Change Requests Musterklauseln

Change Requests. 5.1. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.
Change Requests. 15.1. Will der AG den Inhalt der vom AN gemäß Leistungsschein zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber dem AN äußern. Die Änderungsforderung ist mit einer angemessenen Frist zu versehen, in der der AG eine Rückäußerung und ein etwaiges Realisierungsangebot des AN erwartet. 15.2. Der AN hat die Änderungsforderung zu prüfen und wird dem AG innerhalb der gesetzten Frist in Textform mitteilen, ob die Durchführung der Änderungsforderung zumutbar ist und falls nicht, warum sie aus Sicht des AN unzumutbar ist (z.B. weil sie vom AN technisch nicht umsetzbar ist). 15.3. Der AN wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der AG weist ihn ausdrücklich (in Textform) an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich mit. 15.4. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung oder Termine, hat der AN unverzüglich mit der Umsetzung der Änderungsforderung zu beginnen und dies dem AG so mitzuteilen. 15.5. Hält der AN die Änderungsforderung für zumutbar und hat diese Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung und/oder Termine, hat der AN innerhalb der gesetzten Frist ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, welches die Auswirkungen auf die Termine und auf die Vergütung aufführt. Der AG entscheidet in angemessener Frist, ob er das Realisierungsangebot annimmt oder ablehnt. Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung (mehr als sieben Arbeitstage), kann der AN dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Er wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der AG wird das Planungsangebot des AN in angemessener Frist annehmen oder ablehnen. 15.6. Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Leistungsschein, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden Leistungsscheins weitergeführt.
Change Requests. (1) Der AG kann jederzeit ein Change Request („Änderungsverlangen“) äußern. Der AN wird das Änderungsverlangen untersuchen, die Auswirkun- gen auf Vertragsbedingungen (z. B. Kosten, Ter- mineinhaltung etc.) der Änderung ermitteln und dem AG schnellstmöglich, regelmäßig innerhalb von ei- ner (1) Woche, in Form eines Angebots mitteilen. Die Kosten der Angebotserstellung trägt der AN. (2) Soweit sich Änderungswünsche auf die Ver- tragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des AN oder auf die Einhaltung von Fristen und Terminen, werden sich die Parteien über eine angemessene Anpassung der Vertrags- bedingungen, insbesondere eine Anpassung der Vergütung oder die Verschiebung verbindlicher Ter- mine, verständigen. Sollte das Angebot keine unan- gemessenen Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen enthalten, hat der AN die Leistungen zu den ursprünglichen Bedingungen auszuführen. (3) Ferner ist der AN verpflichtet, den AG rechtzei- tig und detailliert darauf hinzuweisen, wenn und so- weit zur Vertragserfüllung aus Sicht des AN eine Änderung des Liefer- oder Leistungsumfanges er- forderlich wird. (4) Solange keine Einigung über ein Änderungs- verlangen erzielt wird, wird der AN die Erfüllung des Vertrags zu den ursprünglich vereinbarten Bedin- gungen fortsetzen.
Change Requests. 2.1 Sollte während eines laufenden Projekts der Kunde eine Änderung wünschen (sog. Change Request), wird XXXXXXX innerhalb eines angemessenen Zeitraums prüfen und mitteilen, ob die Änderung möglich ist und wie sie sich auf den Vertragsinhalt, den Zeitplan und die vereinbarte Vergütung auswirkt. 2.2 Anschließend soll der Kunde binnen 10 Arbeitstagen entscheiden und schriftlich mitteilen, ob die Änderung erfolgen soll. Die Prüfung des Change Requests kann XXXXXXX gesondert nach Aufwand berechnen. 2.3 Soweit XXXXXXX seinerseits eine Änderung vor- schlägt, hat der Kunde ebenfalls innerhalb von 10 Ar- beitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu er- klären, ob er die Änderung akzeptiert. Ein Widerspruch kann nur bei berechtigtem Interesse des Kunden ge- gen die Änderung erhoben werden.
Change Requests. (a) Während der Implementierungsphase kann der Kunde Änderungen und Ergänzungen des Umfangs der Leistungen schriftlich oder per E-Mail anfragen. Der Service-Provider kann die Anfrage des Kunden ablehnen, insbesondere, wenn sie aus Sicht des Service- Provider unangemessen oder nicht praktikabel ist. (b) Vorausgesetzt, dass der Kunde durch den Service-Provider vorher in Kenntnis gesetzt wurde, wird der Service-Provider dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten für aufgewendete Zeit für die Analyse des Change Request und für die Ausarbeitung eines entsprechenden Statement of Work zu den gültigen Preisen für Leistungen nach Aufwand in Rechnung stellen, insbesondere, falls der Kunde sich gegen die Umsetzung der angeforderten Änderung entscheidet. Für etwaige Ausfallzeiten, die vom Kunden durch sein Change Request verursacht wurden, kann der Service-Provider ebenfalls gesondert Vergütung verlangen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im entsprechenden Statement of Work verlängern sich die vereinbarten Fristen für die Leistungen um die entsprechenden Zeiträume, an denen die Leistungen aufgrund des Change Request unterbrochen wurde, sowie um eine angemessene Anlaufzeit.
Change Requests. 3.1 Soll von dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auf Wunsch des Kunden abgewichen werden, so handelt es sich um eine Änderung des Leistungsumfanges (Change Request). Der Kunde wird einen solchen Change Request an Kiwigrid in Textform unter detaillierter Beschreibung der gewünschten Leistungsänderung in einer solchen Detailschärfe mitteilen, dass Kiwigrid in die Lage versetzt wird, den Change Request auf seine inhaltlichen, gestalterischen und technischen Auswirkungen auf den bisherigen Leistungsumfang zu ermitteln. 3.2 Kiwigrid wird nach Eingang des entsprechenden Change Requests dem Kunden in Textform mitteilen, welche Kosten für den Kunden mit der Prüfung des Change Requests hinsichtlich der Realisierbarkeit, des zeitlichen und kostenmäßigen Aufwandes für den Kunden anfallen würden. Der Kunde teilt sodann in Textform mit, ob er auf Grundlage der Kostenschätzung eine Prüfung des Change Requests beauftragen möchte. 3.3 Entscheidet sich der Kunde daraufhin gegen eine Prüfung des Change Requests, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. 3.4 Nach Durchführung der Prüfung wird Kiwigrid dem Kunden das Ergebnis der Prüfung in Form eines Nachtragsangebots in Textform übersenden. Der Kunde teilt Kiwigrid innerhalb von 5 Werktagen mit, ob auf Grundlage des von Kiwigrid erstellten Nachtragsangebotes eine Umsetzung des Change Requests erfolgen soll. 3.5 Kiwigrid und der Kunde legen auf Grundlage des Nachtragsangebotes die sich daraus ergebenden Änderungen für den Projektverlauf/Leistungsgegenstand einvernehmlich fest. In dieser Zeit führt Kiwigrid die Ausführung des ursprünglichen Leistungsumfanges fort, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart. 3.6 Sowohl die Zeit, welche Kiwigrid für die Prüfung des Change Requests benötigt hat, als auch die Zeit, welche die Umsetzung des Change Requests zusätzlich benötigt, wird den ursprünglich vereinbarten Terminen hinzugerechnet.
Change Requests. Die Vertragspartner sind berechtigt, Änderungsvorschläge hinsichtlich des Leistungsinhalts und/oder -umfangs im Projektverlauf zu unterbreiten. Dazu dient das folgende Change Request Verfahren.
Change Requests. Der Product Owner Kunde kann zu jeder Sprint-Planung die Reihenfolge der Features verändern, Features aus dem Leistungs- umfang streichen oder neue hinzufügen. Bei Veränderungen oder Hinzufügen von Features wird der Product Owner Kunde gemeinsam mit STACKIT den Product Owner STACKIT über mögliche technische Implikationen aufklären und das Entwick- lungsteam den neuen Stand schätzen. Wird dadurch der Gesamtaufwand der Entwicklung größer, so kann das Entwicklungs- team die Veränderung ablehnen und verlangen, dass sie als eigene Epics in einem gesonderten Sprint gegen gesonderte Vergütung umgesetzt werden. Während eines Sprints kann der Product Owner STACKIT Veränderungen an den Epics vor- schlagen. Schätzt das Entwicklungsteam diese als aufwandsneutral ein, wird es sie nach Möglichkeit umsetzen. Führen die Änderungen zu erhöhten Aufwänden, so kann der Product Owner STACKIT vorschlagen, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Epics aus dem Sprint zu streichen (Exchange for Free, siehe nachfolgende Ziffer). Ideen werden im Nachgang zu Sprintreviews von beiden Parteien besprochen und es wird entschieden, ob diese neuen Funk- tionen als neue Einträge in das Product Backlog aufgenommen werden sollten. Wird eine neue Funktion aufgenommen, schätzt das Entwicklungsteam im Anschluss den Aufwand deren Umsetzung. Der Kunde kann dann entscheiden, ob diese Funktion in das Product Backlog aufgenommen wird und welche andere Funktionen stattdessen aus dem Product Backlog herausgenom- men werden, oder ob diese Funktionen in einem späteren Sprint umgesetzt werden sollen. Wenn keine Funktion aus dem Produkt Backlog herausgenommen wird, können kostenpflichtige Mehraufwände entstehen, die von Hengeler gesondert zu vergüten sind.
Change Requests. 2.1 Sofern der Kunde nach Bestellung Änderungswünsche am Pflichtenheft hat, wird der Anbieter dem Kunden ein Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten, das die Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung enthält. Der Kunde wird das Änderungsangebot innerhalb der dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder annehmen. 2.2 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden.
Change Requests. 31.1 A change request is an amendment or addition to an existing contract that exceeds the limits of any option, choice or election THE PURCHASER may have under that contract. 31.2 THE CONTRACTOR is permitted to reject changes requested by THE PURCHASER only for important cause. An important cause for refusal exists in particular where THE CONTRACTOR states convincing reasons for its belief that performance is not feasible or that the resources necessary to implement the change are not available to THE CONTRACTOR and also cannot be made available to it. 31.3 THE CONTRACTOR agrees to evaluate the changes requested by THE PURCHASER with respect to their impact on costs, capital investment, and deadlines immediately after being notified of a requested change and to promptly submit a proposal for implementing such changes that adheres to the existing time schedule as far as possible. This proposal must be verifiable with regard to costs to the same degree as the original quotation. 31.4 THE CONTRACTOR is entitled to additional remuneration only if a quotation specifically quantified as to costs and time required was received in text form before the requested changes were commissioned and THE PURCHASER has accepted this quotation. The quotation must also state whether and, if so, how the acceptance of the change request would impact other parts of the contract, in particular the agreed deadlines. 31.5 If the CONTRACTING PARTIES agree to content changes in the performance of the project without THE PURCHASER having received and accepted a quotation of the sort described, no change request within the mean- ing of this section is involved and THE CONTRACTOR is entitled to no additional remuneration.