Pflichten Musterklauseln
Pflichten. 7.1 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ent- oder unent- geltlich unterzuvermieten, einschließlich Carsharing, oder zu verleihen oder Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Das Mietobjekt darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietver- trag angegebenen Fahrer sowie von Familienangehörigen bzw. Lebenspartner des Mieters gelenkt werden.
7.2 Zudem verpflichtet sich der Mieter:
7.3 Betriebs- und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt oder seiner Nutzung anfallen, gehen zu Lasten des Mieters und sind von diesem zu zahlen. Zu Lasten des Mieters gehen insbesondere die Kosten für Treibstoffe, Stromkosten, AdBlue, Öle, Wasser, Frostschutz, Betriebsstoffe, Mietob- jektwäsche, Flüssigkeit für die Scheibenwaschanlage und Schmierstoffe.
7.4 Reparaturen, Schäden und Ordnungswidrigkeiten, die durch Verstoß gegen vor- und/oder nachstehende Verpflichtungen rühren, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
7.5 Der Mieter stellt den Vermieter vor allen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung und dem Betrieb des Mietobjekts frei, insbe- sondere von Bußgeldern, bei Nichteinhaltung der vom Gesetz- geber vorgegebenen situativen Winterreifenpflicht.
7.6 Sofern eine der im Fahrzeug befindlichen Tankkarten zur Be- zahlung von Betriebsstoffen (wie z. B. Fahrstrom, Kraftstoff etc.), anderen Artikeln oder Dienstleistungen benutzt wird, ohne dass diese Serviceleistung vertraglich vereinbart wurde, trägt der Mieter die entstandenen Kosten. Dies umfasst auch die Kostenpauschale für die Benutzung der Tankkarte. Die Höhe der Kostenpauschale ist der jeweils aktuellen Version des „Beiblatt Kostenpauschalen“ zu entnehmen. Unter Ver- wendung der Tankkarten und des vom Vermieter mitgeteilten PIN-Code kann der Kunde im Namen und für Rechnung vom Vermieter Kraftstoff und sonstige Waren und Dienstleistungen bei den entsprechenden Mineralölgesellschaften bargeldlos beziehen. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Ak- zeptanz der Tankkarten bei den einzelnen Stationen der ent- sprechenden Mineralölgesellschaften. Der Kunde, respektive der Nutzer als sein Erfüllungsgehilfe ist verpflichtet, bei der Bezahlung den korrekten Kilometerstand anzugeben.
7.7 Der Kunde ist zur Erstattung durch die Nutzung der Tankkarten entstandenen Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung durch den Vermieter verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, den ihm zur Nutzung der Karten genannten PIN-Code geheim zu halten und ihn nur den von ihm zur Benutzung der Tank- karten ermächtigten Personen m...
Pflichten. Der ▇▇▇▇▇▇ der Ausbildungsstelle verpflichtet sich, die Berufspraktikantin/den Berufspraktikanten nach dem Rahmenlehrplan anzuleiten (gemäß § 9 Abs. 6 der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung), für die Anleitung und Betreuung in der Ausbildungsstelle eine pädagogische Fachkraft zu bestimmen (gemäß § 9 Abs. 1 der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung), die Berufspraktikantin/den Berufspraktikanten zum Besuch der von der Fachschule veranstalteten Arbeitsgemeinschaften freizustellen (gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) und bei der Erarbeitung des Abschlussprojektes zu beraten und zu begleiten, die Unfallschutzbestimmungen zu beachten und den Berufspraktikanten/die Berufspraktikantin über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu belehren, mit der Lehrkraft der Fachschule, die als Ausbildungsbetreuer bestimmt ist, Ausbildungs- und Perspektivgespräche zu führen und ihr die erforderlichen Besuche bei der Berufspraktikantin/bei dem Berufspraktikanten in der Ausbildungsstelle zu gewähren und die Praxisanleiterin oder den Praxisanleiter zu den von der Fachschule veranstalteten Praxisanleitungsbesprechungen zu entsenden. Die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant verpflichtet sich, die ihr/ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig durchzuführen und den Weisungen zu folgen, die im Rahmen dieser Ausbildung von weisungsberechtigten Personen erteilt werden, die in der Ausbildungsstelle geltenden Ordnungen zu beachten sowie anvertraute Mittel und Materialien pfleglich zu behandeln, über interne Vorgänge Stillschweigen zu bewahren, beim Fernbleiben von der Ausbildungsstelle unter Angabe der Gründe die Leiterin/den Leiter der Einrichtung und die Fachschule unverzüglich zu benachrichtigen und bei Krankheit spätestens am 3. Tag der Ausbildungsstelle und der Fachschule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Pflichten. Die Vertragspartner schützen und sichern die vertraulichen Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt, zumindest aber mit der Sorgfalt, mit welcher sie eigene vergleichbare Informationen schützen. Informationen werden zur Verwaltung gesichert, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme ausgeschlossen sind. Jeder Vertragspartner unterrichtet den übertragenen Vertragspartner unverzüglich und schriftlich, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht einer bevorstehenden oder stattgefundenen Verletzung der Geheimhaltungsinteressen des anderen Vertragspartners hat. Hierunter fallen auch Erkenntnisse oder Verdachtsmomente außerhalb der Zusammenarbeit in diesem Projekt. Jeder Vertragspartner unterrichtet unverzüglich den jeweils anderen Vertragspartner in einem Fall der Z. 3.5. von einer gesetzlichen oder auf behördliche Anordnung beruhenden Offenbarungspflicht.
Pflichten. ⮚ Zur pünktlichen und unaufgeforderten Entrichtung des Mitgliedsbeitrages quartalsweise bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November des Jahres. ⮚ Zum Einhalten der Sportstättenordnungen. ⮚ Änderungen, die die Person betreffen (Name, An- schrift, Beginn und Ende der Ausbildung usw.) sind vom Mitglied umgehend der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen. ⮚ Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft.
Pflichten. 4.1 Der ▇▇▇▇▇▇ der Ausbildungsstelle verpflichtet sich,
4.2 Die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant verpflichtet sich,
Pflichten. Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt (Hundekot- Beseitigung ist Pflicht)!
Pflichten. Durch das Sachverständigenverfahren werden deine Pflichten nicht berührt.
Pflichten. Wurden zivile Berechtigungen auf Grundlage der im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten ausgestellt, sind diese nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 aufrecht zu erhalten – zu verlängern bzw. zu erneuern.
Pflichten. Hier finden Sie übergreifende Pflichten und →Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf Ihre Leistungen beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B sind auch für Teil A anzuwenden, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist.
Pflichten. An dem Cart dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Zeigt sich während des Betriebs ein Mangel, der eine Stillegung erforderlich macht, verlängert sich die Mietdauer um die Dauer der Stillegung, sofern der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter angezeigt hat. Für den Zeitraum der Verlängerung der Mietdauer nach dieser Bestimmung entfällt die Verpflichtung des Mieters zur Bezahlung des Mietzinses. Das Cart darf nur von Personen benutzt werden, die einen Führerschein der Klasse III erworben haben. Auf Wunsch des Vermieters muss dieser vorgelegt werden. Das Cart ist für maximal zwei Personen und zwei Golftaschen zugelassen; jede weitere Zuladung ist verboten. Mit dem Cart dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege benutzt werden; den Wegweisern ist unbedingt zu folgen. Diesbezüglich gilt die Straßenverkehrsordnung. Öffentliche Wege und Straßen dürfen auf keinen Fall benutzt werden. Das Befahren von Abschlägen, Vorgrüns und Grüns ist verboten. Aus Sicherheitsgründen dürfen steile Hänge und Böschungen nicht befahren werden. Spieler mit Carts haben kein automatisches Durchspielrecht; andere Flights dürfen nicht behindert oder genötigt werden. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Vertrag angeführten Pflichten begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Vermieter; nach Ausübung dieses Kündigungsrechts führt dies zu einem sofortigen Entzug des Carts. Eine zeitanteilige Rückgewährung des Mietzinses erfolgt in diesen Fällen nicht. Zum Zeitpunkt der Vermietung, ist der Mieter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
