Standort-IT Musterklauseln

Standort-IT. Das Speichern von personenbezogenen Kundendaten oder sonstiger sensibler Daten auf lokalen Clients ist in der Regel nicht vorgesehen und dem Mitarbeiter untersagt. Diese Daten sind grundsätzlich auf Netzlaufwerken und zentralen Servern im Rechenzentrum vorgesehen. Um dennoch einen Zugriffsschutz im Falle eines Diebstahls von Clients zu gewährleisten, sind die lokalen internen und externen Speichermedien verschlüsselt.
Standort-IT. Die Netzwerkverbindung der größten Standorte von WOLTERS KLUWER zum zentralen Rechenzentrum ist über eine zweifache Anbindung mit automatischem Failover vor einem Ausfall geschützt.
Standort-IT. Es sind umfangreiche interne Bestimmungen und Regelungen zum Einsatz sensibler Daten, mobiler Datenträger, mobiler und stationärer Arbeitsplatzrechner, E-Mail-Kommunikation usw. implementiert. Diese werden mindestens einmal jährlich allen Mitarbeitern gegenüber im Rahmen einer Trainingsmaßnahme aktualisiert. Die Mitarbeiter sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Standort-IT. Zugriffe auf Clients, Server und Daten unterliegen einem einheitlichen Rollen- und Berechtigungskonzept und sind grundsätzlich personenbezogen passwortgeschützt. Das Passwort muss spätestens nach 3 Monaten erneuert werden, sonst wird das zugehörige Benutzerkonto automatisch gesperrt. Auch nach fünfmaliger Eingabe falscher Anmeldeinformationen erfolgt eine Sperre des Benutzers. Die Änderung und die damit verbundenen Änderungsregelungen von Passwörtern unterliegen technisch fest definierten Regeln. Es gelten folgende Parameter: • Passwortlänge mindestens 15 Zeichen • Sonderzeichen und Ziffern sind erforderlich • Das Passwort muss sich zu den letzten 30 vergebenen Passwörtern unterscheiden Alle Berechtigungen werden anhand eines Vier-Augen-Prinzips vergeben, wobei der jeweilige Vorgesetzte die Anforderung des Benutzers oder externen Dienstleisters bestätigen muss. Die Umsetzung der Anforderung obliegt im Rahmen der Aufgabentrennung der IT. Alle Anforderungen werden in einer internen Vorgangsdatenbank protokolliert. Zugriff auf diese Datenbank haben ausschließlich Mitarbeiter der WOLTERS KLUWER IT. Von der IT erstellte initiale Kennwörter werden mit dem Status ‚Abgelaufen‘ versehen, so dass der Benutzer zunächst sein Kennwort ändern muss. Ab diesem Zeitpunkt ist niemand anderem als dem Benutzer selbst das Kennwort bekannt. Benutzerkonten werden nach einem abgestuften Berechtigungskonzept erstellt: • Administratorenkonten haben in der Regel vollen Zugriff auf die DV-Anlagen. Jeder Administrator erhält auch ein reguläres Benutzerkonto und ist gehalten, das Administratorkonto nur für Zwecke zu nutzen, die den erweiterten Berechtigungsumfang zwingend erfordern. • Benutzerkonten erhalten dedizierten Zugriff (opt-in) auf die zur jeweiligen Tätigkeit bezogenen erforderlichen Dienste und Daten. Das zugrundeliegende Berechtigungssystem ist durchgängig mit 1:1- Beziehungen aufgebaut, eine Bündelung von Berechtigungen für verschiedene Dienste findet nicht statt. • Konten für Dienstleister erhalten ebenfalls dedizierten Zugriff auf die zur jeweiligen Tätigkeit bezogenen erforderlichen Dienste. Im Unterschied zu internen Benutzern muss aber der jeweilige Auftraggeber des externen Nutzers nach 3 Monaten die Verlängerung des Benutzerkontos explizit bestätigen. Die Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung von Diensten, Daten und Applikationen lauten im Einzelnen: • Lokale Verschlüsselung der Endgeräte • Lokale Verschlüsselung von Wechseldatenträgern • Firewall (Cluster) • ...
Standort-IT. An den Betriebsstätten von WOLTERS KLUWER findet keine Eingabe, Änderung oder Löschung der Daten statt, eine Zugriffsprotokollierung ist nicht erforderlich.

Related to Standort-IT

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 2.2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.2 und Nummer 3.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie ▇▇▇▇▇▇, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel- len und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: