Bestellungen Musterklauseln

Bestellungen. ISBN: 978-3-96225-079-9 Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Abbestellungen jederzeit gegenüber dem Verlag möglich.
Bestellungen. 2.1 Anfragen von BREMA-WERK beim Lieferanten über dessen Teile und Leistungen und die Konditionen ihrer Lieferung oder Aufforderungen von BREMA-WERK zur Angebotsabgabe sind für BREMA- WERK in keiner Weise rechtlich bindend und erfolgen für BREMA-WERK kostenfrei. 2.2 Eine Bestellung bzw. ein Rahmenauftrag von BREMA- WERK ist ein Angebot an den Lieferanten, Teile oder Leistungen von ihm zu erwerben bzw. zu beziehen. Be- stellungen und Rahmenaufträge von BREMA-WERK sind nur bindend, wenn sie schriftlich erfolgen. Eine Unter- zeichnung durch BREMA-WERK ist nicht erforderlich. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Übermittlung mittels Telefax, E-Mail oder im Wege des elektronischen Daten- verkehrs erfolgt. 2.3 Ein bindender Vertrag über die Lieferung von Teilen oder die Erbringung von Leistungen durch den Lieferanten (nachfolgend auch als „Liefervertrag“ bezeichnet) unter Einschluss dieser EKB kommt zustande durch (i) die an den Lieferanten übermittelte schriftliche Bestellung bzw. den schriftlichen Rahmenauf- trag von BREMA-WERK, und (ii) die schriftliche Annahme der Bestellung bzw. des Rahmenauftrages durch den Lieferanten in Form einer Auftragsbestätigung, die innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Datum der Bestel- lung bzw. des Rahmenauftrages bei BREMA- WERK eingehen muss. Nach Ablauf der Frist ist BREMA-WERK nicht mehr an das Kaufangebot gebunden. Eine später eingehende o- der inhaltlich von der Bestellung bzw. dem Rahmenauf- trag abweichende Auftragsbestätigung gilt als neues Kaufangebot und muss von BREMA-WERK schriftlich angenommen werden. 2.4 Mündliche oder telefonische Bestellungen oder Rahmen- aufträge sind nicht bindend und begründen unter keinen Umständen ein Vertragsverhältnis. Mündliche Vereinba- rungen sind schriftlich zu bestätigen. Ebenso bedürfen Vertragsänderungen (vorbehaltlich der ausführlichen Bestimmungen in Ziffer 7) sowie Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.5 BREMA-WERK akzeptiert keine Auftragsbestätigungen oder anderweitige Annahmen von Bestellungen und Rahmenaufträgen, die unter einen Vorbehalt gestellt werden. Der Liefervertrag kommt in diesem Fall ohne den Vorbehalt zustande. 2.6 Bei Widersprüchen zwischen einer Bestellung bzw. ei- nem Rahmenauftrag bzw. dem auf dieser Grundlage ab- geschlossenen Liefervertrag und diesen EKB, gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge: - die Bestellung bzw. der Rahmenauftrag (bzw. der Liefervertrag), - die Qualitätssicherungsvereinbarung (soweit vereinbart), - die Geheimhaltun...
Bestellungen. 2.1 Die Bestellung des Käufers ist für den Verkäufer erst (i) nach Zustellung der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Verkäufers in Dokumentform an den Käufer, mit der der Kaufvertrag zustande kommt, oder (ii) nach dem Wirksamwerden des betreffenden Kaufvertrags verbindlich, sofern der Kaufvertrag mit aufschiebender Wirkung geschlossen wurde. Der Kaufvertrag kann auch konkludent geschlossen werden, und zwar durch die Lieferung von Waren in der Qualität, in der Menge und in der Frist, die in der Bestellung des Käufers angeführt sind. Die Bestellung muss folgende Erfordernisse erfüllen: Warenart, Liefer-/Geschäftsbedingungen (Klauseln) gemäß INCOTERMS 2020 sowie Art und Ort des Versands, gegebenenfalls Bestimmungsort der Waren, Zeitplan der Lieferungen, sofern der Käufer die Auslieferung in bestimmten Terminen wünscht. 2.2 Im Falle, dass (i) der Käufer mit der Bestellung eine Warenlieferung mit einer Lieferfrist bestellt, die kürzer als ein Monat ist, oder dass der Käufer wiederholt Warenlieferungen für einen Zeitraum bestellt, der kürzer als ein Monat ist, und dass (ii) es sich gleichzeitig bei der Bestellung um eine Reaktion auf ein vom Verkäufer an den Käufer per E-Mail zugestelltes Preisangebot für Waren handelt, kann der Kaufvertrag folgendermaßen elektronisch geschlossen werden: 2.2.1 Wenn zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Dokumentform ein schriftlicher Rahmenkaufvertrag oder ein ähnlicher Vertrag geschlossen wurde: Der Käufer muss die Bestellung von der E-Mail- Anschrift abschicken, die im Rahmenkaufvertrag (oder ein einem ähnlichen Vertrag) für die Übersendung von Bestellungen vereinbart wurde, und der Kaufvertrag entsteht zum Zeitpunkt der Zustellung der E-Mail-Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer an den Käufer. In diesem Fall ist die Übersendung der Bestellung durch den Käufer mit einer einfachen elektronischen Unterschrift ausreichend. 2.2.2 Wenn zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kein schriftlicher Rahmenkaufvertrag bzw. kein ähnlicher Vertrag in Dokumentform geschlossen wurde: Der Käufer muss die Bestellung per E-Mail mit garantierter elektronischer Unterschrift abschicken und der Kaufvertrag kommt zum Zeitpunkt der Zustellung der E-Mail- Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer an den Käufer zustande.
Bestellungen. 1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufs- bedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 2. Kostenvoranschläge sind für den Zeitraum ihrer Gültigkeit eine verbindliche Grundlage für daraus entstehende Bestellungen. Sie sind nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie Ust-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).
Bestellungen. 3.1 Bestellungen von DigiTrans erfolgen stets schriftlich und ausschließlich durch die DigiTrans GmbH Geschäftsführung. Mündliche Bestellungen sind für DigiTrans nicht verbindlich und lösen auch keine wie immer gearteten Ansprüche des Lieferanten gegenüber DigiTrans auf Vertragszuhaltung oder Schadenersatz aus. Das gilt gleichermaßen für Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen. Sonstige (mündliche) Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der DigiTrans oder von diesen EKB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Bestellung werden gegenüber dem Lieferanten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der DigiTrans GmbH verbindlich. 3.2 Bestellungen sind vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen (Auftragsbestätigung). Übermittelt der Lieferant nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, kann DigiTrans binnen einer Frist von 14 Werktagen von seiner Bestellung bzw im Falle eines bereits erfolgten Vertragsabschlusses vom Vertrag zurücktreten. Dem Lieferanten stehen in diesem Fall keine Ansprüche auf Vertragszuhaltung oder Schadenersatz zu. DigiTrans kann vom Lieferanten für den durch den Vertragsrücktritt und/oder die Verzögerung verursachten Schäden Schadenersatz verlangen. Die Bestellung gilt automatisch als vollinhaltlich angenommen, wenn keine anderslautende Mitteilung des Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen erfolgt. 3.3 Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Rücksendung einer Kopie der DigiTrans Bestellung an die DigiTrans mit dem firmenmäßig gezeichneten Vermerk: „Wir sind mit allen Punkten der Bestellung einverstanden“. Sollte ein von der Bestellung abweichender Liefertermin oder sonst abweichende Liefer- oder Zahlungskonditionen seitens des Lieferanten gefordert werden, dann werden diese erst verbindlich, wenn DigiTrans diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 3.4 Eine Übertragung der bestellten oder beauftragten Lieferung oder Leistung an Dritte (Subunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmungen von DigiTrans. 3.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich (auch ohne Währungsangabe) angeführte Preise immer als solche in Euro exklusive Umsatzsteuer. Etwaige Kosten der Bemusterung oder sonstige Kosten des Lieferanten zur Durchführung einer Bestellung sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in den angeführten Preisen stets inkludiert.
Bestellungen a) Aufträge/Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber (vertreten durch die Covivio Immobilien GmbH - Abteilung "Einkauf") schriftlich oder über das Internetportal „Handwerkerkopplung“ elektronisch erteilt werden. Dies gilt entsprechend auch für etwaige Nachtragsaufträge und die Bestellung von Zusatzleistungen. b) Sämtliche vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen die Bestellnummer und die vollständige Objektbezeichnung enthalten.
Bestellungen. 2.1. Der Lieferant ist gehalten, eine Bestellung von Evident innerhalb der von Evident gesetzten Frist entweder schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form (Auftragsbestätigung) oder durch vorbehaltlose Erbringung der Leistung (Lieferung) anzunehmen. Sofern die Bestellung von Evident keine ausdrückliche Bindungsfrist enthält, hält sich Evident hieran für eine Dauer von zwei (2) Wochen nach dem Datum der Bestellung gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung bei Evident. Eine verspätete oder die Bestellung ändernde Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot, das der Annahme durch Evident bedarf. 2.2. Bestellungen von Evident sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form erfolgen. Mündliche Bestellungen oder Änderungen der Bestellung sind nur dann verbindlich, wenn sie von Evident schriftlich, per E-Mail oder in vereinbarter elektronischer Form bestätigt sind. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail verzichtet werden. 2.3. Bloße Preisanfragen von Evident sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Lieferanten zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben. 2.4. Hat Evident den Lieferanten über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet, so ist der Lieferant verpflichtet, Evident unverzüglich zu informieren, falls die Lieferung oder Leistung des Lieferanten nicht geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen. In diesem Fall ist Evident berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne seinerseits Schadensersatz leisten zu müssen. 2.5. Der mit einer Bestellung zusammenhängende Schriftverkehr ist vom Lieferanten nur mit der Abteilung von Evident, die die Bestellung erteilt hat, unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum und sonstigen Bestellkennzeichen zu führen. 2.6. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen und Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Bestellungen. Produktbestellungen von Käufern kann der Verkäufer über seinen Verkäufer-Account einsehen und bearbeiten. Er hat dem Käufer eine Rechnung über den Kauf zur Verfügung zu stellen und diese zusätzlich per Upload im Verkäufer-Account zu speichern. Die Lieferung und die Abwicklung von Rücksendungen haben allein durch den Verkäufer zu erfolgen.
Bestellungen. 8.1. Falls der AG für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, in welcher die Leistungen des AN mitversichert sind, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risiken, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsse, die nicht von dieser Polizze gedeckt sind, gehen zu Lasten des AN. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.
Bestellungen. Bestellungen erfolgen schriftlich, per Fax oder per e-mail. Die Bestellung in Kopie sowie allfällige Nachträge sind umgehend firmenmäßig zu zeichnen und als Auftragsbestätigung, bei Fax- oder e-mail-Bestellungen per Fax ansonsten per Post, zu übermitteln oder schriftlich abzulehnen, ansonsten die Bestellung als vollinhaltlich angenommen gilt. Änderungen der Auftragsbestätigung gegenüber unserer Bestellung werden nur mit unserer schriftlichen Gegenzeichnung Vertragsinhalt.