Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wird in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die versicherte Person von den Versicherern gewünscht oder genehmigt, so tragen die Versicherer die Kosten gemäß Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz (RVG), ggf. die mit ihm besonders vereinbar- ten höheren Kosten des Verteidigers.
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Samples: Sportversicherung
Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wird in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die versicherte Person von den Versicherern dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so tragen die Versicherer die Kosten gemäß Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ggf. die mit ihm besonders vereinbar- ten vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
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Samples: Gruppenversicherungsvertrag
Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wird in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die versicherte Person von den Versicherern gewünscht oder genehmigt, so tragen die Versicherer die Kosten gemäß Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz (RVG), ggf. die mit ihm ihnen besonders vereinbar- ten höheren Kosten des Verteidigers.
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Samples: Sportversicherung
Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wird in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die versicherte Person von den Versicherern dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so tragen die Versicherer die Kosten gemäß Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz Rechtsanwaltsvergütungsge- setz (RVG), ggf. die mit ihm besonders vereinbar- ten vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
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Samples: Gruppenversicherungsvertrag