Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Integrität. Eingabekontrolle Weitergabekontrolle
Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) • Weitergabekontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur; • Eingabekontrolle Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement;
Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Weitergabekontrolle Eingabekontrolle
Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO) Weitergabekontrolle
Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b EU-DS-GVO)
Integrität. Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur; • Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement;
Integrität. Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur; Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement; Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Dieselaggregat), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne; Security Checks auf Infrastruktur- und Applikationsebene, Mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern; Rasche Wiederherstellbarkeit; Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles, udgl.
Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) Die Maßnahmen werden durch das aConTech IT-Sicherheitskonzept beschrieben und umgesetzt.