Tageseltern. Sie sind versichert als Tageseltern, auch wenn es sich um eine berufli- che Tätigkeit handelt. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü- che der betreuten Kinder Ihnen gegenüber. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus der Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kinderhorten, Kin- dertagesstätten) oder wenn Sie für diese Tätigkeit separate Räume an- mieten. Ausgeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreu- ten Kinder.