Steuer-Identifikationsnummer. Die USB als nicht öffentliche Stelle wird die Steuer-Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihr und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Steuer-Identi- fikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Sie wird ihre Dateien nur insoweit nach der Steuer-Identifikationsnummer ordnen oder für den Zugriff erschließen, als dies für regelmäßige Datenübermittlungen zwischen ihr und den Finanzbehörden erforderlich ist (§ 139 b AO).
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