Common use of Studienbeitrag und Studierendenbeitrag Clause in Contracts

Studienbeitrag und Studierendenbeitrag. Der Erhalter hebt den Studienbeitrag in der im Fachhochschulgesetz festgelegten Höhe ein. Mit der Verständigung über die Aufnahme wird der Studienbeitrag in Höhe von derzeit € 363,36 je Semester eingehoben. Eine Erhöhung des Studienbeitrags durch den Gesetzgeber berechtigt den Erhalter, den Studienbeitrag im selben Ausmaß zu erhöhen. Darüber hinaus ist zu Beginn des letzten regulären Studiensemesters ein einmaliger Unkostenbeitrag für die Sponsion, unabhängig von der Teilnahme an der Sponsionsfeier, in Höhe von € 70,00 zu entrichten. Der Erhalter hebt den Beitrag zur Österreichischen Hochschüler:innenschaft (Studierendenbeitrag) in der aktuellen Höhe ein und führt diesen gesammelt für die Studierenden an die Österreichische Hochschüler:innenschaft ab. Mit der Verständigung über die Aufnahme wird dieser Beitrag jedes Semester eingehoben. Beide Beiträge, der Studienbeitrag und der Studierendenbeitrag, müssen je Semester von dem:der Studierenden entsprechend der Zahlungsaufforderung vor Semesterbeginn in voller Höhe zur Einzahlung gebracht werden (Datum der Überweisung). Das Nichterfüllen der Zahlungspflicht des Studienbeitrages berechtigt den Erhalter, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 4 Wochen, den:die Studierende:n vom Studium auszuschließen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fh-vie.ac.at, www.fh-vie.ac.at

Studienbeitrag und Studierendenbeitrag. Der Erhalter hebt den Studienbeitrag in der im Fachhochschulgesetz Fachhochschul-Studiengesetz festgelegten Höhe ein. Mit der Verständigung über die Aufnahme wird der Studienbeitrag in Höhe von derzeit € 363,36 je Semester eingehoben. Eine Erhöhung des Studienbeitrags durch den Gesetzgeber berechtigt den Erhalter, den Studienbeitrag im selben Ausmaß zu erhöhen. Darüber hinaus ist zu Beginn des letzten regulären Studiensemesters ein einmaliger Unkostenbeitrag für die Sponsion, unabhängig von der Teilnahme an der Sponsionsfeier, in Höhe von € 70,00 zu entrichten. Der Erhalter hebt den Beitrag zur Österreichischen Hochschüler:innenschaft HochschülerInnenschaft (Studierendenbeitrag) in der aktuellen Höhe ein und führt diesen gesammelt für die Studierenden an die Österreichische Hochschüler:innenschaft HochschülerInnenschaft ab. Mit der Verständigung über die Aufnahme wird dieser Beitrag jedes Semester eingehoben. Beide Beiträge, der Studienbeitrag und der Studierendenbeitrag, müssen je Semester von dem:/der Studierenden entsprechend der Zahlungsaufforderung vor Semesterbeginn in voller Höhe zur Einzahlung gebracht werden (Datum der Überweisung). Das Nichterfüllen der Zahlungspflicht des Studienbeitrages berechtigt den Erhalter, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 4 Wochen, den:/die Studierende:/n vom Studium auszuschließen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fh-vie.ac.at, www.fh-vie.ac.at