Pflichten. 4.1 Der Xxxxxx der Ausbildungsstelle verpflichtet sich,
Pflichten. Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt (Hundekot- Beseitigung ist Pflicht)!
Pflichten. ⮚ Zur pünktlichen und unaufgeforderten Entrichtung des Mitgliedsbeitrages quartalsweise bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November des Jahres. ⮚ Zum Einhalten der Sportstättenordnungen. ⮚ Änderungen, die die Person betreffen (Name, An- schrift, Beginn und Ende der Ausbildung usw.) sind vom Mitglied umgehend der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen. ⮚ Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft.
Pflichten. Wurden zivile Berechtigungen auf Grundlage der im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten ausgestellt, sind diese nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 aufrecht zu erhalten – zu verlängern bzw. zu erneuern.
Pflichten. 4.1. Die Vertragspartner schützen und sichern die vertraulichen Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt, zumindest aber mit der Sorgfalt, mit welcher sie eigene vergleichbare Informationen schützen. Informationen werden zur Verwaltung gesichert, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme ausgeschlossen sind.
Pflichten. Hier finden Sie übergreifende Pflichten und →Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf Ihre Leistungen beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B sind auch für Teil A anzuwenden, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist.
Pflichten. An dem Cart dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Zeigt sich während des Betriebs ein Mangel, der eine Stillegung erforderlich macht, verlängert sich die Mietdauer um die Dauer der Stillegung, sofern der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter angezeigt hat. Für den Zeitraum der Verlängerung der Mietdauer nach dieser Bestimmung entfällt die Verpflichtung des Mieters zur Bezahlung des Mietzinses. Das Cart darf nur von Personen benutzt werden, die einen Führerschein der Klasse B (ehemals III) erworben haben. Auf Wunsch des Vermieters muss dieser vorgelegt werden. Das Cart ist für maximal zwei Personen und zwei Golftaschen zugelassen; jede weitere Zuladung ist verboten. Mit dem Cart dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege benutzt werden; den Wegweisern ist unbedingt zu folgen. Diesbezüglich gilt die Straßenverkehrsordnung. Öffentliche Wege und Straßen dürfen auf keinen Fall benutzt werden. Das Befahren von Abschlägen, Vorgrüns und Grüns ist verboten. Aus Sicherheitsgründen dürfen steile Hänge und Böschungen nicht befahren werden. Spieler mit Carts haben kein automatisches Durchspielrecht; andere Flights dürfen nicht behindert oder genötigt werden. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Vertrag angeführten Pflichten begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Vermieter; nach Ausübung dieses Kündigungsrechts führt dies zu einem sofortigen Entzug des Carts. Eine zeitanteilige Rückgewährung des Mietzinses erfolgt in diesen Fällen nicht. Zum Zeitpunkt der Vermietung, ist der Mieter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Pflichten. Hier finden Sie Pflichten und →Obliegenheiten, die für Sie gelten. Geregelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsverletzun- gen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug Ihre Leistungen beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B sind auch für Teil A anzuwenden, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist.
Pflichten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Leasinggeber alle ihm übersandten Original-Steuerbescheide zu Vertragsbeginn und während der Ver- tragslaufzeit rechtzeitig vor dem im Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitstermin zu übersenden. Kosten für etwaige Mahngebühren aufgrund verspäteter Übersendung hat der Kunde zu tragen.
Pflichten. Der Xxxxxx der Praktikumsstelle verpflichtet sich: Der / die Praktikant / in verpflichtet sich: