Common use of Standortänderungen Clause in Contracts

Standortänderungen. Standortänderungen von Hard- und/oder Software der TA durch den Kunden sind nur nach vorgängiger, schriftlicher Mitteilung an die TA zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn die Hardware im Eigentum der TA (oder ihrer Dritter) steht. TA hat jederzeit ein Recht zu wissen, wo ihre Hard- und Software eingesetzt, bzw. verwendet wird. Solche Standortänderungen erfolgen für den Kunden kostenpflichtig gemäss TA Dienstleistungskatalog.

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