Städtebauliche Situation und Bestand Musterklauseln

Städtebauliche Situation und Bestand. Im Norden des Plangebiets liegt das Gelände des ehemaligen Freizeit- und Vergnügungs- parks Spreepark, der seit dessen Stilllegung im Jahr 2001 brachliegt. Im Spreepark befinden sich diverse Gebäude und Bauwerke aus den unterschiedlichen Epo- chen der Nutzung als Freizeitpark. Bei den erhaltenen Gebäuden handelt es sich um ehe- malige Servicegebäude (Gastronomie, Kioske, WC-Anlagen, Zugangsgebäude der Attrakti- onen), frühere Attraktionen (z.B. „Cinema 2000“), Betriebsgebäude (Trafogebäude, Lackie- rerei, Werkhalle, Stallgebäude, Sanitätstrakt) und Kulissengebäude wie die des „Englischen Dorfs“. Neben den Gebäuden sind die erhaltenen Fahrgeschäfte raumprägend. Hier sind vor allem die Wildwasserbahn, die Achterbahn Spreeblitz, das Riesenrad, die Schwanenbahn, die Trassenführung der Parkbahn und die Trassenführungen der sonstigen Bahnen wie Monte- Carlo-Drive und Hutbahn zu nennen. Die noch vorhandenen Bauwerke sind zwar durch Vandalismus und Verwitterung stark be- schädigt, unterliegen jedoch einer landschaftlich geprägten Gestaltung, bei der teilweise auch das Element Wasser eine wichtige Rolle spielte. Großflächige, künstlich angelegte Wasserbecken finden sich im Bereich der ehemaligen Wildwasserbahn, der Schwanenbahn und des Riesenrads. Das Wasserbecken am Riesenrad ist trockengefallen, die anderen Wasserbecken haben sich durch die Zeit der Nichtnutzung des Geländes in ökologischer Hinsicht zu wertvollen Biotopen entwickelt. Auch die Vegetation im Spreepark zeichnet sich durch die vorhergehende Nutzung als Frei- zeitpark aus. Im nördlichen Bereich erstreckt sich eine waldartige Fläche, die von Eichen und Erlen dominiert wird. Entlang der Wege befinden sich häufig Baumreihen, entlang des Zauns sind immer wieder parkwaldartige Baumbestände und Baumgruppen vorhanden. Wertvolle Alt-Bäume wachsen teils in Gruppen, teils solitär oder in waldartigen Bereichen auf dem Ge- lände. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Eichen, Kastanien und Pappeln. Neben den Gehölzflächen gibt es zahlreiche offene Wiesenflächen und ehemals gärtnerisch gestaltete Freiflächen mit typischen Hecken- und Ziergehölzpflanzungen. Diese sind meist durch Gräser geprägt, zum Teil aber auch vegetationsarm. Das Betriebsgelände ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Gleiches gilt für die ehemalige Gaststätte Altes Eierhäuschen, die derzeit durch einen Bauzaun gesichert ist. Die Arbeiten zur denkmalgerechten Sanierung des Hauptgebäudes sind weit fortgeschrit- ten. An den Sp...
Städtebauliche Situation und Bestand. Innerhalb seines Geltungsbereichs stellt sich das Plangebiet als eine oberflächig beräumte Bra- che mit heterogenem Baumbestand dar. Eine mittig im Plangebiet verlaufende Pappelreihe mar- kiert den ehemaligen Flugplatzrand. Hier verlief einst die ehemalige Straße Am Flugplatz (heute Flurstück 7254). In dieser ehemaligen Straße hat innerhalb des Plangebiets keine Beräumung von Medien stattgefunden, so dass sich dort noch alle Leitungen wie z.B. die Trinkwasserleitun- gen (totgelegte Versorgungsleitung DN 80) funktionslos im Boden befinden. Am südlichen Abschnitt der Hermann-Dorner-Allee befindet sich eine Tiefenanode für die GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft. In unmittelbarer Nachbarschaft steht die oberirdische Netz- station von Vattenfall. Die daraus resultierenden Belastungen des Grundstücks sind unter Punkt 3.9 und 3.10 nachzulesen. Zur sonstigen technischen Infrastruktur siehe Punkt 2.6. Südlich der ehemaligen Straße Am Flugplatz sind ein größerer Obstbaumbestand sowie solitäre Wallnussbäume vorhanden, die noch aus der Nutzung als Kleingartenkolonie stammen. Dieser Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage liegt mit bis zu 32,8 m NHN tiefer als die umgebenden Straßen. Zum Eisenhutweg beträgt der Höhensprung bis zu 3,50 m. Die genaue Beschreibung des Vegetationsbestandes und der vorhandenen Fauna ist dem Um- weltbericht zu entnehmen.
Städtebauliche Situation und Bestand. Realnutzung
Städtebauliche Situation und Bestand. Beide Blöcke des Plangebiets sind unbebaut und werden temporär als Stell- platzflächen genutzt. Der Versiegelungsgrad ist hoch. Seit dem 19. Jahrhundert war die 'Spreestadt Charlottenburg' stark industriell geprägt. Gewerbliche Nutzungsschwerpunkte im Umfeld sind heute u. a. große Zentralen der Automobilbranche und Bürogebäude. Im südwestlich angrenzen- den Block befinden sich ein Produktionsstandort für Kosmetikartikel sowie Ge- schosswohnungsbauten (ehemalige Werkwohnungen der KPM). Der östlich benachbarte Block zur Spree befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 4-60, der ebenfalls die Umstrukturierung festgesetzter Industriegebiete zum Ziel hat. Im Bestand befinden sich Gewerbebau-frag- mente, teilweise instandgesetzt, sowie im Bau befindliche Büro-und Geschäfts- bauten. Das Grundstück Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00 ist unbebaut. Mit Umsetzung des Bebauungsplans 4-62 entsteht ein neuer Wohnschwerpunkt an der Spree.

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  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

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  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

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