Städtebauliche Situation und Bestand Musterklauseln

Städtebauliche Situation und Bestand. Im Norden des Plangebiets liegt das Gelände des ehemaligen Freizeit- und Vergnügungs- parks Spreepark, der seit dessen Stilllegung im Jahr 2001 brachliegt. Im Spreepark befinden sich diverse Gebäude und Bauwerke aus den unterschiedlichen Epo- chen der Nutzung als Freizeitpark. Bei den erhaltenen Gebäuden handelt es sich um ehe- malige Servicegebäude (Gastronomie, Kioske, WC-Anlagen, Zugangsgebäude der Attrakti- onen), frühere Attraktionen (z.B. „Cinema 2000“), Betriebsgebäude (Trafogebäude, Lackie- rerei, Werkhalle, Stallgebäude, Sanitätstrakt) und Kulissengebäude wie die des „Englischen Dorfs“. Neben den Gebäuden sind die erhaltenen Fahrgeschäfte raumprägend. Hier sind vor allem die Wildwasserbahn, die Achterbahn Spreeblitz, das Riesenrad, die Schwanenbahn, die Trassenführung der Parkbahn und die Trassenführungen der sonstigen Bahnen wie Monte- Carlo-Drive und Hutbahn zu nennen. Die noch vorhandenen Bauwerke sind zwar durch Vandalismus und Verwitterung stark be- schädigt, unterliegen jedoch einer landschaftlich geprägten Gestaltung, bei der teilweise auch das Element Wasser eine wichtige Rolle spielte. Großflächige, künstlich angelegte Wasserbecken finden sich im Bereich der ehemaligen Wildwasserbahn, der Schwanenbahn und des Riesenrads. Das Wasserbecken am Riesenrad ist trockengefallen, die anderen Wasserbecken haben sich durch die Zeit der Nichtnutzung des Geländes in ökologischer Hinsicht zu wertvollen Biotopen entwickelt. Auch die Vegetation im Spreepark zeichnet sich durch die vorhergehende Nutzung als Frei- zeitpark aus. Im nördlichen Bereich erstreckt sich eine waldartige Fläche, die von Eichen und Erlen dominiert wird. Entlang der Wege befinden sich häufig Baumreihen, entlang des Zauns sind immer wieder parkwaldartige Baumbestände und Baumgruppen vorhanden. Wertvolle Alt-Bäume wachsen teils in Gruppen, teils solitär oder in waldartigen Bereichen auf dem Ge- lände. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Eichen, Kastanien und Pappeln. Neben den Gehölzflächen gibt es zahlreiche offene Wiesenflächen und ehemals gärtnerisch gestaltete Freiflächen mit typischen Hecken- und Ziergehölzpflanzungen. Diese sind meist durch Gräser geprägt, zum Teil aber auch vegetationsarm. Das Betriebsgelände ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Gleiches gilt für die ehemalige Gaststätte Altes Eierhäuschen, die derzeit durch einen Bauzaun gesichert ist. Die Arbeiten zur denkmalgerechten Sanierung des Hauptgebäudes sind weit fortgeschrit- ten. An den Sp...
Städtebauliche Situation und Bestand. Beide Blöcke des Plangebiets sind unbebaut und werden temporär als Stell- platzflächen genutzt. Der Versiegelungsgrad ist hoch. Seit dem 19. Jahrhundert war die 'Spreestadt Charlottenburg' stark industriell geprägt. Gewerbliche Nutzungsschwerpunkte im Umfeld sind heute u. a. große Zentralen der Automobilbranche und Bürogebäude. Im südwestlich angrenzen- den Block befinden sich ein Produktionsstandort für Kosmetikartikel sowie Ge- schosswohnungsbauten (ehemalige Werkwohnungen der KPM). Der östlich benachbarte Block zur Spree befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 4-60, der ebenfalls die Umstrukturierung festgesetzter Industriegebiete zum Ziel hat. Im Bestand befinden sich Gewerbebau-frag- mente, teilweise instandgesetzt, sowie im Bau befindliche Büro-und Geschäfts- bauten. Das Grundstück Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00 ist unbebaut. Mit Umsetzung des Bebauungsplans 4-62 entsteht ein neuer Wohnschwerpunkt an der Spree.
Städtebauliche Situation und Bestand. Innerhalb seines Geltungsbereichs stellt sich das Plangebiet als eine oberflächig beräumte Bra- che mit heterogenem Baumbestand dar. Eine mittig im Plangebiet verlaufende Pappelreihe mar- kiert den ehemaligen Flugplatzrand. Hier verlief einst die ehemalige Straße Am Flugplatz (heute Flurstück 7254). In dieser ehemaligen Straße hat innerhalb des Plangebiets keine Beräumung von Medien stattgefunden, so dass sich dort noch alle Leitungen wie z.B. die Trinkwasserleitun- gen (totgelegte Versorgungsleitung DN 80) funktionslos im Boden befinden. Am südlichen Abschnitt der Hermann-Dorner-Allee befindet sich eine Tiefenanode für die GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft. In unmittelbarer Nachbarschaft steht die oberirdische Netz- station von Vattenfall. Die daraus resultierenden Belastungen des Grundstücks sind unter Punkt 3.9 und 3.10 nachzulesen. Zur sonstigen technischen Infrastruktur siehe Punkt 2.6. Südlich der ehemaligen Straße Am Flugplatz sind ein größerer Obstbaumbestand sowie solitäre Wallnussbäume vorhanden, die noch aus der Nutzung als Kleingartenkolonie stammen. Dieser Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage liegt mit bis zu 32,8 m NHN tiefer als die umgebenden Straßen. Zum Eisenhutweg beträgt der Höhensprung bis zu 3,50 m. Die genaue Beschreibung des Vegetationsbestandes und der vorhandenen Fauna ist dem Um- weltbericht zu entnehmen.
Städtebauliche Situation und Bestand. Realnutzung

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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