Common use of Stornierung und Erstattung beim eTicket Clause in Contracts

Stornierung und Erstattung beim eTicket. (1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt. (2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkor- rekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx der SWMS textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. (3) Die SWMS hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen. (4) Sofern die SWMS aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Ver- kehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWMS auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Stornierung und Erstattung beim eTicket. (120.1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit jeder- zeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt. (220.2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkor- rekter unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung Be- endigung der Fahrt dem Kundenservice xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx der SWMS RVM (support.tickets@rvm-online.de) textlich oder schriftlich schrift- lich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter unkor- rekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. (320.3) Die SWMS RVM hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen Er- stattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS die RVM auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führenherbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen An- forderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (BewegungsdatenBewe- gungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung Datenschutzer- klärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen. (420.4) Sofern die SWMS RVM aufgrund von Analysen Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden stattfinden, Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWMS RVM auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierung und Erstattung beim eTicket. (120.1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit jeder- zeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt. (220.2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkor- rekter unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung Be- endigung der Fahrt dem Kundenservice xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx der SWMS RLG (xxxxxxx.xxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx) textlich oder schriftlich schrift- lich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter unkor- rekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. (320.3) Die SWMS RLG hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen Erstat- tungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS die RLG auf maximal ma- ximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führenherbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen Anfor- derungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (BewegungsdatenBewe- gungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung Datenschutzer- klärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen. (420.4) Sofern die SWMS RLG aufgrund von Analysen Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden stattfinden, Fehler in der Abrechnung Ab- rechnung feststellt, wird das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWMS RLG auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Online Vertrieb Von Tickets

Stornierung und Erstattung beim eTicket. (1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt. (2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkor- rekter unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx der SWMS HST unter xxxx@xxx-xxxxx.xx textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. (3) Die SWMS HST hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen Erstat- tungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS die HST auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führenherbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen An- forderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (BewegungsdatenBewe- gungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung Datenschutzer- klärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen. (4) Sofern die SWMS HST aufgrund von Analysen Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung Ab- rechnung feststellt, wird das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWMS HST auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierung und Erstattung beim eTicket. (120.1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit jeder- zeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt. (220.2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkor- rekter unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung Be- endigung der Fahrt dem Kundenservice xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx der SWMS VKU (xxxxxxx.xxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx) textlich oder schriftlich schrift- lich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter unkor- rekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. (320.3) Die SWMS VKU hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen Erstat- tungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS die VKU auf maximal ma- ximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führenherbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen Anfor- derungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (BewegungsdatenBewe- gungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung Datenschutzer- klärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen. (420.4) Sofern die SWMS VKU aufgrund von Analysen Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden stattfinden, Fehler in der Abrechnung Ab- rechnung feststellt, wird das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWMS VKU auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierung und Erstattung beim eTicket. (1) 21.1 Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out Out“ zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out „Check- Out“ an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung Rech- nung gestellt. (2) 21.2 Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkor- rekter nicht korrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte betriebsbe- dingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx der SWMS von DSW21 unter xxxxxxxxxx@xxx00.xx textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter nicht korrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. (3) Die SWMS 21.3 DSW21 hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS DSW21 auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung Streit- beilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führenherbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen vor- gegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen Er- stattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen. (4) 21.4 Sofern die SWMS DSW21 aufgrund von Analysen Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden stattfinden, Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung Ab- rechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen Korrekturbu- chungen werden durch die SWMS DSW21 auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

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