Systemseitige Voraussetzungen Musterklauseln

Systemseitige Voraussetzungen. Voraussetzung für einen sicheren Betrieb ist ein für den Kunden definiertes Rechte-/Rollenkonzept. Administrationsrechte erhält nur der Provider. Sofern vom Kunden gewünscht, kann der Provider jedoch die Rolle eines Benutzeradministrators hinzufügen. Nicht abgestimmte Veränderungen durch den Benutzeradministrator können Auswirkungen auf die Gewährleistung haben.

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  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.