Common use of Tarifsystem Clause in Contracts

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.

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Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 8 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen ein- zelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis Ortsverzeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone Ziel- zone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.

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Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 10 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 8 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.

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