Stornierung von Aufträgen Musterklauseln

Stornierung von Aufträgen. Der Kunde kann eine Bestellung nicht mehr stornieren, sobald SureSmile mit einer Phase der Entwicklung oder Herstellung der SureSmile-Produkte beginnt.
Stornierung von Aufträgen. Der Kunde darf einen Auftrag nicht stornieren oder ändern, sobald der Auftrag verpackt wurde, außer auf Einzelfallbasis mit schriftlicher Bestätigung der CST, und der Kunde darf in keinem Fall einen Auftrag nach dem Versand des Produkts stornieren oder ändern. Aufträge, die sich nicht stornieren lassen, können ggf. gemäß § 12 zurückgegeben werden. Aufträge für Sonderanfertigungen dürfen vierundzwanzig (24) nach Erhalt eines Auftrags durch die CST nicht gekündigt werden.
Stornierung von Aufträgen. (1) Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei eingehen. Bei einer Stornierung bis mindestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn können pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens des jeweiligen Auftrages berechnet werden. Bei Festplatzierungen, die innerhalb von 5 Werktagen vor Schaltungsbeginn storniert werden, und bei Stornierungen von Werbemitteln nach Beginn der Platzierung, beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Bruttoauftragsvolumens. Diese Fristen sind separat auf jede gebuchte KW anzuwenden. Dem Auftraggeber bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden. (2) Der Anbieter wird sich dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge anderweitiger Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.
Stornierung von Aufträgen. 14.1 Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail bei der RUMS-Medien GmbH eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 5 Werktage vor Veröffentlichungsbeginn entstehen dem:der Werbekund:in keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb von 5 bzw. 10 Werktagen vor Veröffentlichungsbeginn werden grundsätzlich pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 50% des stornierten Auftragsvolumens berechnet. Bei Homepage- und Festplatzierungen, die innerhalb von 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn storniert werden, und bei Stornierungen von Werbemitteln nach Beginn der Platzierung, beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Bruttoauftragsvolumens. Dem:der Werbekund:in bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder kein geringerer Aufwand entstanden ist. Der RUMS-Medien GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden. 14.2 Die RUMS-Medien GmbH wird sich dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge anderweitiger Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.
Stornierung von Aufträgen. 5.1 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde achso! alle dadurch anfallenden Kosten und stellt achso! von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. 5.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen: - nach Vertragsabschluss = 10 % - innerhalb sieben Tage nach Beginn des Auftrags = 25 % - acht und mehr Tage nach Beginn des Auftrags = 100 % - wenn der Auftrag vor Stornierung erfüllt wird = 100 % 5.3 Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages. 5.4 Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen. 5.5 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
Stornierung von Aufträgen. 5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde heldenzeit alle dadurch anfallenden Kosten und stellt heldenzeit von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. 5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der ver- einbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen: • nach Vertragsabschluss = 10% • nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25% • nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50% • nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75% • nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100% 5.3. Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages. 5.4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von. Rabattierungen oder Sonderabsprachen 5.5. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
Stornierung von Aufträgen. Bei Stornierung eines fest gebuchten Anzeigen- oder Beilagenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil des vereinbarten Auftragswertes zu zahlen: • bis Anzeigenschluss: kostenfrei • bis 3 Werktage vor Druckunterlagenschluss: 50% des Auftragswerts • unter 3 Werktagen vor Druckunterlagenschluss: 100% des Auftragswerts Auftragsstornierungen sind grundsätzlich in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) an heldenzeit zu übermitteln.
Stornierung von Aufträgen. Der Auftrag bringt die unwiderrufliche Zustimmung des Kunden zum Ausdruck. Der Kunde kann ihn also nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXXXXXXX xxxxxxxxxx. In diesem Fall entschädigt der Kunde ARAYMOND für alle verursachten Aufwendungen (insbesondere spezielle Anschaffungen, Planungskosten, Arbeits- und Beschaffungskos- ten, Kosten für Werkzeuge) sowie für alle ihm entstandenen mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Darüber hinaus behält XXXXXXXX die bereits geleistete Anzahlung ein.
Stornierung von Aufträgen. Der Käufer kann einen abgeschlossenen Kaufvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer und in jedem Fall gegen Zahlung der angefallenen Kosten und Verluste wie vom Verkäufer ermittelt stornieren.
Stornierung von Aufträgen. Die Stornierung von Aufträgen oder Leistungen ist in schriftlicher Form durch beide Vertragsparteien möglich. Bis zu 48 Stunden vor Leistungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Dies gilt nicht für Kosten, die bereits angefallen sind (wie z.B. Zuführung des Tfz oder Trassennutzungskosten der DB Netz AG oder anderer EIU). Bei Stornierungen des Auftraggebers, die in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn erklärt werden, fallen Stornokosten an, die je nach Aufwand, mindestens jedoch in Höhe einer Ausfallschicht von 8 Stunden der nach dem Auftrag festgelegten Höhe der Vergütung für die Leistung, berechnet werden.