Steuerungs-Prinzip Musterklauseln

Steuerungs-Prinzip. Verkehrsabhängig- koordinierte Steuerung: Es müssen jeweils zwei Steuerungsverfahren in der Logik integriert sein, die wahlweise über ei- nen Programm-Merker aktiviert werden können. • Eine koordinierte Steuerung, die nach Ablauf der normalen Hauptrichtungs-grünzeiten, auch ohne eine Anforderung von feindlichen Richtungen eine automatische Freigabe von ausgewählten Nebenrichtungen realisiert [zyklisch koordinierte Steuerung (ZKS)]. • Eine Hauptrichtung-Dauergrün-Schaltung (HDG). Bei dieser Steuerung bleiben die Signa- le der Hauptrichtung auf Dauergrün, wenn keine Anforderung von feindlichen Richtungen vorliegt. In der Hauptrichtungsphase wird ständig überprüft, ob die Freigabe von Neben- richtungsphasen unter Einhaltung aller Koordinierungsbedingungen möglich ist. Verkehrsabhängig-einzelgesteuerte Steuerung: Es müssen jeweils zwei Steuerungsverfahren in der Logik integriert sein, die wahlweise über ei- nen Programm-Merker aktiviert werden können. • Alles Rot- Schaltung Bei diesem Steuerungsprinzip, stehen alle Signale bei Grundstellung in Rot. Bei Anforde- rung einer Verkehrsrichtung wird die zugehörige Phase, unter Berücksichtigung von Zwi- schenzeiten und verkehrstechnischer Rand-bedingungen, unmittelbar geschaltet. • Eine Hauptrichtung-Dauergrün-Schaltung (HDG). Bei dieser Steuerung bleiben die Signale der Hauptrichtung auf Dauergrün, wenn keine Anforderung von feindlichen Richtungen vorliegt Die Rahmenplanphilosophie in der Mikro- und in der Makroebene ist verkehrstechnisch identisch. Diese Rahmenpläne dienen zur verkehrsabhängig koordinierten Steuerung des Verkehrs, wobei die jeweils gültigen netzoptimierten Koordinierungsbedingungen berücksichtigt werden. Die Rahmenpläne sind phasenorientiert. Die gültigen Randbedingungen der Grünzeitenverteilung am Knotenpunkt, werden von der LSA- Steuerung ua. aus den Phasenrahmen abgeleitet. Jede Phase hat fünf Erlaubnissbereiche: • PHA Phasenerlaubnis • XXXXX XX-Anforderungserlaubnis • IVBEM IV-Bemessungserlaubnis • OEVANF ÖV-Anforderungserlaubnis • OEVVERL ÖV-Verlängerungserlaubnis Die hier beschriebenen Definitionen beziehen sich auf Rahmenpläne in einem verkehrsabhängi- gen koordinierten System. Bei einer vollverkehrsabhängigen Steuerung werden die Phasen- wechselbedingungen durch andere Parameter bestimmt. Rahmen spielen hier eine untergeord- nete Rolle. Für die LSA- Steuerlogik sind ggfs. auch bei vollverkehrsabhängigen Programmen Rahmen er- forderlich. Normalerweise sind dann allerdings alle Rahmen dauerer...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.