu dessen Erwerb sie/er sich bis zum Start des Studienzeitraums verpflichtet, muss in dem zu diesem Zweck angegebenen Feld in der Lernvereinbarung für das Studium oder alternativ in der Finanzhilfevereinbarung angegeben werden. Wenn das Sprachniveau der/des ausgewählten Studierenden bei Unterzeichnung der Lernvereinbarung (oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung) unter dem empfohlenen Niveau liegt, sollten die Entsendeeinrichtung und die/der Studierende vereinbaren, dass sie/er das empfohlene Niveau bis zum Beginn des Mobilitätszeitraums erreicht. Sie sollten auch die Form der Unterstützung für die/den Studierenden an der Entsende- oder Gasteinrichtung besprechen und beschließen. Für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programmländern und für die von OLS abgedeckten Sprachen muss die/der Studierende einen OLS-Sprachtest vor der Mobilitätsphase und einen Abschlusstest am Ende der Mobilitätsphase machen. Ausgenommen sind Muttersprachler und hinreichend begründete Ausnahmefälle (z. B. Studierende mit besonderen Bedürfnissen). Die Durchführung des OLS-Tests vor Abreise ist Voraussetzung für die Mobilitätsphase. Der Test findet nach Auswahl der/des Studierenden und vor Unterzeichnung der Lernvereinbarung oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung statt. Anhand der Ergebnisse des OLS-Tests weist die Entsendeeinrichtung den Studierenden einen OLS-Sprachkurs zu, wenn sie ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten. Weitere Möglichkeiten für Teilnehmer im Anschluss an die OLS- Sprachkurse (OLS Live Coaching: MOOCs, Forum und Tutoring-Sitzungen) finden Sie unter xxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx Alle Parteien müssen die Lernvereinbarung vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Die Unterlagen müssen nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig.

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Samples: www.uni-hamburg.de

Sprachkenntnisse. Ein empfohlenes Niveau in der Hauptunterrichtssprache wurde zwischen den Entsende- und Gasteinrichtungen im inter-institutional agreement in der Partnereinrichtungsvereinbarung festgelegt. Die Entsendeeinrichtung ist dafür verantwortlich, den ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten Unterstützung zu bieten, sodass sie zu Beginn des Studienzeitrau ms Studienzeitraums über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau der Sprachkenntnisse in der Hauptunterrichtssprache, über das die/der Studierende bereits verfügt oder zu dessen Erwerb sie/er sich bis zum Start des Studienzeitraums verpflichtet, muss in dem zu diesem Zweck angegebenen Feld in der Lernvereinbarung für das Studium oder alternativ in der Finanzhilfevereinbarung angegeben werden. Wenn das Sprachniveau der/des ausgewählten Studierenden bei Unterzeichnung der Lernvereinbarung (oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung) unter dem empfohlenen Niveau liegt, sollten die Entsendeeinrichtung und die/der Studierende vereinbaren, dass sie/er das empfohlene Niveau bis zum Beginn des Mobilitätszeitraums erreicht. Sie sollten auch die Form der Unterstützung für die/den Studierenden an der Entsende- oder Gasteinrichtung besprechen und beschließen. Für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programmländern Schwerpunktländern und für die von OLS abgedeckten Sprachen muss die/der Studierende einen OLS-Sprachtest vor der Mobilitätsphase und einen Abschlusstest am Ende der Mobilitätsphase machen. Ausgenommen sind Muttersprachler und hinreichend begründete Ausnahmefälle (z. B. Studierende mit besonderen Bedürfnissen). Die Durchführung des OLS-Tests vor Abreise ist Voraussetzung für die Mobilitätsphase. Der Test findet nach Auswahl der/des Studierenden und vor Unterzeichnung der Lernvereinbarung oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung statt. Anhand der Ergebnisse des OLS-Tests weist die Entsendeeinrichtung den Studierenden einen OLS-Sprachkurs zu, wenn sie ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten. Weitere Möglichkeiten für Teilnehmer im Anschluss an die OLS- Sprachkurse (OLS Live Coaching: MOOCs, Forum und Tutoring-Sitzungen) finden Sie unter xxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx Alle Parteien müssen die Lernvereinbarung vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Die Unterlagen müssen nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig.

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Samples: www.th-owl.de

Sprachkenntnisse. Ein empfohlenes Niveau in der Hauptunterrichtssprache wurde zwischen den Entsende- und Gasteinrichtungen im inter-institutional agreement festgelegt. Die Entsendeeinrichtung ist dafür verantwortlich, den ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten Unterstützung zu bieten, sodass so dass sie zu Beginn des Studienzeitrau ms der Mobilität über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau der Sprachkenntnisse in der Hauptunterrichtssprache, über das die/der Studierende bereits verfügt oder zu dessen Erwerb sie/er sich bis zum Start des Studienzeitraums verpflichtet, muss in dem zu diesem Zweck angegebenen betreffenden Feld in der Lernvereinbarung Lernvereinbarung/Learning Agreement für das Studium oder alternativ in der Finanzhilfevereinbarung angegeben werden. Wenn das Sprachniveau der/des ausgewählten Studierenden bei Unterzeichnung der Lernvereinbarung Lernvereinbarung/Learning Agreement (oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung) unter dem empfohlenen Niveau liegt, sollten die Entsendeeinrichtung und die/der Studierende vereinbaren, dass sie/er das empfohlene Niveau bis zum Beginn des Mobilitätszeitraums erreicht. Sie sollten auch die Form der Unterstützung Der Erasmus+ Online Linguistic Support (OLS, Online-Sprachunterstützung) wurde für die/den Studierenden an der Entsende- oder Gasteinrichtung besprechen Erasmus+ Studierende entwickelt, um durch sprachliche Verbesserung vor und beschließenwährend ihres Auslandsaufenthalts bessere Lernergebnisse sicherzustellen. Für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programmländern und für die von OLS abgedeckten Sprachen muss die/der Studierende einen OLS-Sprachtest vor der Mobilitätsphase und einen Abschlusstest am Ende der Mobilitätsphase machen. Ausgenommen sind Muttersprachler und hinreichend begründete Ausnahmefälle (z. B. Studierende mit besonderen Bedürfnissen). Die Durchführung des OLS-Tests vor Abreise ist Voraussetzung für die Mobilitätsphase. Der Test findet nach Auswahl der/des Studierenden und vor Unterzeichnung der Lernvereinbarung Lernvereinbarung/Learning Agreement oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung Fördervereinbarung statt. Anhand Auf Grundlage der Ergebnisse des OLS-Tests weist die Entsendeeinrichtung den Studierenden einen OLS-Sprachkurs zu, wenn damit sie ihre Sprachkenntnisse verbessern möchtenkönnen. Weitere Möglichkeiten für Teilnehmer im Anschluss an die zu den OLS- Sprachkurse Sprachkursen (OLS Live Coaching: MOOCs, Forum und Tutoring-Sitzungen) finden Sie unter xxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx Alle Parteien müssen die Lernvereinbarung Lernvereinbarung/Learning Agreement vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Die Unterlagen müssen nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach hochschulinternen Richtlinien bzw. nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig.

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Samples: tu-dresden.de

Sprachkenntnisse. Ein empfohlenes Niveau in der Hauptunterrichtssprache wurde zwischen den Entsende- und Gasteinrichtungen im inter-institutional agreement festgelegt. Die Entsendeeinrichtung ist dafür verantwortlich, den ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten Unterstützung zu bieten, sodass sie zu Beginn des Studienzeitrau ms Studienzeitraums über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau der Sprachkenntnisse in der Hauptunterrichtssprache, über das die/der Studierende bereits verfügt oder zu dessen Erwerb sie/er sich bis zum Start des Studienzeitraums verpflichtet, muss in dem zu diesem Zweck angegebenen Feld in der Lernvereinbarung für das Studium oder alternativ in der Finanzhilfevereinbarung angegeben werden. Wenn das Sprachniveau der/des ausgewählten Studierenden bei Unterzeichnung der Lernvereinbarung (oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung) unter dem empfohlenen Niveau liegt, sollten die Entsendeeinrichtung und die/der Studierende vereinbaren, dass sie/er das empfohlene Niveau bis zum Beginn des Mobilitätszeitraums erreicht. Sie sollten auch die Form der Unterstützung für die/den Studierenden an der Entsende- oder Gasteinrichtung besprechen und beschließen. Für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programmländern und für die von OLS abgedeckten Sprachen muss die/der Studierende einen OLS-Sprachtest vor der Mobilitätsphase und einen Abschlusstest am Ende der Mobilitätsphase machen. Ausgenommen sind Muttersprachler und hinreichend begründete Ausnahmefälle (z. B. Studierende mit besonderen Bedürfnissen). Die Durchführung des OLS-Tests vor Abreise ist Voraussetzung für die Mobilitätsphase. Der Test findet nach Auswahl der/des Studierenden und vor Unterzeichnung der Lernvereinbarung oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung statt. Anhand der Ergebnisse des OLS-Tests weist die Entsendeeinrichtung den Studierenden einen OLS-Sprachkurs zu, wenn sie ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten. Weitere Möglichkeiten für Teilnehmer im Anschluss an die OLS- Sprachkurse (OLS Live Coaching: MOOCs, Forum und Tutoring-Sitzungen) finden Sie unter xxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx Alle Parteien müssen die Lernvereinbarung vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Die Unterlagen müssen nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig.

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Samples: www.uni-kassel.de