Common use of Studentische Beschäftigte Clause in Contracts

Studentische Beschäftigte. Studentische Beschäftigte sind eine wichtige Unterstützung in der akademischen Lehre und der Forschung. Sie leisten dabei nicht nur wichtige Zuarbeit, sondern setzen durch ihre Tätigkeit in Projekten und Tutorien auch eigene Impulse in For- schung und Lehre. 6.1. In ihrer Funktion als Arbeitgeber wirken die Hochschulen regelmäßig darauf hin, dass sich die Anpassung der Entgelte für studentische Beschäftigte an der Entwicklung der realen Lebenshaltungskosten orientiert. 6.2. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit studentischen Beschäftigten wer- den die Hochschulen das Interesse der Studierenden an ausreichender Plan- barkeit der Beschäftigung berücksichtigen. Die Beschäftigungsverhältnisse sind deshalb in der Regel für vier Semester zu begründen. Beabsichtigte Verlänge- rungen der Verträge sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Soweit eine Vertrags- verlängerung nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist, werden die betroffenen Studierenden darüber möglichst frühzeitig informiert. 6.3. Die Hochschulen werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für studentische Beschäftigte grundsätzlich hochschulöffentlich bekannt machen.

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Studentische Beschäftigte. Studentische Beschäftigte sind eine wichtige Unterstützung in der akademischen Lehre und der Forschung. Sie leisten dabei nicht nur wichtige Zuarbeit, sondern setzen durch ihre Tätigkeit in Projekten und Tutorien auch eigene Impulse in For- schung und Lehre. 6.1. In ihrer Funktion als Arbeitgeber wirken die Hochschulen 7.1 Die Charité wirkt regelmäßig darauf hin, dass sich die Anpassung der Entgelte für studentische Beschäftigte an der Entwicklung der realen Lebenshaltungskosten Lebenshaltungsko- sten orientiert. 6.2. 7.2 Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit studentischen Beschäftigten wer- den wird die Hochschulen Charité das Interesse der Studierenden an ausreichender Plan- barkeit Planbarkeit der Beschäftigung berücksichtigen. Die Beschäftigungsverhältnisse sind deshalb in der Regel für vier Semester zu begründen. Beabsichtigte Verlänge- rungen Verlängerungen der Verträge sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Soweit eine Vertrags- verlängerung Vertragsverlängerung nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist, werden die betroffenen Studierenden darüber möglichst frühzeitig informiert. 6.3. 7.3 Die Hochschulen werden Charité wird die Beschäftigungsmöglichkeiten für studentische Beschäftigte grundsätzlich hochschulöffentlich Charité-öffentlich bekannt machen.

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