Ziele der Vereinbarung. (1) Ziel dieser Vereinbarung ist die Begünstigung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Vertragsparteien schaffen daher Förderungsmodelle für Wohngebäude, welche Anreizsysteme zum Zweck der Verbesserung des Wärmeschutzes sowie des Einsatzes ökologisch verträglicher Baumaterialien und Kohlendioxid- emissionsarmer oder -freier Haustechnikanlagen umfassen. Zunehmend ambitionierte Anforderungen der Förderungsbestimmungen sind durch stufenweise Nachbesserungen der energiebezogenen Standards in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften sowie durch unterstützende Maßnahmen des Bundes zu begleiten. Die Vertragsparteien sollen zudem eine Vorbildwirkung im Sinne einer möglichst energieeffizienten Bewirtschaftung der durch sie genutzten Gebäude, einschließlich der weitgehenden Nutzung erneuerbarer Energieträger, ausüben.
(2) Um eine wesentliche Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor herbeizuführen, verfolgen die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Wohnraumbedarfs, das Ziel, den Anteil der Wohnhaussanierung an der gesamten Wohnbauförderung nachweislich und substanziell anzuheben, und insbesondere attraktive Förderungsbedingungen für thermisch-energetische Verbesserungen zu schaffen. Dabei soll die Wohnbauförderung im Zusammenspiel mit unterstützenden Maßnahmen des Bundes im Sinne der Klimastrategie einen deutlichen Beitrag zur Erhöhung der Sanierungsrate leisten, insbesondere durch substanzielle Anhebung der finanziellen Mittel für Zwecke der umfassenden Sanierung. Es wird in diesem Zusammenhang angestrebt, bis 2020 den gesamten, derzeit noch unsanierten oder nur teilsanierten, Wohngebäudebestand aus der Errichtungsperiode 1950 bis 1980 einer umfassenden Sanierung im Sinne dieser Vereinbarung zu unterziehen.
Ziele der Vereinbarung. Die Dienstvereinbarung „Konstruktiver Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz“ hat zum Ziel: • zu einer positiven Grundhaltung zum Thema Konflikt beizutragen • Konflikte konstruktiv und produktiv zu nutzen • Verfahren und Verantwortlichkeiten der Konfliktlösung klar zu definieren sowie • die Eskalation von Konflikten zu verhindern oder zu reduzieren.
Ziele der Vereinbarung. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen für eine naturverträgliche Ausübung der Sport- und Erholungsform Klettern im Bereich des Staatswaldes im Reinhäuser – und im Göttinger Wald festzulegen und damit den Bestand dieser Sportart zu sichern. Durch die Erhaltung der Klettergebiete soll die möglichst wohnortnahe Ausübung des Klettersports ge- mäß dem gesellschaftlichen Bedarf gewährleistet bleiben. Das Klettern darf nicht zur Zerstö- rung oder zur sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der Felsfauna und -flora in den Klet- tergebieten führen. So ist auch Ziel dieser Vereinbarung, der Natur die ungestörten Bereiche zu sichern, die für einen dauerhaften und repräsentativen Bestand der Felsfauna- und Flora erforderlich sind. Diese Kletterkonzeption gewährleistet damit sowohl die nachhaltige Siche- rung der sportlichen Erholungsmöglichkeiten durch das Klettern im Landkreis Göttingen als auch den Erhalt der ökologischen Wertigkeit der dortigen Felsbiotope. Die IG Klettern, der Deutsche Alpenverein, die Naturschutzverbände, die Landesforstverwa- ltung (als Flächeneigentümer) und der Landkreis Göttingen kommen überein, die zur Errei- chung der genannten Ziele notwendigen Aktivitäten miteinander abzustimmen und gemein- sam zu verfolgen. Diese Maßnahmen werden in Abschnitt 2 der Vereinbarung beschrieben. 1 im weiteren Text IG Klettern genannt 2 im weiteren Text Deutscher Alpenverein genannt 3 im weiteren Text Naturschutzverbände genannt 4 im weiteren Text Landesforstverwaltung genannt
Ziele der Vereinbarung. Mit der Einführung und dem Ausbau von allgemeinen Bürokommunikationsfunktionen wer- den im Sinne der Präambel folgende Ziele verfolgt: • Verbesserung der Arbeitsorganisation und arbeitsplatzübergreifenden Aufgabenerledi- gung, • Arbeit in ergebnisorientierten Prozessen mit gegenseitiger Unterstützung, • Erleichterung des Arbeitsablaufs (z.B. durch Abstimmung von Besprechungen), • Vermeidung von Doppelarbeit und Medienbrüchen durch schnelle, unkomplizierte Kom- munikation und Abstimmung mit den Mitteln der Bürokommunikation, • Verbesserung der Information der Beschäftigten (z.B. unmittelbarer Zugriff auf Doku- mente in gemeinsam genutzten Verzeichnisstrukturen, Bereitstellung neuer Informa- tionsdienste), des Zugangs zu Wissenssystemen und des Informationsmanagements , • intensivere Kooperationen zwischen den verschiedenen Verwaltungsbereichen, • Angebote unterschiedlichster Dienstleistungen für Bürger und Wirtschaft und • anwenderfreundliche und sozialverträgliche Einführung und Nutzung der eingesetzten Informationstechnik und Software.
Ziele der Vereinbarung. Der Main-Kinzig-Kreis zeichnet sich durch eine wachsende kulturelle Vielfalt aus. Das Gelingen von Integration und Teilhabe ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, an dem wir gemeinsam arbeiten. Die Förderung von Zugehörigkeit und Teilhabe bzw. integrationsfördernden Angeboten sowie die Bereitschaft, diese anzunehmen und zu kooperieren ist unser gemeinsames Ziel. Unsere Ziele sind: • Sprachbarrieren in Beratungsstellen, Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen zu überwinden. • den Zugang für Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse zu Angeboten in verschiedenen Einrichtungen zu erleichtern, um gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Sprachmittler haben eine rein dolmetschende Funktion und • sind nicht für die Qualität der Dienstleistung in den Institutionen etc. verantwortlich. • ergänzen die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter, aber ersetzen sie nicht. • sind keine amtlich vereidigten Dolmetscher. • können nicht außerhalb des Main-Kinzig-Kreises eingesetzt werden. • können keine schriftlichen Übersetzungen durchführen. Das Büro für interkulturelle Angelegenheiten koordiniert den Sprachmittler-Pool des Main- Kinzig-Kreises. Vermittlungsablauf:
Ziele der Vereinbarung. Die Ziele der Vereinbarung bestehen darin: • dass Xxxxxxx/innen die Arbeitswelt kennen lernen, indem ihnen eine angemessene Praxisbegegnung er- möglicht wird, • dass Xxxxxxx/innen bei ihrem Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium unterstützt werden, • dass die Schule und das Unternehmen gemeinsam Kommunikationsformen und Infoprojekte entwickeln, die dazu beitragen, das Interesse der Xxxxxxx/innen an der Wirtschaft-, Arbeits- und Berufswelt der Me- tall/Elektro zu wecken und auszubauen, • dass das Unternehmen die Möglichkeit haben soll, schon im Schulalltag mit potentiellen Auszubildenden in Kontakt zu treten und diese bei ihrem Weg zur Berufs- und Studienwahl zu unterstützen.
Ziele der Vereinbarung. (1) Ziel dieser Vereinbarung ist die Begünstigung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Bereich von Wohngebäuden, welche über ordnungsrechtliche Mindeststandards hinausgehen. Die Vertragsparteien schaffen daher Förderungsmodelle, welche Anreizsysteme zum Zweck der Verbesserung von Wärmeschutzmaßnahmen sowie des Ein- satzes ökologisch verträglicher Baumaterialien und Kohlendioxid-emissionsarmer oder -freier Haustechnikanlagen umfassen.
(2) Um eine wesentliche Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor herbeizuführen, verfolgen die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Wohnraumbedarfs das Ziel, den Anteil der Wohnhaussanierung an der gesamten Wohnbauförderung anzuheben, und insbesondere attraktive Förderungsbedingungen für thermisch-energetische Verbesserungen zu schaffen.
Ziele der Vereinbarung. Die WHG setzte sich vor über 15 Jahren bei ihren Sanierungsmaßnahmen das Ziel, den damaligen Forderungen des Energiekonzeptes des Landes Brandenburg nach einer Reduzierung des Wärmeenergieeinsatzes in Wohngebäuden um 40% bis zum Jahr 2010 gerecht zu werden. Aus heutiger Sicht konnte dieses Ziel erreicht werden. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung möchte die WHG auch aktuell zur Umsetzung der der- zeitigen „Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg“ beitragen und damit Teil des dort verankerten Leitprojektes „Zielvereinbarungen mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft“ werden. Die Vertragspartner vereinbaren daher: • sich gegenseitig dabei zu unterstützen die energetische Instandsetzung und Modernisierung im Gebäudebestand weiter voran zu bringen und das Land bei der Erreichung seiner Klima- schutzziele zu unterstützen. • dass auch zukünftig alle, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sozialverträg- lichkeit, gebotenen Anstrengungen unternommen werden, um den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen in den WHG eigenen Wohnungsbeständen weiter zu reduzieren. Dies soll durch eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, energiesparende Bauweise bzw. Sanierung sowie nachhaltiger Immobilienbewirtschaftung umgesetzt werden. Insbe- sondere die Bereiche Raumwärme und Hausstrom bieten hierfür geeignete Ansatzpunkte. • das bereits begonnene, umweltfreundliche Grünflächenmanagement der WHG gemeinsam fortzuführen und in Zusammenarbeit mit den Mietern, der Stiftung „WaldWelten“ und weite- ren Nutzern zu intensivieren. Darüber hinaus wird sich die WHG auch intern um eine nachhaltige und CO2 mindernde Unter- nehmensführung ab 2016 einsetzen. Dazu gehört die umweltfreundliche Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ebenso wie die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität und die Sen- sibilisierung der Mitarbeiter.
Ziele der Vereinbarung. Das Ziel der Klimaschutzvereinbarung war die Senkung der CO2-Emissionen im SILB um insgesamt mindestens 21 Prozent bis zum Jahr 2015. Dazu sollte eine jährliche Einsparung von 3 Prozent ab dem Jahr 2009 erzielt werden. Das Referenzjahr ist das Jahr 2007, zur Nachweisführung wurde gemeinsam ein Monitoringsystem abgestimmt. Auf Basis der CO2- Emissionen des Referenzjahres in Höhe von 109.432 t/a ergibt sich ein Einsparziel in Höhe von 22.981 t, d.h. von rund 23.000 Tonnen CO2.
3.1. Maßnahmen zur Zielerreichung Grundsätzlich haben sich beide Kooperationspartner darauf verständigt, die Anstrengungen zu verstärken, um vorhandene Hemmnisse zur Realisierung weiterer energiesparender und klimaschonender Projekte auszuräumen: - Energierelevante Sanierungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Erhöhung der Energieeffizienz durchgeführt. - Es wird kontinuierlich geprüft, ob und wie die Umwelt weiter entlastet werden kann, z.B. durch den verstärkten Einsatz von regenerativen Energien oder neuer Energietechnologien mit höherer Energieeffizienz. - Die Nutzer und Nutzerinnen sollen durch Motivationsmaßnahmen zur Mitwirkung am Energiesparen gewonnen werden. Zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Feststellung weiterer Energieeinsparpotenziale wird die BIM gemeinsam mit dem Land Berlin den Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen bzw. Teilziele legen: - Energiemanagementsystem (Datenmanagement) - Energieausweise, Energieberichte - Umweltmanagementsystem - Nutzerverhalten Mit Blick auf die Ziele der Kooperationsvereinbarung wurden in Verantwortung der BIM viele große und kleine Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und somit zur CO2- Reduzierung durchgeführt. Unter anderem wurden Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudehülle und/oder der Technischen Gebäudeausrüstung durchgeführt, technische Innovationen (wie Einzelraumregelungssysteme) implementiert und PV-Anlagen auf Dachflächen in Betrieb genommen. Alle diese Maßnahmen - und seien sie auch noch so klein - tragen zur Reduzierung der Energieverbräuche bei und helfen somit CO2 einzusparen. Die nachfolgenden, ausführlicheren Erläuterungen geben einen Überblick über die umgesetzten organisatorischen Maßnahmen sowie Einsparmaßnahmen.
3.2. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Einsparung
Ziele der Vereinbarung. In dieser Vereinbarung werden die von Herr Xxxxxx zu erbringenden Integrationsleistungen festgelegt. Insbesondere werden folgende Integrationsziele angestrebt: • Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift durch den Besuch von Sprachkursen bis zur Erreichung des Sprachniveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Art. 5 Abs. 2 Bst. a AIV); • Erwerb von Grundkenntnissen der Rechtsordnung sowie des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Art. 5 Abs. 2 Bst. b AIV).